Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 51 (20.12.1870)
- Date
- 1870-12-20
- Page
- Seite 997 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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997 staunlichen Talmudgelehrsamkeit Berühmtheit erlangt hatte, so betrachtete er sich doch in seiner Bescheidenheit als Schüler des Be Rab und folgte demselben auch im Amte. Zuerst schrieb er einen Commentar zu dem Ritual-Codex des Jakob Aschri «Tur), woran er 20 Jahre arbeitete und noch 12 Jahre auf die nochmalige Durchsicht verwendete. Am Schluffe dieses Beth Joseph geannten Commentars befindet sich nämlich folgende Bemerkung: maabi bnnb •’is-a na nm -ns« 'n r« “-nN vnN-ip “na« a-ma ra-i« nm -»«isrn racn „Sein Gebet ist ihm erhört, sein Wunsch erfüllt worden. Die Erklärung verbreitete sich schnell und fand überall Anerkennung. Trotz den vielen darauf verwendeten Jahren erregt sie noch heute die größte Bewunderung, denn sie war nur bei der erstaunlichen Gelehrsamkeit, dem unermüdlichsten Fleiße und einer sehr scharfen Urtheilskraft möglich. Eine nicht minder, wenn auch durch die eben genannte Arbeit schon erleichterte, bedeutungsvolle Schrift ist sein Commentar zu dem großen Werke np>,n t des Maimonides, rrriaa qca genannt. Was dieser versäumt hatte, nämlich die Quellen anzugeben, aus welchen er seine Entscheidungen schöpfte, was er in seinen Briefen sehr beklagt, wird von R. Joseph Karo nachgeholt. Er giebt die betreffenden Stellen des Talmud an, verhandelt auch darüber und nimmt Maimonides gegen feine Angreifer und Gegner in Schutz. Nachdem er durch diese Arbeiten seinen Ruf begründet und ein allgemeines Bertrauen sich errungen zu haben glaubte > ging er an die Ausarbeitung des Ritual-Codex, „der allen Schwankungen, Ungewißheiten und allemWiderspruche der Ansichten ein Ende machen sollte." (Grätz). Seine Meinung und Absicht war unzweifelhaft gut. Er wollte durch sein Buch eine Gleichmäßigkeit und Uebereinstimmung in allen jüdischen Gemeinden Herstellen. Er ließ hierbei fteilich außer Acht, wie durch den von ihm eingesührten Codex die schon geschwundene Selbstständigkeit der Forschung noch mehr schwinden und zuletzt ganz verschwinden müffe. Denn wenn über alle religiösen Fragen schon endgültig abgeschloffen, den spateren Geschlechtern jede Kritik und abweichende Meinungsäußerung versagt, ja durch den Brauch oder das Ansehen eines einzelnen Gelehrten eine solche Schranke gezogen sein soll, daß jeder Widerspruch verpönt und als Abtrünnigkeit bezeichnet werden kann: dann giebt man einer argen Täuschung sich hin, wenn man hierdurch etwas Bleibendes geschaffen zu haben sich einbildet. Man hat vielmehr eine Versumpfung bewirkt und was im lebendigen Flusse sich erhalten hätte, der zerstörenden Macht einer unaufhaltsam fortschreitenden Entwicklung des geistigen Lebens der Gesammtheit wehrlos überliefert. *) „Man hat Bestehendes einbalsamirt, um es zu erhalten, anstatt ihm Lebenskraft einzuhauchen, um es dem von Außen eindringenden Schädlichen gegenüber zur Abwehr und zur Bekämpfung zu stärken. Doch weder dem Verfasser des Schulchan Aruch noch irgend einem andern einzelnen Gelehrten soll damit ein Vorwurf gemacht werden. Es war die Richtung der Zeit und unter den damals obwaltenden Zeitverhältnissen, wohl auch dem für Culturentwicklung bestehenden in der Natur des Menschengeschlechts begründeten Entwicklungsgesetze ein Gebot der Nothwendigkeit. Wie das Leben *) Anmerkung der Red action. Diese Bemerkungen des Herrn VerfafferS bedürfen nach unsrer Meinung noch emer Ergänzung. Die casuistische Auslegung des geschriebenen Gesetzes mrraia Y) sollte niemals medergeschrieben, sondern mündlich überliefert werden (7-n: '13 Y), also ein traditionelles Gesetz sein. Der Zweck dieser Vorschrift, die Absicht dieser Traditionsrnstuution war, daß die cafuistffche Auslegung eine stets ftüssige, lebendige, der sich entwickelnden Srtte sich anschnnegende und zugleich diese Sitte regelnde, durchdringende und sanctionrrende bleiben und deshalb die Fixirung und Autorität des geschriebenen Gesetzes nicht erhalten sollte. Es war diese Einrichtung von einer bewunderungswürdigen Weisheit. Sie erhielt sich von Moses bis zu den Zeiten Juda Hanaßi's, also fast 18 Jahrhunderte. Durch gewichtige geschichtliche Umstände brach man diese Vorschrift und die tradirten Aussprüche wurden in der Mischua und Gemara niedergeschrieben. Dennoch trugen diese beiden Schriftwerke dem Geiste jener Vorschrift Rechnung, indem sie die ganze Summe der überlieferten Aussprüche, auch der entgegengesetztesten und sich widersprechendsten schriftlich Wiedergaben, aber keine Entscheidungen, keine unbedingten Festsetzungen. Diese überließen sie auch fernerhin der in steter Umbildung begriffenen Zeit. Ganz anders war nun das Werk des Maimonides und semer Vorgänger bis zum Schulchan Aruch und seinen Commentaren. In entgegengesetzter Werse ließen diese die tradirten Sprüche weg und fixirten nur die Entscheidungen. Sie waren es also eigentlich, welche dem Gesetze der Tradition entgegentraten und ein Ende machten; sie nahmen der Ueberlieferun g das Leben, sie tödteten sie. Dies ist augenscheinlich und unleugbar. Wir werden diesen Gegenstand in nächster Zeit ausführlich behandeln.