Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1875)
- Date
- 1875-01-05
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
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letztere kannst Du beherrschen, wenn Du sittliche Kraft genug hast, ihm zu widerstehen und mit Selbstüberwindung das Gute zu erfüllen — ist dies nicht so vollkommen autonom wie möglich? — Also selbst gesetzt, die Religion verkündete ihre Sittengesetze als den „Willen Gottes", so würden diese hiermit noch gar nicht als Heteronom charakterisirt, denn vie Religion setzte voraus, daß dieser „Wille Gottes" sich in der Menschenseele zum sittlichen Selbstbewußtsein umbilde und sich mit diesem identificire, so daß er in ihr völlig autonom werde. Aber es ist gar nicht einmal richtig, daß die Religion als das höchste Sittengesetz „den Willen Gottes, dem eine unbedingte Unterwürfigkeit" zu leisten sei, ausstellt. Das Judenlhum proclamirt vielmehr als das höchste Sittenprincip: „Heiliget Euch, denn ich, der Ewige, bin heilig." (3 Mos. l9, 2.). Hier ergiebt sich 1) daß (nicht der Gehorsam, sondern) die Nacheiferung Gottes als das treibende Motiv sixirt wird, ganz entsprechend und consequent der Gottebenbilvlichkeit des Menschengeistes; daß 2) die Heiligung der Inhalt des ganzen Sittengefetzes sei. Gott ist das höchste sittliche Ideal. Dieses Ideal soll der Mensch in seine Seele verpflanzen, sie von ihm erfüllen und durchbringen lasten und diesem Ideal mit seinem Denken, Fühlen und Wollen nachstreben.*) Aus dieser Heiligung erfließen unmittelbar: „Liebe den Ewigen Deinen Gott von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Vermögen" und „liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst." Lieben ist sicherlich am weitesten von jeder Heteronomie entfernt, und ganz autonom. Wer kann Lieben befehlen? Wer kann mit der Liebe gehorsam sein, es sei denn eben aus Liebe? — Hiermit fallt das ganze Raisonnement Hartmanns über die religiöse Ethik, wenigstens die des Judenthums, zusammen. Die angebliche Heteronomie derselben ist in Wirklichkeit nicht vorhanden, und die Religion erkennt den nur äußerlichen Vollzug des von außen an den Menschen herangetretenen Gesetzes durchaus nicht als von sittlichem Werrhe an. sondern theilt diesen nur den Handlungen zu, welche in vollem sittlichem Bewußtsein aus klarer Pflichterkennlniß geflosten, oder so weit sie dies sind. Allerdings stellt auch das Judenthum viele seiner Vorschriften als den „Willen Gottes", der zu erfüllen sei, dar. Wo und soweit es dies rhut, hat es diese Vorschriften eben besonders als Erziehmittel im Auge, wie die Vorschriften eines Vaters oder Lehrers nicht anderer Art sind. Das sittliche Bewußtsein und Handeln ist nichts Plötzliches, Augenblickliches, Zeitweiliges, sondern bildet sich zu einer die Seele erfüllenden Potenz durch dauernde Entwickelung und Angewöhnung aus. Wollte die Religion zu ihrem Ziele kommen, jene höchsten Sittlichkeitsprincipien, wie wir sie kurz skizzirt haben, in der Menschenseele verwirklicht zu sehen, so mußte sie den langen Weg der Entwickelung und Angewöhnung beschreiten, sowohl für die *) Beide Punkte treten noch klarer in der Formel I I, 44 hervor: „Denn ich bin der Ewige, Euer Gott, so heiliget Euch, daß Ihr heilig werdet, denn heilig bin ich." aufeinanderfolgenden Geschlechter als auch für jedes Individuum. Aber falsch ist es, wenn man behauptet, daß die Religion sich auf diese Erziehmittel beschrankt, und nicht, frei von diesen, die höchsten Sittlichkeitsprincipien innerhalb der völligen Autonomie des Menschen aufgestellt habe. Was heißt denn übrigens ini Sinne der Religion „der Wille Gottes"? Nichts Anderes, als die Bestimmung des Menschen, in der sich eben der Schopfungsgedanke Gottes mit dem autonomen Ideal und Streben des Menschen identificirt. Dies spricht sich deutlich z. B. Michah 6, 5 aus: „Verkündet hat er Dir, o Mensch, was gut ist und was der Ewige von Dir fordert: nur Recht zu üben und die lauterste Liebe und bescheiden zu wandeln mir Deinem Gotte." Sie bedarf daher jener dürftigen Hülfe, welche das neueste Philosophem ihr bieten will, durchaus nicht. Daß dieses dürftig sei, haben wir oben erwiesen, aber es ist auch gefährlich und zwar wegen seiner Inhaltslosigkeit und Zweideutigkeit, die leicht zur Verwirrung und Verwilderung des Gewisiens führen kann, iSchluß folgt.) Literarischer Wochenbericht. Petersburg, im December. Man schreibt von hier: Die russische Regierung hat vor einiger Zeit eine sehr intereffante Sammlung uralter Documente wisienschaftlichen Inhaltes in hebräischer Sprache angekauft, die nach dem bekannten, im Jahre 1570 in Rußland verstorbenen Orientalisten Abraham Firkowitsch zurückgeblieben sind. Ein junger Gelehrter, der als tüchtiger Kenner der jüdischen Literatur bekannt ist, A. I. Harkawi, wurde hierauf von der kaiserlichen öffentlichen Bibliothek in Petersburg beauftragt, die werthvolle Sammlung durchzusehen und zu ordnen. Wie es nun heißt, sollen die diesbezüglichen Arbeiten bereits so weit fortgeschritten sein, daß ein großer Theil der Documente durch Abschriften vervielfältigt werden kann. Es befinden sich darunter: Fragmente von auf Pergament sowohl als auch auf Papier geschiebenen Codices des samaritischen Pentateuch; Explicationen zum Pentateuch exegetischen Inhalts; Werke über Dogmatik, Kirchengesetzlehre und religiöse Gebräuche; grammatikalische und lexikographische Werke; ferner historische Werke, aus Chroniken und Legendenbüchern bestehend, sowie astronomische und astrologische, mehrere Werke über Medicin und andere wiffenschaftliche Disciplinen, Gebete und Gedichte religiösen Inhalts, Ehecontracte in samaritischer Sprache und verschiedene juridische Documente in arabischer Sprache.,