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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-12-13 · Heft 50 (13.12.1870) · p. Seite 983

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 50 (13.12.1870)
Date
1870-12-13
Page
Seite 983 (sequence 11)
Language
German
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983 Geehrte Redaction! In Ihrem geschätzten Blatte Nr. 274 vom 13. November d. I. wird in einem „Zur Ehegesetzgebungsfrage" überschriebenen Artikel ein eherechtlicher Fall zur öffentlichen Kenntniß gebracht, in welchem, wie sich der Schreiber jenes Artikels ausdrückt, dem Rabbiner „eine Aufgabe gestellt wurde, der er mit bestem Willen nicht Nachkommen konnte?" Gleichwohl heißt es hinsichtlich dieses Falles im weiteren Verlauf des beregten Artikels wörtlich also: „Das Gericht wird über den renitenten Rabbiner Strafen verhängen; er wird selbe über sich ergehen laffen müffen; er wird ein Märtyrer seiner Berufspflicht sein und den zwangsweisen Ehetrennungsatt doch nicht vornehmen?" Da ich derjenige Rabbiner bin, dem jene unlösbare Aufgabe gestellt wurde, und da ich der Ansicht bin, daß es in einem Rechtsftaate kein religiöses Märtyrerthum geben dürfe, ja, daß die hohe ungarische Regierung vor Einführung der obligatorischen Civilehe nicht dulden dürfe, daß ein Rabbiner in Ungarn „ein Märtyrer seiner Berufspflicht werde"": so glaube ich der zuversichtlichen Hoffnung Raum geben zu dürfen, daß ich, weil ich der mir gewordenen Aufgabe „mit bestem Willen nicht Nachkommen konnte"", nicht werde als renitent angesehen werden; und dies umsoweniger, nachdem ich — swas hier übrigens auch zur Ergänzung der sonst ganz getreuen Darstellung des vorliegenden eherechtlichen Falles gesagt sein mag) — dem diesbezüglichen gerichtsbehördlichen Aufträge gemäß die staatsrechtlich erfolgte Auflösung der Ehe im Trauungsprotokoll verzeichnet und somit die Entscheidung der Behörde gebührend respectirt habe. Hingegen dürfte hinsichtlich der von der Gerichtsbehörde aufgetragenen jüdisch-religiösen Handlung vollkommen genügen, wenn constatirt und nachgewiesen wird, daß dieselbe nach jüdisch-religiösen Grundsätzen nicht vollzogen werden kann. M. Hirsch, Oberrabbiner in Altofen."" Debrecziu, «Ungarns im November. Die beiden israelitischen Cultusgemeinden haben sich in Folge der zwischen ihnen bestehenden Zerwürfnisse an das Cultusminifterium gewendet, welches die Stadtbehörde anwies, einen Vergleich zwischen den beiden Parteien zu Stande zu bringen. Der Magistrat hat den Stadthauptmann mit diesem Ausgleichsversuche betraut. Für den Fall, daß dieser Versuch fehl schlüge, ist der Stadtbehörde die Entscheidung im politischen Wege übertragen. Wir hoffen jedoch, sagt „Debreczen"", daß beide Theile es rathsamer finden werden, sich gütlich auszugleichen, als es zu einer politischen Einmischung kommen zu lassen, welche der Stadtbehörde selbst in einer Religionsangelegenheit sehr unangenehm wäre. Frankreich. Paris, 15. Novemb. Der „N. Fr. Pr?" schreibt man: Ein gewiß nicht vorhergesehener Uebelstand der Belagerung gibt sich in der Schwierigkeit kund, die Israeliten mit einem den Vorschriften ihrer Religion entsprechenden Fleische zu versehen, so lange man überhaupt noch Fleisch hat. Die Regierung hat angeordnet, daß in denjenigen Stadttheilen wenigstens, wo sehr viele Juden wohnen, so z. B. im Marais, ein verhältnißmäßiger Theil des Schlachtviehes nach jüdischen Vorschriften vom Leben zum Tode gebracht werde. Es ist dies in einer so außerordentlichen Zeit gewiß ein anerkennenswerthes Opfer, das der Achtung der einzelnen Confessionen gebracht wird. ' s. Italien. Ans Oberitalieu, 29. November. (Privatmitth., Während nach dem numerischen Verhältnisse auf die Israeliten der Halbinsel (An Deputirter zu stehen käme, haben die jüngsten Wahlen deren zehn ins Parlament ernannt. Die Wahlcollegien, welche Israeliten zu ihren Repräsentanten erwählten, gehören zur Lombardei, zu Venedig, Toscana und zu den ehemaligen Provinzen des Kirchenstaates. Commendatore Epaminondas hat die ihm zugedachte Stelle der obersten Intendanz des Finanzwesens in den neuerworbenen römischen Provinzen nicht angenommen; er behalt demnach seine hohe Stellung als erster Secretär im Finanzministerium. Commendatore Isaak Artom wurde von seinem Gesandtschafts - Posten in Carlsruhe abberufen und zum Generalsecretär des Ministeriums für die auswärtigen Angelegenheiten ernannt. 50*

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