Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-12-13 · Heft 50 (13.12.1870) · p. Seite 978

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 50 (13.12.1870)
Date
1870-12-13
Page
Seite 978 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226744-3226795--28993-3302869
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

978 für ihre hartnäckige Tyrannei büßen mußten, wie das Strafgericht auch die widersetzlichen und zum Abfall geneigten Israeliten wiederholt traf, wird ausführlich berichtet. Außer diesen gelegentlichen Andeutungen, welche freilich die Grundanschaung genügend bezeichnen, die durch die ganze mosaische Welt geht, haben wir aber auch objective, d. h. ganz eigentliche Lehraussprüche. Die classische Stelle hierfür ist die von den Propheten, den Hagiographen und der Synagoge als Bekenntnißwort anerkannten Vers 6 und 7 des C. 34 des 2. B. Moses: „Der Ewige, der Ewige, Gott, barmherzig und gnädig, langmüthig und voller Huld und Wahrheit; bewahrend Huld den Tausenden, vergebend Sund' und Miffethat und Schuld, läßt aber nichts unbestraft, ahnend Sünde der Vater an Kindern und Kindeskindern, am dritten und am vierten Geschlecht!" Hieran sich schließend im zweiten der Zehnworte: „Ahnend die Schuld der Väter an Kindern am dritten unv vierten Geschlechts, denen die mich Haffen, aber Gnade übend am tausendsten Gefchlechte, denen die mich lieben und meine Gebote beobachten."*) — Mit tief psychologischer Wahrheit ist hier vor Allem der Unterschied zwischen der subjectiven Schuldhaftigkeit der Seele und der objectiven Thal, wie sie in die äußere Welt hinaustritt und die gerechte Vergeltung erfordert, gemacht. Die Vergebung dieser seelischen Schuldhaftigkeit ist Sache der göttlichen Barmherzigkeit, und kann eintreten, ohne daß damit die Folgen der That beseitigt werden, theils wie sie als unmittelbare Wirkung, theils wie sie weiterhin durch die Fügung eintreten. Fernerhin ist zu bemerken, daß diese Lehrsprüche auf die Vergeltung Hinweisen, nicht wie sie auf eine einzelne That, sondern auf den dauernden Charakter des Lebenswandels, ja auf ganze Geschlechter, die in demselben verharren, durch Gott erfolgt. Wenn das Böse oder das Gute in den Geschlechtern sich forterbt, so steigern sich auch die Wirkungen für sie in vermehrten Maßen. In diesem Lichte erscheint die göttliche Vergeltung nicht als ein Act abwägender Gerechtigkeit für jede einzelne, aus dem Zusammenhänge des Lebens geriffene That, sondern sie erstreckt sich auf die dauernde Beschaffenheit und Handlungsweise des Menschen, wobei denn auch die zeitweisen Motive und die mildernden Umstande der Gelegenheit für den Vergeltungsact in Wegfall kommen. Aus diesem Gesichtspuncte verlieren die *) S. die ausführliche Auslegung in unserm Bibelwerke zur Stelle, und unserer „israel. Religionslehre" Bd. II S. 130. obigen Aussprüche jeden Widerspruch in sich und stimmen mit der Erfahrung in Geschichte und Leben überein. In diesem Aneinanderrücken der Schuldvergebung durch die Barmherzigkeit und der Vergeltung durch die Gerechtigkeit Gottes liegt sowohl die Mannigfaltigkeit der Erscheinungen, als auch die Mäßigung beider göttlichen Thätigkeiten durch einander ausgesprochen, und ist auf die höhere Einheit beider hingewiesen. Wenn daher in der zweiten objectiven Stelle das starke s:p v« „eifriger Gott" voransteht, so bezieht sich dies ebensowohl auf die Ahndung der Schuld (nps), als die Uebung der Gnade (non n'äsn), und es ist zu bemerken, daß dieser Ausdruck nur da vorkommt, wo die Israeliten, der Anbetung des einzigen, unkörperlichen Gottes gegenüber, vor dem Götzendienste nachdrücklich verwarnt werden sollten (nämlich: 2 Mos. 20, 5. 34, 14. 5 Mos. 4, 24. 5, 9. 6, 15). Also nicht einmal vom Götzendienste überhaupt ist an diesen Stellen die Rede, sondern vom Abfall der sich ihm ergebenden Israeliten, womit Sittenlosigkeit und die Beseitigung aller göttlichen Gebote verbunden war. Andere noch stärkere Ausdrücke haben wir hier nicht in Betracht zu ziehen, weil sie nur rhetorischer Natur, nicht von eigentlichem Lehrwerthe sind. Je tiefer diese Vorstellung von der göttlichen Vergeltung in die Seele des Volkes eindringen sollte, desto selbstverständlicher war es, daß zu Ende jedes gesetzgeberischen Theiles eine ausführliche Verheißung des Segens und der Strafe, des Bestandes und der Verbannung hinzugefügt wurde. Je nachdem das Volk der Gotteslehre und dem Gesetze sich treu ergeben oder von ihnen abfallen würde, besonders verleitet durch den Wohlstand und die materielle Fülle, die ihm erfließen würde, wobei jedoch stets die Versicherung hinzugefügt wird, daß das Volk nicht untergehen, sondern zuletzt wieder hergestellt werden würde (3 Mos. 26, 3 ff. 5 Mos. 28, 32». Gerade diese Verheißungen erweisen, daß die göttliche Vergeltung nicht vom Standpuncte einzelner Thaten, sondern des dauernden Charakters einer Zeit, der Geschlechter, des ganzen Lebenswandels gefaßt werden sollte. Dahin zielen auch Verheißungen bei speciellen Geboten, wie die dauernd erwiesene Ehrfurcht vor den Eltern oder die Bedrückung der Armen und Fremden. (Fortsetzung folgt.»

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.