Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1870)
- Date
- 1870-09-13
- Page
- Seite 723 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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723 schändlich entstellt sind? Gott sei Dank, so arg ist es dem mosaischen Gesetze und seinen Principien im alten Israel nicht ergangen; wir könnten dem H. Maaß das Gegencheil erweisen. Aber darum handelt es sich gar nicht, sondern um die Principien des mosaischen Gesetzes selbst, und so hat Herr Maaß gegen diese sein Blei vergeblich verschossen. — Andrerseits suchte H. M. da, wo das Princip im mosaischen Gesetz nur als eine Specialvorschrist auftritt, oder innerhalb der gegebenen Verhältnisse nur modificirt erscheinen konnte, sich an diese Form zu halten und das darin ausgesprochene Princip zu leugnen. Hier kann es ihm bisweilen eher glücken, vorurtheilsvolle Männer zu blenden. Wer aber fähig ist, sich zu sagen, jeder Gesetzesvorschrift muß ein Gedanke zu Grunde liegen, und dieser Gedanke muß an und für sich ein bestimmter und vollständiger sein, der nur, weil er ein wirkliches Gesetz, also ein realer, sein will, sich in die reale Hülle fügen und den realen Bedingungen anschmiegen muß, der wird die Behandlungsweise des H. M. leicht durchschauen und wo sie sich anmaßt, eine Widerlegung sein zu wollen, zurückweisen. Wir könnten dies mit mannigfaltigen Beispielen belegen, aber wir wollen ja gar nicht Herrn Maaß antworten. Unsere Ansicht war nämlich von vornherein, auf Streitigkeiten um und über diese Resolution unsrerseits nicht einzugehen. Wir waren zwar der Antragsteller, aber mit der einstimmigen Annahme derselben durch die Synode war sie nicht mehr unser Eigenthum, sondern das der Synode. Als Ausspruch der Synode hat sie die Autorität der letzteren für das Allgemeine für sich, und es kann nur Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung, nicht aber einseitiger Polemik sein, das Einzelne zu begründen oder zu bestreiten. Deshalb stellen wir diese Resolution der Wissenschaft anheim und gehen über sie in keine Polemik ein, die von falschen Standpuncten mit im Voraus ausgesprochenen feindlichen Tendenzen ausgeht. Hierzu kommt noch, daß Herr Maaß sofort alles Mögliche that, um seiner Polemik die möglich größte Verlautbarung zu verschaffen. Wehe dem, ver seiner und seiner Arbeit nur erwähnte; er konnte sofort einer breiten Erwiderung gewärtig sein. Das „Leipziger Tageblatt" weiß davon zu reden. Das „Magazin für Literatur des Auslandes" brachte eine kurze Antikritik, freilich von der Art, die heimlich feindseliger ist, als der offene Gegner. Es giebt nun eben Leute, die nichts begreifen und würdigen können, was nicht von ihnen selbst ausgeht. Herr Maaß war sofort bei der Hand, eine Replik zu erlaffen. Nr. 36 des Leipziger „Literarischen Centralblattes" bringt auch ein Referat über die Maaß'sche Schrift, welches die verwandtschaftlichsten Züge mit H. M. trägt und eine Logik verräth, welche in der That einen Abfall von aller gesunden Vernunft erweist. Es wird darin behauptet, daß man, wenn man einen Satz ausspricht, erweist, daß er unwahr sei, denn wenn er wahr ist, wozu ihn aussprechen? Daß die allgemeine Wehrpflicht Vorschrift des mosaischen Gesetzes ist, wird eine „Philippson'sche Phantasie" genannt; aus letzterem geht die völlige Unwiffenheit des Recensenten hervor, denn kein geistlicher oder jüdischer Gelehrter, der über diese Dinge schrieb, hat, bei den klaren Worten der Schrift, jemals etwas Anderes gesagt. Der Recensent braucht z. B. nur Winer's biblisches Realwörterbuch nachzuschlagen. Dieses ganze Verfahren konnte uns nur noch mehr bestimmen, Herrn Maaß den Gefallen einer Erwiderung nicht angedeihen zu lassen, und er wird dies zu würdigen wiffen, da es ihm bekannt ist, daß wir ihm bei früheren Gelegenheiten hinlänglich geantwortet haben. Wir hoffen sogar, daß er uns hierbei aus unserem allgemeinen Motiv zu beurtheilen vermögen werde, da er sich gerade gegen unsere Person stets so benommen hat, daß wir wünschen, alle unsere Gegner möchten ebenso verfahren. Wenn wir nun dennoch hier diese Auslastung nicht zurückhielten, so geschah es, um unser Verhalten jenen Angriffen gegenüber zu erklären. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Historische Notizen. Von G. Wolf. Graz (Steyermark), Ende August 1870. Ich befinde mich zur Erholung hier in ver Hauptstadt der schönen Steyermark, wo seit dem Jahre 1496 bis zum Jahre 1848 keine Juden wohnen durften. (Seitdem Jahre 1782 war es ihnen blos gestattet die Jahrmärkte zu besuchen.) Ich benutze Zeit und Gelegenheit und mache hier im landschaftlichen Archive, wo