Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1870)
- Date
- 1870-09-20
- Page
- Seite 745 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226744-3226783--28747-3302599- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
745 Berliner Corps oder einem solchen aus der Provinz Posen. Für ein solches könnte man dann mit Fug und Recht einen jüdischen Feldgeistlichen fordern, der dann auch seine Wirksamkeit aus die mehr vereinzelten Soldaten jüdischer Religion, wenigstens so weit größere Theile des Heeres zusammen agiren, ausdehnen könnte. Nur auf diese Weise könnte man die Forderung eines im Principe unbedingt gerechtfertigten Verlangens erhoffen, oder wenigstens die Nichterfüllung ins rechte Licht bringen. Freilich in anderen Staaten macht man nicht so viel Umstände mit der Befriedigung eines principiellen Rechtes. Wir wollen hier nicht Oesterreich im Jahre 1864 anführen, weil sich in der österreichischen Armee weit mehr jüdische Soldaten befinden, da in Oesterreich bereits der 35. Mensch ein Jude ist. Man zählt daselbst an 15,000 Soldaten jüdischer Religion, und zwar ehe die allgemeine Wehrpflicht eingeführt worden. Aber Frankreich, das doch nur überhaupt 160,000 Juden in seiner Bevölkerung zählt, hat bei dem Ausbruch des gegenwärtigen Krieges drei jüdische Feldgeistliche angestellt. Jndeß wissen wir ja, daß wir in Preußen noch nicht auf dem Boden einer factischen Gleichberechtigung leben. Aus der Provinz Posen, 8. Sept. (Privatmitth.) Die Direction eines königl. Lehrinstituts in Posen soll einen Zögling aus der Anstalt mit der Erklärung entfernt haben: „die Anstalt sei zu überfüllt, für den Zögling — „als Juden" sei kein Platz frei." — Die Redaction der „P. Z." bemerkt zu dieser Mittheilung: Uns scheint denn doch eine derartige Handlungsweise etwas unwahrscheinlich. — Wir werden indeß dieser Angelegenheit, welche hier Aufsehen macht, unsere volle Aufmerksamkeit widmen und wollen nur wünschen, daß die uns von sonst guter Quelle zugegangene Mittheilung sich nicht bestätigen möge. — Obgleich dieselbe vom 12. August ist, wurde sie bis heute nicht dementirt. Die Gemeinde in Cöln hat, wie Ihr gesch. Blatt berichtet, den Antrag gestellt: „Die Stadtverordnetenversammlung wolle die völlige Uebernahme der israelitischen Schule mit confessionellem Charakter als städtisches Institut aussprechen; die Anstellung der Lehrer ist der israelitischen Gemeinde mit Zustimmung der Regierung überlassen und zwei Mitglieder der israelitischen Gemeinde sind zu den Berathungen der städtischen Schulcommission hinzuzuziehen." In den Provinzen, in welchen die jüdischen Schulen nicht gleichberechtigt sind mit den christlichen, ist dieses ein Fortschritt und eine Wohlthat. In unserer Provinz ist cs für die Gemeinden viel vortheilhafter, wenn ihre Schulen unabhängig sind von der städtischen Behörde, wenigstens in der Verwaltung. Bekanntlich sind im Großherzogthum Posen die Schulen aller drei Confessionen öffentliche und dieser Segen ist unberechenbar. Dennoch walten 3 verschiedene Fälle ob. Entweder sind die Schulen 1) combinirte; dann ist die Schulcommission von den drei Confessionen paritätisch vertreten; nur daß die beiden christlichen Jnspectoren als solche eo ipso Mitglieder derselben sind; oder 2) consessionelle und jede Consession hat ihren besondern Schulvorstand, zu dessen Mitgliedern ein christlicher Geistlicher als Schulinspector und der Bürgermeister oder ein Mazistratsmitglied gehören, und sorgt für die Besoldung ihrer Lehrer; oder 3j die Verwaltung ist eine städtische und der Unterricht conscssionell, in welchem Falle ebenfalls eine paritätische Schulcommission für alle drei Confessionen nach obigem Muster besteht und die städtische Easse für die Besoldung der Lehrer sorgt; außerdem aber für jede Consession ein Schulvorstand, welcher die Lehrer wählt, und diese letztere Art ist diejenige, bei welcher die jüdischen Gemeinden die größten Lasten und den kleinsten Nutzen haben. Die Opferwilligkeit derselben für die Ausbildung ihrer Kinder ist allgemein bekannt und sie würden ihre Schulen auf einem möglichst hohen Standpuncte zu erhalten suchen, während wegen der Abnahme ihrer Mitglieder - zahl von den städtischen Behörden die Anzahl der Lehrer an den jüdischen Schulen auf das Minimum reducirt wird; zur Besteuerung aber ihre Mitglieder wegen des größeren Wohlstandes das Maximum beitragen. Bei dieser Gelegenheit sehe ich mich veranlaßt, über den Titel „Hauptlehrer" in unserer Provinzmich zu erklären. Es hat damit folgende Dewandtniß: Vor einiger Zeit hat die Königliche Regierung zu Posen und wahrscheinlich auch zu Bromberg an allen öffentlichen, also auch jüdischen, mehrclassigen Schulen einem und zwar in der Regel dem ersten Lehrer das Prädicat „Hauptlehrer" beigelezt und ihm Instruction über sein Verhalten den übrigen Lehrern gegenüber ertheilt. V .... r. 38