Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1870)
- Date
- 1870-09-20
- Page
- Seite 738 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226744-3226783--28740-3302592- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
788 Jahrhundert in Avignon (Südfrankreich) residirten. Zum letzten Male wurde der Kirchenstaat dem Papste von Napoleon 1. genommen und seinem Königreich Italien einverleibt, das freilich noch ein zweigetheiltes war. Bei diesem vielfachen Wechsel in der Vergangenheit mögen sich die Anhänger der weltlichen Herrschaft des Papstes schmeicheln, daß die Zähigkeit der letzteren sich wiederum erweisen, und früher oder später eine Zeit der Wiederherstellung nochmals kommen werde. Allein es ist dies schwer zu glauben, denn die Zeit hat sich gänzlich verändert. Wenn früher Rom vor einzelnen Feinden fiel, so geschah dies, weil der Kirchenstaat mitten unter den großen politischen Streitigkeiten bestand, deren Gegenstand und Zweck nur Territorialherrschaft war, und weil die römische Curie bald hüben, bald drüben Partei genommen. Niemand bestritt den Besitz der weltlichen Herrschaft, von einzelnen Theilen abgesehen, dem Papste, und Rom wurde nur in dem Sinne genommen, den jeweiligen Papst zu bestrafen und es dann dem Stuhle Petri wieder zurückzugeben. Der Fall des Kirchenstaates vor dem Machtgebote Napoleons geschah hauptsächlich aus der Idee der europäischen Universalherrschaft, die dieser Mann hegte und wobei er den Kirchenstaat hindernd auf seinem Wege fand. Aber unsere Zeit ist eine andere geworden, d. h. es sind neue Ideen erstanden, die allmälig, aber unwiderstehlich, sich geltend machen und verwirklichen. Und zu diesen gehört einerseits, daß ein Kirchenstaat dem rechten Begriff eines Staates widerspricht, und andrerseits, daß die italienische Nation einen einheitlichen Staat bilden müsse, und kein ihr feindliches Element in ihrer Mitte dulden könne. Beide Ideen haben sich allmälig Raum gebrochen, uvd der Vorgang in diesen Tagen vollendet ihre Realisirung. Dies ist der zweite Gedanke, der mit einer großen Mächtigkeit uns ergreift, nämlich daß die Ideen einer Zeit, welche in der völligen Umwandelung des allgemeinen Geistes begründet sind, den Sieg erkämpfen, so schwer ihnen dieser gemacht werde, und welche materiellen Gewalten sich ihm auch entgegenstellen. Die civilisirte Welt wird jetzt von der Existenz eines Kirchenstaates befreit. Es ist ein innerer Widerspruch, daß die Diener einer Religion die weltliche Herrschaft besitzen und die Verwaltung eines Staates nach ihrem Willen und zu ihrem Vortheil leiten sollen. Wir können nichts dafür, wenn man die Begründung eines solchen Staatsgedankens immer noch im mosaischen Gesetze finden will. EL ist dies durchaus falsch; die ganze Verfassung des israelitischen Volkes war dem mosaischen Gesetze nach auf die durch das Volk gewählten Beamten aus seiner Mitte begründet, und sie ließ für die Spitze des Staates einen „Richter", König oder Priester völlig frei, um den wechselnden Zeitumständen und Persönlichkeiten Spielraum zu geben. Sie erkannte in Gott das unsichtbare Oberhaupt des israelitischen Staates, und war nach dieser Seite hin theokratisch, niemals aber hierarchisch — ein Kirchenstaat ist aber lediglich hierarchisch. Immer und immer drangen daher die rathgebenden Mächte auf die römische Curie, den Kirchenstaat zu verweltlichen, d. h. die Verwaltung aus den Händen der Geistlichen auf bürgerliche Beamte zu übertragen. Pius IX. machte 1847 einen Versuch und bewilligte 1848 sogar eine Art von Verfassung. Aber er kehrte nach seiner Wiedereinsetzung in Rom zu dem alten Zustande völlig wieder zurück, und bis auf die letzten Jahre stand sogar ein geistlicher Würdenträger seinem Kriegsministerium vor. All' dieser Widerspruch, der darin liegt, daß eine Geistlichkeit, welche aus die Katholicität Anspruch macht, d. h. auf die Herrschaft der Seelen in der ganzen Christenheit, zugleich Herrscher eines Staates sei, daß „der Stellvertreter Christi" eine Armee halte, mit der Finanzwirthschaft ringe, die verfolgungssüchtige Polizei übe, Todesurtheile unterschreibe u. s. w. mußte unserer Zeit widerwärtig sein. Sie wird jetzt endlich davon befreit. — Wenn der Wiener Congreß, als er Italien wieder zersplitterte, auch den Kirchenstaat restituirte, so war dies einer jener, früheren Zeiten angehörigen Gedanken, von denen er besangen war, und die sich als unhaltbar erwiesen haben. Wenn die ftanzösische Republik von 1848 den alten Zustand in Italien wiederherstellte, die Republik Rom mit Waffengewalt erdrückte und den Papst zurückführte, wenn Napoleon 111., nachdem er selbst, um Oesterreich zu schwächen und zu demüthigen, der in der italienischen Nation lebenden Idee eines einheitlichen Italiens Vorschub geleistet, die Dreitheiligkeit Italiens erhalten, und als er dies nicht vermochte, wenigstens die Herrschaft des Papstes, wenn auch in engeren Grenzen, durch feine Truppen schützen wollte, so war dies ein ohnmächtiger Gedanke, dessen Bestand nur eine Frage der Zeit sein konnte. Die Einheit Italiens wird jetzt eine vollendete Thatsache. Die Absicht Napoleon des III., hierdurch feine Hand auf Italien lasten zu lassen, die Tendenz Frankreichs, Italien oberherrlich zu beherrschen, wurde durch die jüngsten Ereignisse vereitelt. Freilich haben die Italiener selbst ihr