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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-11-29 · Heft 48 (29.11.1870) · p. Seite 932

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 48 (29.11.1870)
Date
1870-11-29
Page
Seite 932 (sequence 8)
Language
German
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S32 zulässigen Zwanges nicht vorhanden, wenn sie dennoch geschehen, ein ipso jure nichtiger Act und die Ehe bleibt nach wie vor aufrecht. Welch' eine Calamitat liegt nun in diesem letzteren Umstande für den armen Rabbiner'. Er soll, um dem Aufträge der Gerichtsbehörde gerecht zu werden, die zwangsweise Uebergabe des Scheidebriefes ausführen, ohne Rücksicht darauf, ob der Act nach jüdischem Eherechte einen Werth habe oder nicht. Wenn nun zufolge dieses formalen, aber nach jüdischem Eherechte ganz und gar werthlosen Ehetrennungsactes der Eine der Gatten eine neue Ehe eingehen wird? Abgesehen von den Verwirrungen, welche eine solche Eventualität in den wichtigsten Familienrechten anrichten kann, muß sich der arme Rabbiner nicht schon von seinem rein religiösen Standyuncte ob der Möglichkeit entsetzen, daß in Folge des von ihm vorzunehmenden ungiltigen Ehetrennungsactes unter der Weihe einer scheinbar giltigen Eheschließung ein ehebrecherisches Verhältniß werde begründet werden? Der Rabbiner richtete eine ergebene Vorstellung an das Gericht, in der er die Unmöglichkeit der Erfüllung des behördlichen Auftrages in richtiger Motivirung vorbringt. Umsonst. Das Gericht geht nicht auf die unterbreitete Vorstellung ein und kann nicht auf dieselbe eingehen. Muß doch ein rechtskräftiges Urtheil auch exequirbar sein. Das Gericht stellt dem Rabbiner einen Präclusivtermin, in welchem er den behördlichen Auftrag vollziehen muß. Der Rabbiner wird und kann trotz des Präclusivtermins dem behördlichen Aufträge nicht Nachkommen. Was dann? Das Gericht wird über den renitenten Rabbiner Strafen verhängen; er wird selbe über sich ergehen lasten müssen; er wird ein Märtyrer seiner Berufspflicht sein und den zwangsweisen Ehetrennungsact doch nicht vornehmen. Und was dann? — Es versteht sich von selbst, daß aus diesem Vorgänge von den Freunden der obligatorischen Civilehe eine lebhafte Motivirung gezogen wird. Uns scheint aber doch die Sache noch anders zu liegen. Denn erstens ist es doch wohl unerhört, daß in drei Instanzen ein Urtheil auf Grund eines schriftlichen Zeugniffes gefällt wird, ohne daß der.Aussteller des Zeugnisses über dieses verhört und vereidigt werde, wobei sich die Fälschung des Zeugniffes hätte Herausstellen müssen. Wir Vote Redaction der A. Z. d. I.) glauben nicht, daß dies in einem anderen europäischen Staate in solcher Weise Rechtens ist. Zweitens tritt hier der Staat als unbedingter Herr der Kirche auf, denn er straft den Rabbiner, der eine kirchliche Handlung gegen die jüdische Satzung und gegen das offenbare Recht zu vollbringen in seinem Gewissen sich weigert. Es ist also hier nicht die Kirche, die den Staat, sondern der Staat, der die Kirche beherrscht und gewaltthätig behandelt. Drittens würde in solchem Falle auch die Civilehe nichts nützen, denn da das Gericht erwiesener Maßen irrthümlich geurtheilt, so wurde auch die Civiltrauung nur einen Ehebruch vollziehen. Endlich viertens wird die Civilehe solche Complicationen für alle diejenigen, welche eine kirchliche Trauung für erforderlich halten, und dies ist die ungeheure Mehrheit, nicht aus dem Wege raumen. Ohne also über den Werth der Civilehe hier irgendwie zu discutiren, scheint uns der vorliegende Fall nichts dafür zu ergeben. Jeitungsuachrichte«. Deutschland. Berlin, 18. Nov. (Privatmitrh.) Nach einer in Folge des gegenwärtigen Krieges eingetretenen längeren Pause in der Thätigkeit des hiesigen Localcomttss der Alliance israelite universelle, gab dasselbe am 16. d. M. wiederum ein lebendiges Zeichen von seiner regen Theilnahme an unfern Glaubensbrüdern in Rußland, welches bei der am erwähnten Tage erfolgten Expedition von 50 bis 60 Personen nach Amerika, in einer ergreifendenden Scene auf den hiesigen Bahnhöfen sich kundgab. Hand in Hand mit der humanen Thätigkeit des hiesigen Comitss, schien auch das Wetter zu diesem herrlichen Schauspiele das Seinige beizutragen. Kaum war der Tag, die mildeste Luft verbrettend, angebrochen, als wolle er den Auswandrern eine recht glückliche Zukunft in ihrer neuen Heimach verkünden, erwarteten sie lange schon vor ihrer Ankunft viele Mttglieder des Comitsvorstandes auf dem hiesigen Ostbahnhofe. Bei der durch das Pfeifen der heranbrausenden Locomotive sich kundgebenden Ankunft der Erwarteten, wurden die Bethelligten in die froheste Stimmung versetzt, baldigst chr arrangirtes menschenfreundliches Werk an ihren unglücklichen Brüdern

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