Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 42 (18.10.1870)
- Date
- 1870-10-18
- Page
- Seite 827 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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827 „Sire! Jetzt, wo eine tapfere nationale Armee gekommen ist, um Rom den Gebrauch seiner Freiheiten wiederzugeben, ein sehr glückliches Ereigniß, welches Rom mit ganz Italien begrüßt, fühlen die Israeliten das Bedürfniß, Ew. Majestät die Huldigung ihrer grenzenlosen Dankbarkeit als Italiener, als Römer und als Israeliten darzubringen. Als Italiener sind wir glücklich, daß eine glänzende Bolksabstimmung binnnen Kurzem die nationalen Wünsche realisiren und daß das glorreiche Königreich Ew. Majestät mir Rom seine Integrität und eine immer größer werdende Dauerhaftigkeit erhalten werde. Als Römer freuen wir uns zu sehen, daß unsere befreite Geburrsftadt mit dem Erguß einer unsagbaren Liebe der Umarmungen der Schwesterstädte antwortet und von den Freiheiten Ihrer constitutionellen Regierung profitirt. Als Israeliten, die bisher ganz außerordentlich schmerzlichen Bedingungen unterworfen waren, treten wir freudeerfüllt in das gemeinsame Recht ein: wir grüßen den glücklichen Tag, an dem dieses Recht endlich in der Stadt, in welcher wir das Licht der Welt erblickten, triumphirt. Wir sprechen jetzt den Namen Israelit zum letzten Male aus. In dem Augenblicke, wo wir von dem Zustande einer gesetzlichen Mundtodterklärung zu dem heiligen Regime der bürgerlichen Gleichheit übergehen, ist dies eine Pflicht der Dankbarkeit. Regiert aber von Ihrem constitutionellen Scepter und außerhalb unserer Tempel, werden wir uns daran erinnern, daß wir Italiener und Römer sein müssen und auch nichts Anderes sein werden. Sire! Schwer und tief sind die Wunden, die uns der Papst geschlagen: ökonomische, moralische und geistige Wunden. Wir dürfen dies nicht verhehlen. Unsere katholischen Mitbürger wissen auch, das dies nicht unsere Schuld ist und, abgesehen von mit jedem Tage seltener werdenden Ausnahmen, haben sie uns bisher gegeben, was sie nur konnten: eine lebhafte, wenn auch ohnmächtige Protestation zu unseren Gunsten und die wärmsten Sympathien. Bon nun an werden sie uns in unseren Anstrengungen unterstützen, damit diese Wunden sich schließen und wir in den Stand gesetzt werden, dem gemeinsamen Daterlande den größten Tribut an Diensten und nützlichen Opfern darbringen zu können. Empfangen Ew. Majestät die heißen Wünsche, die wir für Sie, für Ihr erhabenes Haus und für unser italienisches Vaterland hegen. Rom, 23. September 1870. Die Israeliten von Rom." Belgien. Brüssel, 7. Oct. (Privatmitth.) In der Nacht nach dem Dersohnungsfeste verstarb hier ein Mann, der wie Wenige am hiesigen Platze die allgemeinsten Sympathien besaß, Herr Adolphe Oppenheim. Er war eines der Mitglieder des belgischen israelitischen Eonstftoriums, zu dessen Begründung im Jahre 1832 er wesentlich beitrug. Er bekleidete bis zu seinem Tode in seinem 79. Lebensjahre das Amt eines Censors an der banque nationale. Serbien. Belgrad, im October. Die serbischen Inden haben an die Regentschaft folgende Petition gerichtet: Einer hohen fürstlichen Regentschaft in Kraguj evatz. Die Unterzeichnete Repräsentanz der jüdischen Gemeinde von Belgrad hat die Ehre, der hohen fürstlichen Regentschaft von Serbien die gesetzliche Lage, in welcher die serbischen Unterthanen jüdischer Confession in Folge der Aufrechterhaltung der Restrictivgesetze von 1856 und 1861, kraft welcher es ihnen untersagt ist, sich im Innern des Landes niederzulasfcn und dort Handel und Gewerbe zu treiben, sich noch gegenwärtig befinden, ganz gchorsamst auseinanderzusetzen, indem genannte Repräsentanz Höchstderselben mächtigen Schutz ansucht, diese Ausnahmsgesetze, welche in flagrantem Widerspruche mit den Grundprincipien und namentlich mit dem $ 23 der neuen Constitution des Fürstenthums sich befinden, welche die Religionsfreiheit und die Gleichheit aller serbischen Bürger ohne Unterschied ausspricht, von der gegenwärtigen, in Kragujevatz tagenden Skupschtina gütigst abrogiren zu lassen. Während der ruhmreichen Regierung des ebenso gerechten als standhaften Fürsten Milosch genossen wir alle Privilegien und Rechte, welche unsere Mitbürger anderer Glaubensbekenntnisse besitzen; wir wohnten im Innern des Landes, besaßen daselbst Grundeigenthum und betrieben Handel und Gewerbe, ohne daß uns je- 42*