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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-11-01 · Heft 44 (1.11.1870) · p. Seite 862

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 44 (1.11.1870)
Date
1870-11-01
Page
Seite 862 (sequence 6)
Language
German
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862 Moritz Selig in Düsseldorf und F. Blumenfcld in Gurgsteinsurt in Lorschlag. — Unterm 17. Juni c. empfahl auch der Herr Rittergutsbesitzer Lob Namens der Marks - Haindorf'schen - Stiftung die Wiederwahl der noch in Function sich befindenden Curatoren. — Unterm 25. August c. empfahl der Vorstand der Synag.-Gemeinde Münster für Westphalen die HH. Dt. Ems in Münster und F. Blumenfcld in Burgsteinfurt zu Curatoren, und zu deren Stellvertretern die HH. Dr. Heidenheim in Münster und A. Alsberg in Münster. Gegen diese letztere Empfehlung waren nun wieder in einem Circulare vom 16. Sept. e. die obengenannten Herren E. Metz und H. Jtzig. Einmal, weil H. Ems zum Vorstände und vr. Heidenheim zur Repräs.Versammlung der Shnag.-Gcmeinde Münster gehören und sich selbst empfohlen hätten. H. Metz und H. Jtzig halten diesen Wahlvorschlag nach bereits vorliegenden Ereignissen für tendenziös; dieselben meinen, jene Wahl sei mehr für das Interesse der mit jener Stiftung verbundenen Gemeinde-Elementarschule, als für das Interesse der Anstalt selbst, und in dieser Ansicht müssen wir ihnen durchaus beitreten. — Die Anstalt muß in ihren Interessen nnd ihrem Bestände selbstständig, frei von jeder Beeinflussung irgend welcher einzelnen Gemeinde dastehcn. Schon aus diesem Grunde dürfte es vornherein nicht rathsam erscheinen, wenn aus einer Gemeinde mehr als ein Vertreter der Anstalt gewählt würde. Wenn nun aus der Gemeinde Münster gar drei Vertreter aufgestellt werden, und ein vierter Vertreter, Herr Blumenseld in Burgsteinfurt, mit einem der angeführten Vertreter aus Münster in sehr nahen verwandtschaftlichen Verhältnissen steht, so scheint uns das umsomehr bedenklich, als eben Münster durch seine mit der Anstalt verbundene Schule ein zu großes Interesse für letztere haben muß. Münster weiß es nur zu gut, was es vor den anderen Synag. - Gemeinden der Provinzen, die mit viel größeren Opfern eine Gemeindeschule unterhalten müssen, voraus hat. — Wir warnen daher vor der Wahlausstellung der Synag.-Gemeinde Münster vom 25. Aug. c. und erlauben uns folgenden Vorschlag zu machen. Für Westphalen: HH. Rechtsanwalt Metz in Minden und L. S. Rothschild in Menden zu Curatoren; HH. Sim. Porta in Neuenkirchen Reg.-Bezirk Minden und A. Alsberg in Münster, Stellvertreter. Für Rheinland: HH. S. M. Frank in Cöln und Lehrer Blumenfeld in Esten zu Curatoren; HH. Oberrabb. Cahn in Trier und Elias Meyer in Aachen zu Stellvertretern. Im Interesse einer heiligen Sache, welche für sämmtliche Synag.-Gemeinden Westphalcns und Rheinlands von höchster Wichtigkeit sein muß, glauben wir Vorstehendes einer unbefangenen Prüfung dringendst empfehlen zu müssen. Provinz Posen, im Oct. «Privatmitth.) Von Israeliten, welchen das eiserne Kreuz verliehen worden, — schreibt die „P. Z?', — sind uns bisher bekannt geworden : Stabsarzt vr. Korn und Stabsarzt vr. Herzfcld, beide ihrer Geburt nach unsrer Provinz angehörig; ferner Joseph Dorn aus Berlin und Isidor Bötzel aus Stettin. Folgenden eigenthümlichen Vorgang erzählt man uns: Einem jüdischen Familienvater in Grätz wurde von dem jüdischen Assessor Friedmann daselbst in einer Proceßsache ein Termin auf den 5. October, also auf den Versöhnungstag angesetzt. Als er dagegen Widerspruch erhob, beschied ihn der jüdische Assessor dahin, daß der Termin nicht aufgehoben werden könnte, da er sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen könnte. Bald nach der zum Termin festgesetzten Stunde erschien dieser jüdische Assessor und der jüd. Rechtsanwalt Bernhard im Gotteshause und verweilten beide fast bis zum Schlüsse des Gottesdienstes in Andacht in demselben. (Wir können nicht wissen, welchen Grund Asseffor F. hatte, den Termin auf den 5. Oct. als den Versöhnungstag zu stellen und festzuhaltcn; denn sonst würde er weniger Rücksicht auf das religiöse Gewissen der jüd. Partei genommen haben, als jeder christliche Richter, wie wir aus langer Erfahrung wissen, nimmt. Redact. d. A. Z. d. I.) Köln, 21. Oct. (K. Z.) Die im Lager bei Wahn befindlichen französischen Gefangenen jüdischer Confesfion wurden am 18. und am 25. dieses Monats, am Schlußfeste und Versöhnungstage der Israeliten, unter angemessener Begleitung zur Synagoge des benachbarten Zündorf gebracht, um dem Festgottesdienste beizuwohncn. Sie wurden daselbst freundlich empfangen und gastlich bewirthet. Den Fcldgottesdienst vollzieht alle 14 Tage der Rabbiner von Köln. Durch die

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