Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1875)
- Date
- 1875-01-05
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227017--33201-3302970- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
19 thums sich entfernen und nur allmälig aus den Erscheinungsformen der letzten Zeiten heraustreten zu lasten. Hierzu kam drittens das Bedürfnis der Autonomie für die Gemeinden, wie für die Individuen, die sich stets die Freiheit, nach eigener Ueberzeugung zu handeln, Vorbehalten wisten wollten. Niemand wird erst lange nach Erklärung dieser drei Tendenzen fragen; sic waren innerhalb des Geistes, der im Judenthume geschichtlich lebt, und des Geistes, der unsere Gegenwart bewegt, in ihrer Vereinigung' naturgemäß und psychologisch. Das Ergebniß aber läßt sich auch leicht erkennen. Es war ein entgegengesetztes im Leben der Gemeinden und in dem der Individuen. Unter den Letzteren machte sich immer mehr eine unbeschränkte Freiheit geltend, mit den religiösen Satzungen nach Belieben zu verfahren, während die Gemeinden auf der breiten Basis des geschichtlichen Judenthums für den öffentlichen Gottesdienst unerschütterlich beharren. Eine in den vierziger Jahren zu Berlin versuchte radieale Umgestaltung des jüdischen Gottesdienstes blieb bis jetzt zwar bestehen, aber ohne alle Nachfolge. Ueberblicken wir dagegen die eingeführten Reformen in sämmtlichen Gemeinden, so haben sie keine einzige Grundform des jüdischen Gottesdienstes angetastet. Keine Gemeinde hat den Sabbathgottesriensl aus den Sonntag verlegt, keine die hebräische Sprache verdrängt, sondern nur mit wenigen deutschen Gebeten ergänzt, keine die uralte Abtheilung des Gottesdienstes, keine die sogenannten Pflichtgebete beseitigt. Die Reformen beschränken sich mehr oder weniger auf Auslastung überfiüssiger Wiederholungen und Piutim, auf den dreijährigen Cyclus oder die Vertheilung der ganzen Sidra auf den Sabbath und die ganze Woche, sowie auf die Einführung des Chorgesangs und der Orgel. In diesem Vergehen der Gemeinden, wie der Individuen, spiegeln sich jene drei Grundzüge ab, die wir oben bezeichnet haben. (Schluß folgt.) Semerkungen über Eduard von Hartmann: Die Selbstzersetzung des Ehristenthums und die Religion der Zukunft. Berlin, 1871. V.*) Gegen zwei Momente der positiven Religion richtet Hartmann seinen Angriff. Das erste bildet das Sittengesetz. Bekanntlich ist es der Philosophie nicht gelungen, ein haltbares *) 3n Nr. IV dieses Artikels <Nr. l d. Ztz.) bitten wir fotzende Druckfehler zu verbcffern: S. 4 Sp. 1 Z. .'> v. o. lies: „Heiligung lehrend". — Z. 12 v. o. „eines Dritten. — Z. 13 v. o. „könne". — Z. 13 v. u.: „Unwillkürlich fragen hier (nicht: „wir") die Leser". — S. 5 Sp. 1 Z. 10 v. o. seblt am Ende der Zeile binter „vollständig" der Punkt, so daß mit „In allen We'cn" der folg. Zeile ein neuer Satz beginnt. eigenes Princip der Ethik auszustellen. Es war immer ein schwankendes oder von der positiven Religion entlehntes. Die Philosopheme rer Allen fielen in der Feststellung des *»i»m,ii» bouum von dem „Schönen-Guten" und „der Tugend" bis zur „Einschränkung der Bedürfnisse" und wiederum bis zum „Vergnügen" theils ideeller, theils materiellster Art auseinander, und selbst Kant kehrte zu dem alten Hillel'schen Gegenseitigkeilsprincipe: „Was Du nicht willst, daß Dir geschehe, das thue auch einem Anderen nicht", zurück. Auch Hartmann will ein Sittlichkeitsprincip aufstellen, und dies besteht (S. 117) darin: „Daß rer Mensch sich selber (d. h. das Wesen, das sowohl er selbst als sein Nächster ist> verletzt, indem er den Nächsten zu verletzen glaubt, daß er sich selber aber fördert, indem er den 'Nächsten fördert." An sich hat Hartmann hiermit nichts Anderes gesagt, als den Hillel'schen Satz, sowohl negativ als positiv ausgedrückt — aber um vieles zweifelhafter. Denn es kömmt Lurch seinen Ausspruch erst die Frage herein, worin besteht Las Verletzen, und worin das Fördern'? Es gälte also zuvor zu erfahren, worin besteht eine wahre Verletzung und eine wahre Förderung'? Bekanntlich sind die Menschen hierüber nicht sehr einig, und Mancher schadet sich selbst recht sehr, indem er sich zu fördern glaubt. Aus diese Weise kommt hinter diesem Principe noch der ganze Streit über das suinnmm bonmn. Aber Hartmann giebr diesem feinem Principe noch den Hintergrund, daß „Las Wesen, das er selbst ist, auch sein Nächster ist." Der Mensch soll sich also mit seinem Nächsten gleich, daffelbige, identisch wisten. Nun, was ist dies wiederum Anderes, als die alte mosaische Vorschrift „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst." Denn was heißt Lies anderes als: wiste und fühle Tick gleich und daffelbige mit Deinem stacksten, und handle hiernach. Aber um wie viel höher steht die alte Vorschrift'. Tenn „lieben" umfaßt den ganzen Menschen, alle Tiefen des Gefühls und alle Höhen des Verstandes, es ist das Fühlen und Wisten zugleich, es ist die Menschenseele in ihrer Einheit und Totalität. Wie kahl ist hiergegen: „Der spiritualistische Monismus zeigt dem Menschen, wie er sich selber verletzt u. s. w."! Vom Wisten des Menschen bis zur Thar ist ein weiter Weg, aber die Liebe fordert unmittelbar die That. Und um wie viel höher steht die alte Vorschrift in ihrer Einfachheit, als der auseinandergefaserte Satz Hartmanns mit seiner unentbehrlichen Parenthese und mit der Nothwendigkeit, erst einen wirklichen Inhalt zu erhalten! Es scheint uns daher, als ob der Versuch Hartmanns, ein neues Sittlichkeitsprincip zu geben, durchaus mißlungen ist, indem es nichts Neues giebt und das Alte oberflächlich und verstümmelt. Aber wie kommt Hartmann überhaupt dazu, eine Sittlicbkeitsvorschrift aufzustellen? Er macht es ja gerade der Religion zum Vorwurf, daß sie dem Menschen solche ethische Gesetze giebl, und zwar aus einem Grunde, den wir alsbald näher betrachten werden. Allerdings entschuldigt er die Religion damit, daß sie