Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 51 (20.12.1870)
- Date
- 1870-12-20
- Page
- Seite 995 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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995 eben von den Herzen unserer Leser und von dem, was diese bewegt und bedrängt, niemals trennen werden. — Kurz, das Äudenthum ist keine Religion des Ghetto mehr.- Aus diesen Gründen glaubten wir auch in so schwerer Zeit über die Aussichten für Frieden und Freiheit, die sich uuS darbieten, wenn wir über den Augenblick hinweg in die Weite schauen, sprechen zu müffen, und thaten dies in Nr. 47. Wir erhalten einen Brief auS dem Heerlager um Paris, worin unsre Ansichten als zu optimistisch nicht getheilt werden, und besonders darauf hingewiesen wird, daß, während im Westen das blutige Bölkerringeu noch nicht aufgehört, im Osten ein neues, nicht minder Schrecken erregendes Unwetter aufgestiegen sei. Es wird gesagt, unsere Voraussetzung, Rußland werde sich ruhig verhalten, habe sich leider nicht bewährt. Allerdings mögen nicht wenige unserer Leser, als sie Nr. 47 lasen, Aehnliches gedacht haben. Denn zwischen der Abfassung und der Versendung dieser Nummer war eben die russische Note bekannt geworden. Nun aber bitten wir den betreffenden Passus (S. 910) noch einmal zu lesen, und man wird finden, daß wir ziemlich deutlich unsre Verwunderung aussprachen, daß sich Rußland ruhig verhalten und keinen Schritt zur Beseitigung des Pariser Vertrages von 1856 während des großen Conflictes im Westen gethan habe. Es ist also eigentlich nur 'geschehen, was wir voraussetztev. Liest man dann weiter, so wird man finden, daß wir selbst auS einem solchen Vorgänge keinen wirklichen Kampf als bevorsteheud ansahen, weil Rußland einer festen Coalition gegenüber in einen solchen nicht eiutreten werde. Und dies hat sich denn auch seitdem chatsächlich erwiesen und die desfallsige Couferenz ist gesichert. Unser pessimistischer Herr Correspondent sieht eben hieran, daß man nicht nach dem augenblicklichen Stand der Dinge, sondern nach dem großen Entwickeluugsgange sein Urtheil gestalten müsse. Man wird da bisweilen durch einzelne Geschehnisse des Fehlgriffs geziehen werden, aber um desto eher in dem Verlauf der Zeit das Richtige erkannt haben. Der Schulchan Aruch. Von Landrabbiner vr. L. Adler in Cassel. Wir haben in Nr. 49 ein Referat über den zweiten Band der „Vorträge zur Förderung der Humanität von vr. L. Adler" (Berlin, Gerschel, 1870) gegeben, und bemerkt, daß unter diesen sich auch Auffätze befinden, welche Gegenstände der nachbiblischen Literatur und Culturgeschichte behandeln. Eine solche treffliche Abhandlung über den „Schulchan Aruch" geben wir hier wieder, die vielen Lesern eine willkommene Aufklärung über, diesen Gegenstand bieten, aber durch die geistreiche Bearbeitung auch von gelehtten und sachkundigen Männern gern gelesen werden wird. Wir lassen nur die einleitenden Worte hinweg, die zur Sache nicht geradezu gehören. „Das Buch, welches ich im Auge habe, ist Allen dem Namen nach sehr wohl bekannt, vielleicht auch Manches von seinem Inhalte. Seine Bedeutung in der Geschichte des Judenthums ist ebenfalls etwas allgemein Bekanntes. Aber wie wichtig sein Schicksal als ein Moment in der Culturgeschichte der Juden ist, haben Wenige noch erwogen; mir wenigstens ist noch nicht von einer solchen Erwägung etwas bekannt geworden. Ich meine den Schulchan Aruch. Man hat ihn schon oft nennen hören, diesen „angerichteten Tisch" — dieses ist die Bedeutung der Worte -pn:? -,nb« — der mehr Gaste schon um sich versammelt hatte, als irgend eine fürstliche Tafel der Welt. Ja, ich gehe noch weiter und sage: Kein Fürst der Welt fand jemals einen solchen Gehorsam in seinem Reiche, wie dieser Schulchan Aruch, und sein Reich dehnte sich auch räumlich über den Erdball weiter aus, als irgend ein Kaiser- oder Königreich. Woher ihm diese Macht kam und welche Bedeutung diese Macht in culturgeschichtlicher Beziehung habe, verdient wohl untersucht zu werden und nicht minder ist es einer sorgfältigen Erwägung werth, weshalb seit einiger Zeit ihm seine Herrschaft geschmälert ist und welche Folgen hieraus für das Judenthum entstehen werden. „Dieses Alles ausführlich zu erörtern, gestattet mir der mir hier zugemessene Raum nicht, aber ich will versuchen, die Beantwortung dieser Fragen wenigstens zu skizziren. Zunächst muß ich indessen eine kurze Beschreibung des Schulchan Aruch vorausschicken. Es ist ein vollständiges Gesetzbuch, aus Capiteln und Paragraphen bestehend, systematisch geordnet in vier Theile. „Der erste Theil, Schulchan Aruch Orach Chajim genannt*), enthält alle diejenigen gesetzlichen Bestim- *) Auch y-iN "35a in den Ausgaben, wegen der beiden Commentare “rn pn und nmas p?3. Der erstere ist unter dem Namen 2N7 -niü> bekannt. 51*