Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 36 (6.9.1870)
- Date
- 1870-09-06
- Page
- Seite 704 (sequence 4)
- Language
- German
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704 des Convitto Rabbinico in Padua im Jahre 1829 machten die jüdischen Gemeinden der anderen österreichischen Lander vergebliche Anstrengungen, um die Errichtung einer ähnlichen theologischen Lehranstalt zu erzielen, deren Zustandekommen vorzüglich an innerem Zwiespalt im Lager der Israeliten und an dem Mangel der nöthigen Geldmittel scheiterte. lieber Bortrag des Herrn Cultusministers v. Stremayer haben nun Se. Majestät der Kaiser mit allerhöchster Entschließung vom 17. August die Errichtung einer öffentlichen israelitischen theologischen Lehranstalt zur Heranbildung von Rabbinern und israelitischen Religionslehrern im Principe zu bewilligen und zugleich eine angemeffene Subvention aus Staatsmitteln in erster Reihe zur Besoldung der Prosefforen der theologischen Disciplinen und zur Dotirung der Bibliothek der zu errichtenden Lehranstalt zugestanden. Wie man berichtet, werden demnächst die nöthigen Vorkehrungen bezüglich der Feststellung des Organifationsstatutes der Lehranstalt, sowie des Ortes der Errichtung derselben getroffen werden." Wir hoffen, in kurzer Zeit das Nähere mittheilen zu können. Man muß es dankbar anerkennen, daß die österreichische Regierung niemals jener Tendenz gehuldigt hat, das religiöse Bekenntniß einer Million ihrer Staatsbürger völlig ignoriren zu wollen, während sie ihre volle Aufmerksamkeit und Thätigkeit den christlichen Confessionen zuwandte, einer Tendenz, welche die preußische Staatsregierung seit 1812 systematisch versolgte. Allerdings hat auch sie niemals aus Staatsmitteln für die Juden und ihre geistigen Jntereffen etwas hergeben wollen; aber sie wandte doch den letzteren ihre Fürsorge dann und wann zu. So hat sie wirklich die erste höhere theologische Lehranstalt, die Rabbinerschule zu Padua, also neben einer Universität, gegründet, welcher erst spater die französische Rabbinerschule zu Metz, also isolirt von anderen wiffenschastlichen Instituten, folgte, die dann vor einigen Jahren erst nach Paris verlegt ward. Allerdings mußten die jüdischen Gemeinden des lombardisch-venetianischen Königreichs die Kosten jener Anstalt tragen; aber der Staat hatte sie doch gesetzlich gegründet und festgestellt, sonst wäre sie schwerlich zu Stande gekommen. So begünstigte auch die österreichische Regierung die Neubildung von ungarischen Äeschiboth, indem sie den Zöglingen derselben Befreiung von der Militärpflicht gewährte, was für diese Anstalten von wesentlicher Förderung war, und dehnte dieses Vorrecht jüngst auch auf daS Breslauer Semmar aus. Der Schritt, den sie jetzt gethan, zeichnet sich denn auch nach dem Geiste der neuesten österreichischen Gesetzgebung dadurch aus, daß die Kosten der Anstalt, vorläufig in ihren wesentlichsten Theilen, auf den Staat übernommen werden. Der Regierung liegt dazu auch Motiv genug vor; das allgemeine, daß die Bekenner des Judenthums nunmehr so integrirend zum österreichischen Staate gehören, so vollständig in den gesetzlichen Staatsverband hereingezogen sind, daß neben den katholischen und protestantischen theologischen Lehranstalten auch eine derartige jüdische nicht mehr außer Acht gelassen werden kann; und das specieüe, daß gerade aus den österreichischen Staaten die große Mehrzahl der Jünglinge gegenwärtig stammt, welche sich der jüdischen Theologie widmen, und die daher auswärtige Anstalten zu besuchen gezwungen sind. Wir begrüßen diese That der kaif. Staatsregierung mit großer Befriedigung. Allerdings war es von jeher unsere Ansicht, daß eine solche jüdisch-theologische Facultät aus den freiwilligen Spenden und Steuern der Juden hervorgehen sollte, um ihr die erwünschte Freiheit der Entwickelung unter dem Schutze der Gesammtheit zu sichern. Wir erstrebten eine Anstalt weder aus Staatsmitteln und darum unter der unbedingten Leitung des Staates, noch aus den Mitteln eines Privatmannes, weil in letzterem Falle die Einseitigkeit und Beschränkung niemals ausbleibt. Wie man aus unserer ersten Kundgebung in dieser Angelegenheit, aus Nr. 88 des Jahres 1837 dieser Zeitung ersehen kann, war von Beginn schon das ersehnte Ziel nicht blos der höhere Unterricht der jüdischen Theologen, sondern auch die Gründung eines Mittelpunctes für die wiffenschaftliche Bearbeitung des Judenthums in vollster und freiester Bedeutung dieses Wortes. Gerade darum sollte die zu gründende Anstalt sich an eine bestehende wissenschaftlich bedeutende Universität unmittelbar lehnen, kein abgeschlossenes isolirtes Seminar sein, sondern nach dem Muster der deutschen Facultatea Professoren und Studenten die freie Bewegung in den Doctrinen wie Studien, selbstverständlich nach geordnetem systematischen Lectionsplaue und mit möglichster Ausfüllung aller Disciplinen, gewähren. Wir waren aber niemals so beschränkt, um uns nicht, wo das Beste unerreichbar war, mit dem Guten zu begnügen. So lange daher die mit dem Beginne des laufenden Jahres abermals unternommene Gründung einer Lehranstalt für die Wissenschaft