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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-01-01 · Heft 1 (1.1.1875) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 1 (1.1.1875)
Date
1875-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 kleine Blättchen für das Volk in großen, mittleren und kleineren Ortschaften zu schaffen, und dieses in grober, unmäßiger, keinerlei Schranke der Gerechtigkeit, der Wahrheit und des Geschmacks beachtenden Sprache zu bearbeiten, versteht sie ausnehmend. Auf Widerlegung und Berichtigungen giebt sie nichts; sie discutirt und verhandelt ja nicht, sie will nur den Brand entzünden, nähren und immer heftiger entflammen lasten. Sie wiederholt daher heute hier, was sie gestern dort behauptet und angestiftet hat, und erhält das Feuer auf der ganzen Schlachtlinie durch alle Länder hindurch. Das Schlimmste dabei ist, daß sie gerade für Judenhaß und Judenschmähung auch außerhalb ihres Kreises stets vielfachen Anklang und nicht selten die extremen Radicalen hierin mir sich verbunden findet, sobald die Juden in irgend einer Frage sich auch als solche geriren. Der Geist der Humanität, gegenseitiger Billigkeit und Achtung ist vor den Wuthausbrüchen solcher Leidenschaften weit entflohen, und statt Gesittung, Bildung und wahrhafte Frömmigkeit wachsen zu sehen, müsten wir sic fast als verdrängt, wenigstens in der Abnahme ihrer allgemeinen Geltung beklagen. Dieser Kirchenkampf brachte mehrfache, rief eingreifende Fragen auf die Tagesordnung, auf welcher sie freilich schon längst hätten stehen sollen. Der Absolutismus und die Reaction, welche, getrennt vom Volke, ihre Stütze in der Kirche sahen, hatten derselben alle Gebiete überlasten, welche sie in Anspruch Ikahm, namentlich die Gemeinde, die Schule, die Ehe und das Begräbniß. Der constitutionelle Staat, der sich mir dem Volke in allen desten Schichten eines weiß, kann die Kirche nur als eine große Institution ansehen, die jedoch die Grenzen des Religiösen, als ihres eigentlichen Inhalts nicht überschreiten dürfe. Als der hierin gültige Grundsatz erschien lange Zeit: „die freie Kirche im freien Staate", also völlige Trennung Beider. Gerade aber weil die Kirche so bedeutende Gebiete in Anspruch nimmt, welche weit in das bürgerliche und gesellschaftliche Leben sich hineinerstrecken, und die wirksamsten Mittel besitzt, ihre Ansprüche geltend zu machen, wurde dieser Grundsatz dahin modificirt, daß der Staat Schule, Ehe und Begräbniß von der Kirche zu trennen und darüber seinerseits selbstständig zu verfügen habe, die Kirchenversastung seiner Aufsicht unterstehe. Wir wollen hier diese Fragen nur insofern berühren, als wir Juden als solche daran detheiligt sind. Zwischen der Kirchenverfastung der großen christlichen Confessioncn und der der Synagoge findet der wesentliche Unterschied statt, daß in jenen die Gemeinde selbst gar keine Bedeutung und Autonomie besitzt oder (in einigen protestantischen Ländern) doch nur eine sehr geringe, während die jüdischen Gemeinden völlig selbstständig und autonom sind; die ganze Macht liegt dort bei den Geistlichen, hier bei den Laien, wenn wir dieses Wort einmal der Bequemlichkeit wegen auch auf die Juden anwenden wollen. In Frankreich und Belgien, in Württemberg und Baden hat zwar der Staat den Juden auch eine Art Consistorial-Berfastung gegeben; doch auch hier ist das Laienmoment vorwiegend und nur „geistliche Räthe" beigegeben. Ein fernerer Unterschied ist, daß die christlichen Kirchen vom Staate und den Communen bedeutende Subventionen erhallen und liegende Gründe und Fonds besitzen, während die jüdischen Gemeinden — Frankreich und Belgien ausgenommen — nichts dergleichen erhalten und besitzen und lediglich aus den Steuern ihrer Mitglieder bestehen. Was der Staat der Synagoge ebenso wie den Kirchen leistet, ist die Parochialpflichtigkeit und eine gewiffe Oberaufsicht; allerdings findet dies in einigen Ländern auch nicht mehr statt. In der gegenwärtigen. Behandlung der Kirchenfragen nun drangt man, in Preußen voran, aus Separationsgelüsten von rechts und links darauf, für die jüdischen Gemeinden auch die Parochialpflichtigkeit auszuheben, wahrend man hinsichtlich der christlichen Kirchengemeinden nicht im Entferntesten daran denkt. Es ist offenbar, welche Gefahr für den Bestand der Gemeinden hieraus entspränge, wenigstens welche Verwirrung und jedenfalls welche Verkümmerung ihrer Anstalten für die Gemeinden-daraus entständen. Darum solchen verderblichen Beschlüffen so lange wie möglich Widerstand zu leisten, im Falle aber, daß sie erfolgen, mit aller Anstrengung die Wirkungen derselben möglichst abzuwehren und zu beschränken, wird zur drängendsten Pflicht werden. Die Schul frage ist die nächste vom allgemeinsten Jnteresie. Waren bis jetzt die Lehranstalten bis zur Universität hinan specifisch consessionell, so geht gegenwärtig die Tendenz dahin, sie confessionslos zu machen, d. h. ihnen den confefsionellen Charakter zu nehmen, und den confesfionellen Religionsunterricht entweder für jede Confession von der Schule in nach der Confession getrennten Abtheilungen zu geben oder den Religionsgenoffenschaften ganz zu überlasten. Den Juden gegenüber waren die öffentlichen Schulen bis jetzt confessionslos und doch wieder eminent consessionell. Die jüdischen Zöglinge nämlich waren vom christlichen Religionsunterrichte dispensirt, erhielten in der Schule gar keinen Religionsunterricht und waren hierin der selbstständigen Fürsorge der Gemeinden und Eltern überlasten. Dagegen war doch der Unterricht in den Schulen überhaupt zu sehr specifisch consessionell gefärbt, die Lehrer gehörten sämmtlich einer christlichen Confession an und die Regulative drückten gewiffen Lehrfächern ein solches confessionelles Colorit aus, daß die jüd. Zöglinge dennoch einer starken Confessionalirät gegenüberstanden. Daß sich daher an vielen Orten die jüdische Elementarschule erhielt, und wo diese nicht vorhanden, für besondere Religionsschulen zu sorgen war, versteht sich von selbst. Verkümmert wurde deren Existenz aber dadurch, daß der Staat mit geringer Ausnahme sie nur als Privatschule ansah und ihr deshalb nicht blos jede Geldunterstützung, sondern auch die aus der Schulpflicht enstpringende disciplinarische Unterstützung versagte. Die Umwandlung der confefsionellen Schulen in confessionslofe bringt nun in dieses ganze Berhältniß große Veränderungen herein. Die beiden nächsten Forderungen sind: die Erlheilung des jüd.

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