Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1870)
- Date
- 1870-11-08
- Page
- Seite 877 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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877 Gottesnamen mm alsbald eine besondere Heiligkeit beigelegt. Wenn 2 Mos. 22, 27 das Verbot „Gott lästere nicht" (bbpn ab embe*)*) ganz allgemein ausgesprochen worden, so wird dies 3 Mos. 24, 10 fs. specialisirt. Der Sohn eines israelitischen Weibes und mizrischen Mannes gerieht mit einem Israeliten in Zank; bbp*H ccie ns ep*H „lästernd sprach er den Gottesnamen aus und fluchte." Er wird zum Tode durch Steinigung verurtheilt, und hieran das Gesetz geknüpft : epai nscn «12:1 imb« bbp-’ '2 C« err ^151 nnv m7a mm 00 und mav' na *apae „Jedweder, so er seinem Gotte flucht, trägt seine Schuld; aber wer den Namen des Ewigen lästernd ausspricht, soll gelobtet werden„so er lästernd den Gottesnamen ausspricht, soll er getödtet werden." Hieraus geht hervor, daß zwischen der Lästerung mit dem Namen mir' und einer sonstigen Gotteslästerung eine ties greifende Unterscheidung gemacht, daß jenem Namen die größte Heiligkeit beigelegt, ja daß er kurzweg, wie B. 11 und 16 zeigen, ec „Name" d. i. „Gottesname" genannt wurde. Wir wollen hier, so verlockend es auch ist, weder auf das innere Motiv dieser Unterscheidung, noch auf die Bedeutung dieser außerordentlichen Ehrfurcht, die sich in dem uralten Brauch, diesen Gottesuamen mit seinen eigentlichen Lauten niemals auszusprechen, so daß nur der Hohepriester am Versöhnungstage dies durste, in merkwürdiger Weise bethätigte, näher eingehen,. sondern fahren an dem begonnen Faden fort. Das traditionelle Gesetz erklärte daher: by-> rrrv'sa -tnr>:an ec br N-1N782 (Sanhedr. 56, 1 T. jer. f. 25, 1 ed. Krot.) Der Name 'c wurde also ■am-’72 c ec, särnmtliche andere Bezeichnungen Gottes •paa-c genannt, die Lästerung des ersteren mit dem Tode, die der anderen mit Verwarnung, Geißelhieben bestraft. Bekanntlich bedeutet ermen '© der vorzüglichste, ausgezeichnete Gottesname, kann aber auch eine Hinweisung auf die Einheit Gottes enthalten, welche jedoch dem Begriffe '77 nur secundär einwohnt, da das ewig unveränderliche Sein ein einziges und einheitliches sein muß, in der Wesenheit jedoch eben nur das absolute Sein an sich ist. ':e dagegen heißen Beinamen, Epitheta Gottes, die von *) Daß Midr., Raschi, Abarbauel ernbrr hier richtig als „Gott" verstehen und es nickt mit der Mechilth., Aben-Esra, Raschbam als „Richter," noch weniger mit Philo und Josephus „man soll selbst fremden Göttern, Götzen nicht fluchen," zu erklären ist, haben wir in uns. Commentar zur Stelle nachgewiefen. einer ihm beigelegten Eigenschaft genommen sind, wie allmächtig, gnädig, barmherzig u. s. w. In der Mischna Sanhedrin 7, 5 wird nun gesagt: evi ra « cpse:-; een c-ie-'c Es wird darauf das Gerichtsverfahren in einem solchen Falle beschrieben. Während der ganzen Verhandlung werden die Zeugen mee verhört, d. h. indem man sie nur aus einen Beinamen Gottes verhört. Ist die Verhandlung zu Ende, so darf der Angeklagte nicht auf den ■naee verurtheilt werden, sondern das der öffentlichen Verhandlung beiwohnende Publicum wird entfernt, und der vorzüglichste unter den Zeugen aufgefordert cnse rcTacc ma -niax „sprich was du gehört hast c-nse." Er spricht es aus, die Richter stehen auf und zerreißen ihre Kleider, und darf.dieser Riß niemals wieder zugenäht werden. Die anderen Zeugen dürfen den Namen nicht aussprechen, sondern nur sprechen: Ich habe ebenso gehört wie jener. Es wird also hier cnse dem -naee gegenübergestellt, und in derselben Weise in der Halacha selbst een cm'c gebraucht. Jedermann sieht ein, daß das Wort consequent dem me gegenüber, nicht blos deutlich aussprechen im allgemeinen Sinne bezeichnen kann, sondern das Aussprechen des mm, irgenv einer anderen Bezeichnung Gottes gegenüber, und daß nyecc rre nvzet einen heißt: sprich was du von jenem auf den Namen mm gehört hast, während man die Zeugen vorher das Gehörte auf einen Beinamen Gottes mee abfrug. Zuerst wollte man daher nur die Worte der Lästerung feststellen, zuletzt ob er sie aus ‘n selbst ausgesprochen. Um die Wiederholung dieses Namens, also jede unnöthige Entweihung zu vermeiden, durften die übrigen Zeugen nur aussagen, daß sie dasselbe gehört. Wir wollen es nun dahingestellt sein lassen, ob die Bezeichnung cmsTa ec aus dieser Mischna-Stelle entstanden sei, sicher jedoch ist es aus dem hier geschilderten Verhältniß der Fall, mae heißt „der Beiname" von •ee, hebr. ms, ree Jes. 44, 5. 45, 4. „Beinamen geben", und diesem gegenüber heißt crms, cm 37a ec „der eigentliche und wirkliche Name Gottes", mm, wie die h. Schrift diesen een und me bezeichnet. Daß diese Bedeutung an die des Wortes css sich ohne Zwang anschließt, sieht man z. B. aus 4 Mos. 15, 31. Man nahm den Verbrecher in Hast, denn was ihm zu geschehen habe, cpb rrb „war nicht entschieden, bestimmt." Es ist also die einfachste und natürlichste Erklärung; wir haben an keinen philosophischen Inhalt, an keine Hinweisung auf eine in der heiligen Schrift stattgefun-