Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1870)
- Date
- 1870-12-13
- Page
- Seite 977 (sequence 5)
- Language
- German
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977 Es versteht sich, daß diese, immer und immer wieder von den Menschen anerkannte Vergeltung, wie sie sich im Leben der Völker, vas ist in der Geschichte, und im Leben aller Einzelnen verwirklicht, aber in außerordentlichen Zeiten um so offenbarer zur Wahrnehmung sich aufdrängt, sehr verschiedentlich aufgefaßt und verstanden wird, und daß es deshalb wohlgethan sei, sich darüber klarzumachen, sich darüber eine bestimmte Ueberzeugung zu verschaffen. Für uns liegt selbstverständlich in der Lehre des Iudenthums über dieses große und schwer wiegende Priucip das Fundament, auf welchem wir bestehen, von welchem wir den Blick der Untersuchung und Prüfung aussenden. Genau genommen ist diese Lehre des Iudenthums von der göttlichen Vergeltung auch die wirklich maßgebende Weltanschauung für den civilisirten Kreis der Menschheit geblieben. Denn das Christenthum hat sie adoptirt und nur nach seinen Dogmen alterirt; der Islam verquickte sie mit dem heidnischen Fatalismus. Die Philosophie entfaltet in ihrer Kreislaufbahn immer wieder dieselben Verschiedenheiten der Ansichten, wenn auch in immer tieferer Entwickelung und von dem Charakter der Zeiten vermannigfaltigt. Mit allem Diesem wollen wir unS hier nicht zu schaffen machen, sondern uns begnügen, die Lehre des Iudenthums in ihren verschiedenen Phasen zu betrachten, denn bei der Einheitlichkeit deS innersten Lehrkerns sind doch in verschiedenen Zeiten nicht unwesentlich verschiedene Ansichten um diesen herum aufgetreten. Wir werden auch diesmal nach unserer gewöhnlichen Methode die verschiedenen Zeiträume in ihrer Aufeinanderfolge in Betracht ziehen, und ohne daran zu denken, diesen überreichen Gegenstand erschöpfen zu wollen, was schon Raum und Zweck eines Zeitblattes nicht gestatten, doch das Wichtigste und Charakteristische heranzubringen suchen. Bevor wir jedoch an unsere Untersuchung gehen, muffen wir uns einige allgemeine Begriffe klar machen. Wenn wir von Vergeltung sprechen, so müssen wir von den naturgesetzlichen Folgen, von Allem, was als nothwendige Wirkung unmittelbar auf ein Thun folgt, absehen. Wenn derjenige, welcher in einem erhitzten Zustande einen kalten Trunk nimmt, sich den Tod zuzieht, so ist dieS keine Vergeltung, sondern eine nvthwendige Folge, und eben nichts Anderes ist es, wenn ich in einen wohlgelockerten Boden ein Saamenkorn pflanze und dieses mir als Strauch oder Baum emporwächst. Nicht minder dürfen wir die strafrechtlich auf Vergehen gesetzten Strafen, also auch die derartigen im mosaischen Gesetze, in das Bereich der Vergeltung ziehen. Die aus den entdeckten Mord vollzogene Hinrichtung ist Strafe, aber nicht Vergeltung, und wir würden von letzterer erst sprechen, wenn der Mörder sich der Strafe entzogen hätte, dennoch aber spater durch besondere Umstande zu Verderben und Untergang gekommen wäre. Unter Vergeltung ist demnach die Ausgleichung des Rechts und des Unrechts mit Lohn und Strafe durch eine höhere Fügung zu verstehen, die von Weitem her die Fäden der Geschicke so verwebt, daß zuletzt jene Ausgleichung erkennbar eintritt. Es versteht sich, daß in der Tiefe ein Zusammenhang, ein geistiger und sittlicher Zusammenhang auch dieser Fügung zu Grunde liegen muß, da, um die Vergeltung eintreten zu lassen, derselbe Grundzug des Charakters in Völkern wie in Persönlichkeiten vorhanden fein muß. Aber in der großen Reihe der einander kreuzenden und auf einander stoßenden Ereignisse, im Zusammentreffen der verschiedenen Persönlichkeiten und ihrer Handlungen, oft auch in dem Eintreffen von Naturereigniffen, welche mit der moralischen Welt in keinem realen Zusammenhänge stehen, aber als Motoren in dieselbe eingreifen — hierin liegt die höhere Fügung, welche das Wesen der Vergeltung ausmacht. Wir bitten unsere Leser, sich irgend einen besonderen Fall aus der Geschichte oder ihrer persönlichen Erfahrung herauszunehmen, und die obige Erklärung an ihm zu prüfen. Hieraus geht aber schon hervor, daß, wer das Wort Vergeltung ausspricht, im Grunde nichts Anderes als die göttliche Vergeltung darunter versteht, weil eben jede Vergeltung als solche einen Appell an eine höhere Fügung in den menschlichen Dingen enthält. Mögen sich daher die Gottesleugner um diesen Kern des Begriffs herumzuschleichen suchen, wie sie wollen und können: nehmen sie das Wort Vergeltung auf ihre Lippen, so haben sie eine Anerkennung der göttlichen Fügung ausgesprochen. Auf diesem Grunde betrachten wir 1. Die mosaische Lehre von der Vergeltung. Schon dem Vergehen des ersten Menschenpaares, dem Verbrechen Kains, der Entartung des vorstuthlichen Geschlechts gegenüber erscheint Gott als Richter der menschlichen Handlungen, und Abraham benennt ihn bereits „Richter der ganzen Erde" (1 Mos. 18, 25), als die schwere Vergeltung über Sodom und Gomorra hereinbrechen sollte. Wie an den Brüdern Josephs die Vergeltung ihr Recht übte, und Pharao und die Aeghpter