Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1870)
- Date
- 1870-09-13
- Page
- Seite 724 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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724 mehrere Urkunden in Angelegenheit der Juden vorhanden vorhanden sind, Studien. Hier will ich einige Notizen veröffentlichen. Juden als Richter im Mittelalter. Bekanntlich wurden die Juden im Mittelalter zu keinem Amte, am wenigsten zum Richteramte, zugelaffen. In der Steyermark waren jedoch beim Civilgerichte auch jüdische Beisitzer. In einer Urkunde vom 2. Mai 1137 heißt es nämlich: „Michel mugkel diezeit Judenrichter zu Ragkerspurg (Radkersburg) bekenne, das als heut hie fir mich vnd das Judenrecht kommen ist.dem ward erkannt ze Recht von der Erbern Kristen vnd Juden dy pej mir an dem Juden Rechten geseffen sind." Vertreibung aus Graz. Einige Jahre hernach scheinen die Juden aus Graz vertrieben worden zu sein; wann dies von 1437—1447 geschehen ist, und aus welchen Grunde, ist uns nicht bekannt. Wir fanden nämlich eine Urkunde vom Kaiser Friedrich, Wien 2. Dec. 1447 , in welcher der Kaiser die Prälaten und Ritter in Steyermark davon enthebt, beim Judengerichte zu erscheinen. Diese sollten unter der Jurisdiction des Hauptmanns stehen. Hingegen sollen Bürger und Bauern, nach wie vor, beim Judengerichte erscheinen. Da die Juden jedoch, wenn sie nach Graz kommen, nirgends effen können, so sollen etliche Juden in Graz wohnen dürfen. Der Wortlaut ist: „Item, nachdem vns. all Juden vnd Jüdinen gemainlich im lande Steir geseffen, ze selben Iren Rechten vnd gesatz Legen gen Gratz kommen muffen vnd aber seffhafte Juden da nicht sein, dadurch In swer wer ze sölben Rechten Ir Zerung vnd aushaltung zu haben vnd dardurch so vordert die notturfft der sachen'da wir als landsfürst Juden in etliche hewser in dieselbe Statt Gretz setzen füllen vnd mugen, daz die da sein vnd Jrn hanvl getreiben vnd dapey die andern Juden Ir zerung vnd aushaltung ze selben obberuerten rechten vnd tegen deßer fueglicher gehaben mugen." Bei dieser stattgefundenen Vertreibung scheinen auch Juden getödtet worden zu sein, denn wir finden auf einem Kaufbrief vom Jahre 1442 die Unterschrift 07-rp77 *p77Nro bx^bE. Hab und Gut der Juden wurden vom Fiscus eingezogen. Noch im Jahre 1465 verwertete der Kaiser die Schuldbriefe, die im Besitze der Juden waren. Als Zwischenhändler diente der Jude Maisterl zu Bruck an der Mur. In einem Documente vom Kaiser Friedrich de dato Graz 4. Aug. 1465 heißt es nämlich: „Bekennen Als wir vnsern Juden Maisterl ze Prugk an der Mur etlich Geltbrieff, so etwan vnsere Juden vnd Jüdinen hie zu Gretz, die vertrieben worden sein, gelauttet übergeben vnd In ganzen vnd völligen gewalt gegeben habe die geltschuld in denselben geltbriefen begriffen ze seinen Händen ze eruordern vnd einzebringen nach laut vnserer Brieff darumb aufgangen." Judenmetzelei in Judenburg. Der Director des hiesigen ersten Staatsgymnasiums, Herr Dr. Rich. Peinlich, fürsterzbischöflicher und geistlicher Rath, machte mich aufmerksam auf die blutigen Weihnachten, welche 1312 in Judenburg stattfanden, wo die Christen über die Juden herfielen, viele ermordeten und andere aus der Stadt vertrieben. Zum Andenken an diese That wurde jeden Morgen um 3 Uhr am Stadtthurme eine Glocke eine Viertelstunde lang geläutet. Der Berichterstatter, ein Jesuit, fügt hinzu: (Litterae annuae 1621) „Atque liinc non Judenburg amplius, sed Judenwürk proprie haec civitas est appellanda.“ Unterschriften und Bestätigungen in hebräischer Sprache. Es befinden sich im hiesigen Archive viele Kaufs¬ und Verkaufs-Schuldbriefe rc. von Juden aus dem 14. und 15. Jahrhundert. Dieselben sind deutsch auf Pergament geschrieben und tragen das Siegel der Richter: Die Unterschrift und die Bestätigung der Juden ist überall in hebräischer Sprache, Merubaath, geschrieben. Sie lautet zumeist: 777 2712 "Nin 323 77*772 77273 21717777 7« ,7177773 oder) "KEIN 27732 br?b 277720 7773 b3*C .trpb ■’bn '710^27 -27L*7 777 fblDE Hierauf folgt der Name. . Ein hebräisches Siegel. Den Juden stand nicht das Recht zu, ein Siegel an eine Urkunde zu setzen. Hiergegen fand ich an einer Urkunde eines Christen, die gar keinen Bezug auf Juden hat, vom Jahre 1418 ein hebräisches Jnsiegel. Die Buchstaben, die ich entwickeln konnte, lauten ■’Csbi« 2*7. Das Ganze ist mir jedoch ein Räthsel.