Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1870)
- Date
- 1870-09-13
- Page
- Seite 729 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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729 von Schiedsrichtern, die aus Mitgliedern der jüd.-orthodoxen Religionsgenossenschaft laut den Bestimmungen des Schulchan-Aruch gewählt und zusammengesetzt werden (§§ 12, 14, 16), im Sinne des Schulchan-Aruch endgiltig ausgetragen. § 22. Der Unterricht in den weltlichen Lehrgegenständen steht unter Oberaufsicht der staatlichen Schulbehörde und unter unmittelbarer Aufsicht der von den Gemeinden autonom gewählten Schul com - Mission. Der hebr. Unterricht in den Gemeindeanstalten hingegen steht unter ausschließlicher Aufficht der von der Gemeinde gewählten, diesem Zwecke entsprechenden Schulcommission mit dem Rabbiner an der Spitze. Die erwähnte Commission trifft auch die Bestimmungen betreffs des Unterrichtsausmaßes in Mikra, Mischna, Talmud und den für's praktisch-jüdische Leben nöthigen Ritualien. 8 23. Wie betreffs ihrer pädagogisch - wiffenschaftlichen Bildung, müssen die anzustellenden Lehrer auch hinsichtlich ihres religiös-sittlichen Lebenswandels authentische Zeugnisse einbringen und zwar in letzterer Beziehung von einem in orthodoxen Kreisen anerkannten Rabbiner und einem Gemeindevorstande. § 24. Die Aufgabe des Rabbiners besieht: a) Im Lehren und Jnterpretiren der Religionsgesetze, im Decisiren religiöser Fragen im Sinne des Schulchan-Aruch und in der Abhaltung öffentlicher Borträge «Draschoth) in der Synagoge. d) In der Vollziehung von Trauungen, Scheidungen und Chalizoth. e) In der Ueberwachung der unter seiner Controlle stehenden religiösen, cultuellcn und rituellen Gemeindeinstitutionen, Schochtim und analogen Functionare. 8 25. Die Entscheidungen des Rabbiners haben nur dann Giltkraft, wenn sie in den Bestimmungen des Schulchan-Aruch ihre Begründung haben. § 26. Als Rabbinen dürfen nur solche Personen augestellt werden, die von drei in orthodoxen Kreisen anerkannten Rabbinen zur Bekleidung des Rabbineramts die Autorisation erhalten." Es ist nun auch eine „Durchführungs-Commission" mit förmlichem Bureau creirt worden, und was diese zunächst durchführen soll, ist, die Regierung zu veranlassen, Unterstützungen aus dem Landesschulfond nur orthodoxen Gemeinden oder gar keine verabfolgen zu lassen! Frankreich. Paris, 1. September. «Privatmitth.)*) In der gegenwärtigen Krise ist es nothwendig, Alles zu beobachten, denn unter solchen Verhältnissen fällt viel Firniß und Schminke ab, und die Brenschen und Dinge zeigen sich in ihrem wahren Werthe. Man kann es nicht verkennen, daß die politischen Parteien in Frankreich sich bei dieser Gelegenheit insofern von wahrem Patriotismus beseelt zeigen, als sie ihre Parteimeinungen dem allgemeinen Interesse ihres Vaterlandes unterordnen. Anders ist das Verhalten zweier Parteien, der stanzösischen Gewalthaber und der Ultramontanen. Die ersteren suchen durch besondere Werkzeuge das Landvolk gegen die Liberalen aufzuhetzen, indem sie ihm vorspiegeln lassen, daß das ganze Unglück von den Liberalen herrühre, die den Kaiser verrathen hätten. Es sind bereits Fälle vorgekommen, wo Deputtrte selbst des linken Centtums von den Bauern der größten Gefahr an Gut und Leben ausgesetzt wurden. Die Ultramontanen suchen einen Religionskrieg anzufachen, indem sie alle Deutschen als Protestanten ausgeben und die stanzösischen Protestanten als Verrälher der Katholiken bezeichnen. Auch hierdurch sind bereits Tumulte an verschiedenen Orten in den Provinzen entstanden, und es mußte dieser traurige Umstand selbst aus die Tribüne des gesetzgebenden Körpers gebracht werden. Man kann solche Aufhetzereien täglich im Monde lesen; cs gehört dies zur Religion der Herren Veuillot und Consorten. Welch ein Abgrund deckt sich hier vor unseren Füßen auf! Man wird nun schon voraussetzen können, daß cs an dergleichen Gehässigkeiten gegen 2udeu auch nicht fehlt, *) In den letzten Wochen sind uns von den Pariser jüdischen Blättern nur die Archivcs isr. zugekommen; haben die anderen aufgehört zu erscheinen? Redaction.