Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1870)
- Date
- 1870-12-13
- Page
- Seite 984 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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984 Das zweite Octoberheft des'^ Corriere Jsraelitico enthält eine werthvolle Darstellung der leidenvollen Verhältnisse unserer Glaubensgenossen unter päpstlicher Regierung nicht nur der früheren Zetten, sondern auch der letzten Tage der klerikalen Herrschaft von vr. Saul Formiggini. Der Artikel ist von römischen Zeitschriften wiedergegeben worden. Beweis genug von dessen Wahrheit und Zeitgemäßheit. Ich will versuchen, Ihnen denselben in der Uebersetzung mitzutheilen. Es ist gewiß wahr, und zum Ueberdruß wiederholt worden, daß die Israeliten von den Päpsten ausgenommen wurden, während andere weltliche Regenten sie marterten und von ihren Staaten verjagten: allein Jedermann weiß, daß der päpstliche Hof stets schlauer war als die übrigen Regierungen, und von der Industrie und der Handelsthätigkeit der Juden stets Nutzen zu ziehen verstand, und daß die Staaten, aus denen sie entfernt wurden, nur allzuschnell ihrem Ruine entgegengingen. Ueberdieß sagten sie, sie wollten stets einen redenden Beweis der Sache gegen die Gottesmörd er vor Augen haben. Ein sonderbarer Ausdruck in der That! welcher selbst dem christlichen Princip entgegen ist, da dieses behauptet, Gott sei Mensch geworden, um die Welt von der Sünde zu befteien; dessen Stellvertreter konnte sie demnach nicht als Gottesmörder verurtheilen, da doch Christus selbst sagte: „sie wissen nicht was sie thun." Wie dem auch sei, als solche wurden sie behandelt, und wenige Beispiele wären hinreichend die schreckliche Behandlung zu beweisen, der unsere Glaubensgenosien im Kirchenstaate unterworfen waren. Gerechtfertigt ist gewiß ihr erster Freudenruf nach so vielem Schmerzensgeschrei. In ein schmuziges Ghetto verwiesen, dursten sie dasselbe nur bei Tag verlassen, und auch dies mtt Ausnahme gewisser für die katholische Kirche feierlichen Festtage; in der Nacht daselbst eingesperrt, ansehnliche jährliche Tribute, verboten Ammen oder christliche Dienstboten zu halten, gezwungen jeden Samstag die Predigten eines Mönches anzuhoren, ein Unterscheidungsmerkmal an der Brust, besondere Paßscheine, die Erlaubnis zu reisen von der Willkür eines Jnqürsitionspaters abhängig, das Verbot liegende Güter zu erwerben, willkürliche Geldstrafen und Kerker für jede noch so geringe Uebertretung der gegen sie verhängten Ausnahmsgesetze, Kinderraub wegen angeblicher, oft bezahlter, manchmal gezwungener Angabe der geschehenen Taufe auf die Aussage einer Amme oder sonsttger Dienstboten, Verleumdungen in Bezichung auf den erdichteten Gebrauch des Osterblutes, obwohl diese selbst wiederholt von päpstlichen Bullen für nichtig erklärt wurden, eine zuweilen chörichte Censur bei der Veröffentlichung hebräischer Werke, willkürliche Haussuchungen der Jnquisitionsschergen am Sabbach, um sich zu überzeugen, daß kein Feuer angezündet sei, widrigenfalls schwere Geldstrafen, da dies ein Beweis war, daß christliche Dienstboten da waren, um es anzuzünden; entscheidender Machthaber die Generalinquisition, und umso schlimmer die Localinquisitoren; sie mußten die Katechumenen bezahlen, wo jene ausgenommen wurden, die zum KatholicismuS übertraten, mtt welcher Ueberzeuguug kann man sich leicht denken! sie dursten nicht mtt Christen zusammenwohnen, keine Gespräche mtt ihnen führen, und tausend andere schmähliche Verordnungen dieser Art. Man glaube aber ja nicht, daß dies veraltete Thatsachen seien. Diese Schandverordnungen wurden im Jahre 1843 sage Tausendachchundertdreiundvierzig, also nur drei Jahre vor der Erhebung Pius des Neunten, unter der ruhmreichen Regierung Gregors XVI. ausgefrischt. Die ersten Verschärfungen der grausamen Verfolgungen, welche unter Pius VII. sehr gemildert waren, vielleicht weil er selbst verfolgt und vom Cardinal Consalvi berathen war, geschahen uMer der Herrschaft Leos XII. unseligen Andenkens, im Jahre 1827, vier Jahre nach deffen Thronbesteigung; und diese wurden dann grausamer denn je, da der Generalinquisitor von Rom an die Provinzialinquisttoren die Verordnung erthellte, es müßten die Hebräer binnen kurzer Zett alle ihre liegenden Güter verkaufen uMer Androhung des Verlustes der nicht verkauften Gründe zu Gunsten der apostolischen Kammer, und alle gegen die Juden von Altersher bestehenden Vorschriften wieder in Kraft zu setzen. Allein wenden wir uns zum Jahre 1843 unter dem Pontificat Gregors XVI., zu welcher Zeit der Inquisitor Äalna, der die Stelle des Torquemada inne hatte, für die Israeliten von Ancona und Sinigaglia alle alten Quälereien mtt gesteigerter Grausamkeit erneuerte. Wir erwähnen blos diese. Während unter Leo XII. ihnen der Termin von fünf Jahren zugestanden hatte, ihre Güter zu verkaufen, befahl ihnen der Dominikaner, solche binnen drei Monaten zu ver->