Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1875)
- Date
- 1875-01-05
- Page
- Seite 24 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227017--33206-3302975- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
24 um gegen den demoralisirenden Wanderbettel einen allgemeinen Verband zu gründen. Ueber ein Viertel der bayerischen Judenheit — man zählt nahezu 300 Gemeinden diesseits des Rheins — war theils durch Depunrte, theils schriftlich vertreten, und einigte sich in fast fünfstündiger Berathung über die Statuten des Verbandes, die dieses weitverbreitete Blatt sicher seinen Lesern nicht vorenthalten wird. Der Grundzug des Verbandes läuft nicht auf eine Verminderung der Mittel hinaus, die bisher auf denselben Zweck verwendet worden sind; die beigetretenen Gemeinden werden vielmehr ihre Beiträge zur Unterstützung nach wie vor in der bisherigen Höhe entrichten. Durch den Verband soll nur eine schärfere Controle der arbeitsscheuen und unwürdigen Landstreicher erreicht und eine Verminderung der Orte herbeigeführt werden, an welchen diese saubere Gesellschaft den von ihr unzertrennlichen doh bibn zu erzeugen die Möglichkeit haben wird. Zu dem Zwecke wurde eine Centralcaffe mit 6 Vororten, an denen allein in Zukunft Unterstützung gewährt werden wird, gegründet und wurden die Städte: Ansbach, Augsburg, Bamberg, Fürth, Regensburg und Würzburg dieser zweifelhaften Ehre gewürdigt. Ein anderes principielles Mittel gegen den Wanderbettel, vas Herr Kaufmann Rosenthal von Würzburg vorschlug und der Rabbinatsverweser I>r. Neubürger hier lebhaft empfahl, wurde abgelehnt. Darnach sollte es versucht werden, die Unterstützungsgelder in die rechten Canäle zu leiten, so daß nur der geringste Theil derselben an die Wanderbettler, der weitaus größere aber durch Vermittelung der Ortsvereine selbst an die verschämten und wahrhaft dürftigen Armen des eigenen Landes käme. Ist es doch nur zu bekannt, daß neunundneunzig Procent der gewöhnlichen Schnorrer der Auswurs der Menschheit aus allen Ländern sind, während die wirklich würdige Armuth allenthalben zu Hause bleibt'. Und ist nicht die Unterstützung nach dem bisherigen System eine förmliche Prämie für den aufdringlichen, unverschämten und sittenlosen Wanderbettler, tcrm, während der würdige Hausarme in den immer mehr zusammenschmelzenden Landgemeinden darben muß? Darum hat auch meines Wiffens Zhr gesch. Blatt und der Gemeindebund immer diesen Systemwechsel empfohlen, wie er nach den jüngst veröffentlichten Berichten, z. B. in Alzey, so segensreich wirkt. Indessen wurde die Aufnahme dieses Systemwechsels in die Statuten des ganzen Verbandes, wie bereits gesagt, abgelehnt, wobei jedoch betont wurde, daß der selbstständigen Einführung desselben an einzelnen der Borortscassen nichts entgegenstehe. Wollten Sie nicht die Güte haben Ihren vielvermögenden Einfluß in -diesem Sinne geltend zu machen? Noch dürfte es für die Leser dieses gesch. Blattes von Interesse sein, zu erfahren, daß Herr Verwalter Lichten st adle r, der die Anweisung der Unterstützungen hier mit unermüdlicher Sorgfalt ausführt, seine gesammte Kundschaft, die sich jährlich auf über Tausend belauft, vermöge seines ungeheueren Namens¬ und Physiognomien-Gedächtnisses noch nach Jahren persönlich kennt, so daß er schon oft Betrüger, die unter falschem Namen u. dgl. wiederkamen, entlarven und eine stattliche Sammlung von falschen Pässen anlegen konnte, welche das Demoralisirende des Wanderbettels erweist.*) Fürth, 23. December. iPrivatmitth.) Die in meiner ersten Correspondenz erwähnten Statuten des Verbandes bayerischer Gemeinden gegen den Wanderbettel sind jetzt erschienen, und lauten wie folgt: Zur Beschränkung der demoralisirenden Wanderbettelei vereinigen sich die in der Versammlung vom 13. December 1874 vertretenen Gemeinden und Vereine zu folgenden Satzungen: I. Die beigetretenen Gemeinden und Vereine verabreichen, ab. gesehen von wirklich unverschieblichen Nothfällen, nur an folgenden Orten: Ansbach, Augsburg, Bamberg, Fürth, München, Würzburg, Unterstützungen an durchreisende Israeliten. II. Die Vereine und Gemeinden machen es sich zur Pflicht, zur Beseitigung des Hausbettels sowohl die Einzelnen zur Verweigerung des Almosens zu veranlassen, als auch nöthigenfaüs die Mitwirkung der Staatspolizei in Anspruch zu nehmen. IN. Diejenigen Vereine und Gemeinden, welche sich an anderen, als in tz l. genannten Orten befinden, wählen vorbehaltlich der Schlußbestimmung des § VIII. sich einen dieser Orte, an welchen sie sich anschließen, und senden an den dort befindlichen Verein oder Cultusvorstand nach den mit demselben zu treffenden Vereinbarungen ihre regelmäßigen Beittäge zur Unterstützung der Durchreisenden. Die Mitglieder der sich anschließenden Gemeinden und Vereine sind in allen Generalversammlungen des Vororwereines stimm- *) Des oben berichteten Vorganges erfreuen wir uns aufrichtig. Wir haben immer behauptet, daß erst Verbände in größeren Provinzen und Landschaften gebildet werden müssen, bevor an einen ganz Deutschland befassenden Verband zu denken fei. Darum sind wir des schönen Beispiels wegen den bayerschen Gemeinden zu Danke verpflichtet. Was den Antrag der Herren Rosenthal und vr. Neuburger betrifft, so halten wir ihn an sich für durchaus richtig. Schon unsere alten Ritualgesctze empfehlen, erst für den einheimischen, dann für den fremden Bedürftigen zu sorgen. Wie aber die Dinge liegen, scheint es uns praktischer, den Verband zunächst einfach auf einen Zweck zu beschränken, als sofort mehrfache für ihn zu stellen, und nun erst Erfahrung sammeln zu lassen. Wir glauben mit Bestimmtheit, daß sich bald das Bedürfniß auch nach der vorgeschlagenen Seite Herausstellen und dann der Verband sich angemeffen auch hierfür einrichten lassen wird. Jetzt erst wird man der großen Summen inne werden, welche uns dieWanderbettclci kostet, und sie einzufchränken und besseren Zielen zuzuführen denken. Redaction.