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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-08-23 · Heft 34 (23.8.1870) · p. Seite 671

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 34 (23.8.1870)
Date
1870-08-23
Page
Seite 671 (sequence 7)
Language
German
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671 bei uns auf den heutigen Tag die Sitte geblieben, nöthigenfalls am Sabbathe zu fechten."*) Dies geschah im Jahre 167 vor d. gew. Zeitr., und das Ansehn des Mattathias war so groß, daß die Gestattung der Vertheidigung am Sabbath allgemein geltend ward. Als der syrische Feldherr Bacchides im Jahre 160 den Hasmonaer Jonathan in die Niederungen am Jordan verfolgte, wartete er den Sabbath ab, um ihn anzugreifen, „weil er meinte, die Juden würden an diesem Tage des Gesetzes wegen nicht kämpfen." Jonathan aber erinnerte die Seinen daran, daß es sich um ihr Leben handle, und sie schlugen den Bacchides zurück.**) In einen ähnlichen Fall kamen 30 bis 40 nach d. gew. Zeitr. die babylonischen Juden unter Anführung des Asinai. Der baylonische Statthalter brach gegen sie auf, ließ die Niederung, in welcher sich die jüdische Schaar befand, umzingeln, „und verhielt sich ruhig bis zum folgenden Tage. Dieser war ein Sabbath, an dem sich die Juden von aller Arbeit enthielten, und da er deshalb meinte, der Feind werde keinen Kampf aufzunehmen wagen, sondern sich ohne Schwertstreich gefangen geben, rückte er ganz langsam vor, um sie unversehens anzugreifen." Die Masse der Juden muß in jenen Gegenden damals diese Ansicht noch gehegt haben, denn die vom Asinai ausgesandten Kundschafter sagten: „Wir sind mit List umzingelt, müssen uns von der ungeheuren Menge von Reitern, die auf uns eindringt, wie Schlachtvieh niederhauen lassen und können uns nicht wehren, weil die Satzung unseres Gesetzes uns Ruhe zu halten nöthigt." Asinai aber wußte es besser und befahl in dieser „augenscheinAchen Lebensgefahr" die Wassen zu ergreifen, und was ihm das Verderben bringen sollte, verschaffte ihm den Sieg. Denn die Feinde, im Vertrauen auf den Sabbath sorglos, wurden von den Juden überrascht und gänzlich geschlagen.***) Die obigen Stellen geben uns auch das Motiv an, aus welchem man die Verletzung des Sabbaths gestattete, nämlich wo es sick um das Leben handle. Sie wurde daher noch immer auf die äußerste Defensive beschränkt. Ein sehr charakteristisches Zeugniß hierfür liegt uns aus dem Jahre 63 vor d. gew. Zeitr. vor. Pompejus belagerte den Tempel; es galt von Seiten der Römer einen Wall der Mauer gegenüber aufzu¬ *) Daselbst XII, 6. 1 Makk. II, 34 ff. **) Daselbst XIII, 1. 1 Makk. IX, 43 ff. ***) Daselbst XVIII, 9. werfen. Josephus sagt: „Wäre es indessen nicht Gesetz bei uns, am siebenten Tage zu feiern, so wäre das Aufwersen des Walles wohl von den Belagerten verhindert worden; das Gesetz erlaubte nämlich, sich gegen Ueberfall und Angriff zu vertheidigen, aber nicht, eine andere Unternehmung des Feindes zu hindern."*) Auf diese Weise gelang es Pompejus den Tempel einzunehmen. Denn die Römer warfen von da ab an den Sabbathen weder Geschosse auf die Juden, noch ließen sie sich mit ihnen in Kampf ein, sondern arbeiteten an den Wällen und brachten die Maschinen heran, um sie am folgenden Tage zu gebrauchen. Hierdurch nun bewogen, stellte Schammai (unter der Regierung des Königs Herodes, 40 vor bis 3 nach der gew. Zeitr.) die oben angeführte Halacha, daß, wenn der Krieg drei Tage vor dem Sabbath begonnen, der letztere weder in offensiver noch defensiver Weise am Sabbath unterbrochen werden sollte. Es machte daher keinen Eindruck auf das Volk, als beim Ausbruch des Aufstandes gegen die Römer (66 nach d. gew. Zeitr.) der König Agrippa in seiner berühmten Rede dem Volke vorstellte, daß es auf den Beistand Gottes nicht rechnen könne, weil es die Gesetze zu übertreten genöthigt werde. „Wollt ihr," sagte er, „zum Beispiel die Sabbathordnung halten, und am siebenten Tage nichts thun, so wäre die Stadt bald erobert, wie das Beispiel des Pompejus beweist, der gerade an diesen Tagen die Belagerung am eifrigsten betrieb, während die Belagerten feierten."**) Die jüdischen Freiheitskämpfer ließen sich daher auch weder vom Laubhüttenfeste noch vom Sabbath abhalten, die Römer unter Cestius zu überfallen und niederzuhauen. ***) An dem Verlaufe dieser Ereignisse erkennt man das Entstehen und Ausbilden dieser durch die Nothwendigkeit gebotenen Halacha. Um 300 unter den dringlichsten Umständen noch keine Art von Vertheidigung am Sabbath. Ebenso 167, wo man sich ruhig am Sabbath morden läßt. Darauf Beschluß, sich am Sabbath zu vertheidigen. Um 63 diese Vertheidigung am Sabbath darauf beschränkt, wenn man angegriffen wird, jede andere Art von Abwehr, z. B. der Errichtung von feindlichen Verschanzungen und Belagerungswerken noch verpönt. Nun um 20 die von Schammal begründete Ha- *) Daselbst XIV, 4. **) Josephus, jüdischer Krieg II, 16, 4. ***) Daselbst 19, l. 2.

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