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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-11-29 · Heft 48 (29.11.1870) · p. Seite 934

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 48 (29.11.1870)
Date
1870-11-29
Page
Seite 934 (sequence 10)
Language
German
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934 nern 139 Deutsche, und zwar 89 christliche, 50 jüd. Conftssion, und 45 Polen gewählt wurden. Es ist dies ein Berhältniß, das weit über das numerische Berhältniß der jüdischen Bevölkerung geht. Zu den jüdischen Aerzten unserer Provinz, welchen das eiserne Kreuz verliehen worden ist, zählt nun auch vr. Litthauer aus Grätz, welcher die Belagerung von Metz durchgemacht hat und für seine, besonders bei dem Ausfälle am 7. October bewiesene aufopfernde Thätigkeit mit dem eisernen Kreuz decorirt worden ist, die Zeit, während welcher die Truppen seines Wirkungskreises mit der Escortirung von Kriegsgefangenen nach verschiedenen Theilen Deutschlands beauftragt sind, zu einem kurzen Urlaube benutzt hat und am 9. Novbr. unverhofft in Grätz eintraf. Am 10. Bormittag bewillkommnete ihn das Magistrats- und Stadtverordnetencollegium in corpore in seiner Behausung. An dieser Auszeichnung des vr. litthauer nimmt die ganze Stadt den innigsten Antheil, da er sich durch seinen edlen Charakter und seine Menschenfreundlichkeit die Liebe Aller, sogar der Jugend während seines Hierseins im höchsten Grade erworben hat. Aus einer Localcorrespondenz zur Beilage der ostdeutschen Zeitung Nr. 510 vom 5. November «., die Lehrerwittwen- und Waisencasse für die Provinz Posen betreffend, entnehmen wir Pass. 4 in Bezug auf die Beitragspflicht zur genannten Casse: „daß definitiv angestellte öffentliche israel. Lehrer, falls sie über 25 Jahre alt sind, einen Flachschuß von 2 Thlrn. pro Jahr seit ihrer definitiven Anstellung zu entrichten verpflichtet werden sollen." Obwohl die bezüglichen Anträge vorerst nur in dem städtischen Vorstände der Lehrerwittwen- und Waisencasse Posens in Anregung gebracht worden sind, so läßt sich bei der Art und Weise der Zusammensetzung des Vorstandes und der Verwaltung der genannten Casse für den ganzen Regierungsbezirk voraussetzen, daß jene Vorschläge nicht verfehlen werden, ihren maßgebenden Einfluß auch auf diese Departementverwaltung auszuüben und eine Harte auf die bevorstehende gesetzliche Institution zu übertragen, die besonders für ältere Lehrer, die eine Reihe von Jahren definitiver Amtsthätigkeit hinter sich haben, sehr empfindlich sein muß. Um einem solchen Falle rechtzeitig vorzubeugen, hat das Lehrercollegium an der jüdischen Schule zu Lissa die israelitischen Lehrer unserer Provinz aufgesordert, nachvrücklichft dagegen zu remonstriren, und um dies mit einiger Aussicht auf Erfolg zu thun, einen gemeinsamen Schritt sämmtlicher betheiligter Lehrer um so dringender empfohlen, als spätere Schritte voraussichtlich erfolglos bleiben würden, und eine gemeinsame Berathung über die Angelegenheit an einem näher zu bestimmenden Tage und Orte noch vor Ablauf dieses Jahres in Vorschlag gebracht. Hoffen wir, daß sich an dieser ersten Bereinigung des ziemlich ansehnlichen jüdischen Lehrerslandes unserer Provinz alle Mitglieder desselben betheiligen und sie zu einem collegialischen Zusammenwirken auch für die Zukunft dadurch veranlaßt werden. Bonn, 18. November. lPrivatmitth.» Auf unsere Anftage hinsichtlich der Mitgliedschaft von Juden an städtischen Schuldeputationen <s. Nr. 47) giebt uns in Folge speciellen Ansuchens Herr Professor vr. Steinthal zu Berlin folgende gefällige Auskunft (d. d. 16. Nov.): In Erwiderung Ihrer geschätzten Zuschrift vom 13. d. M. theile ich Ihnen hierdurch mit, daß ich, wie Sie angenommen haben, Mitglied der städtischen Schuldeputatton zu Berlin bin, und zwar als Nachfolger des vr. Sachs. Vorgänger von Sachs war Muhr. Ich füge noch folgenge Angaben hinzu. Gleich bei der Gründung der hiesigen Schuldeputation, wie sie unter dem Ministerium Wilhelms von Humboldt unternommen war, wurde statutenmäßig festgcstellt, daß die jüdische Gemeinde das Recht haben solle, durch einen von ihr gewählten Bürger-Deputirten vertreten zu sein. Gewählt und vorgeschlagen bin ich demnach von der hiesigen jüd. Gem. und genehmigt von den Stadtverordneten und dem Magistrat. Die Schuldeputatton ist zusammengesetzt aus Mitgliedern, welche der Magisttat abordnet, aus einigen protestantischen Superintendenten und, seitdem auch die katholischen Volksschulen von der Stadt übernommen sind, dem katholischen Probst; vorher war nur ein Bürgerdeputtrter katholischer Religion da, der auch jetzt noch in der Deputation ist. Außerdem sind darin evangelische Bürgerdeputirte und einige Stadtverordnete. Daß ein jüdischer Geistlicher nicht da ist, kann nicht als Ungleichheit angesehen werden; denn die Stadt hat keine jüdischen Schulen. So lange sie keine katholischen Schulen hatte, war auch kein katholischer Geistlicher da. Da aber dennoch jede Ele-

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