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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-08-23 · Heft 34 (23.8.1870) · p. Seite 668

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 34 (23.8.1870)
Date
1870-08-23
Page
Seite 668 (sequence 4)
Language
German
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Zustimmung des französischen Volkes zu dem, Preußen zu erklärenden Kriege. Das französische Volk hat dem Kriege in Italien zugejauchzt, der Expedition nach Mexiko willige Folge geleistet, dem Kaiser nichts mehr vorgeworfen, als daß er sich nicht in die deutschen Angelegenheiten 1866 eingemischt und die Vereinigung deutscher Staaten zu einem Bunde verhindert habe. Man müßte also seine Augen geradezu verschließen, wollte man nicht einsehen, daß die ganze französische Nation heute noch im Princip der Gewalt lebt, und die höheren Grundsätze der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Völker, des Nationalttätsprincips von internationaler Seite und der Beseitigung internationaler Streitfragen durch gemeinsame Action nicht anerkennt. Hiermit zeigt es sich, wer der Feind dieser höheren Entwicklung des Völkerrechts ist, und in welcher Gefahr sie noch schwebt. Dahin werden also die zukünftigen Bestrebungen zu richten sein, so weit auch noch die Erreichung des Zieles liegen mag, jenen Principien den Sieg zu verschaffen, ihre Feinde unschädlich zu machen und sie im Bewußtsein auch der widerstrebenden Völker immer mehr zu verbreiten. Das Recht, das wahre Recht hat im Großen wie im Kleinen, im Allgemeinen wie im Einzelnen noch große Kämpfe zu bestehen — aber es ist da, es ist erkannt, und alle Interessen der Völker streiten für daffelbe. Das mosaischtalmudische Lriezsrecht. in. Wer die mosaischen Institutionen kennt und den Charakter zu würdigen weiß, der ihnen eingeprägt ist, der wird voraussetzen, daß auch alle auf den Krieg sich beziehenden Vorschriften von der Tendenz durchdrungen sind, sowohl selbst die kriegerischen Unternehmungen in den national-religiösen Beziehungen zu Gott zu erhalten, als auch innerhalb deffelben das Volk vor sittlicher Entartung, vor Verwilderung zu schützen. Niemals wird ausgesprochen, daß Israel einen Krieg „für Gott," für seine Lehre, führen solle, wohl aber, daß es auch im Kriege mit Gott sei und daß dann Gott ihm zum Siege verhelfen werde. Wir finden dies in den einzelnen Bestimmungen ausgesprochen, bei denen wir allerdings der Einfachheit der Verhältniffe 'nicht vergeffen dürfen, es aber nützlich sein möchte, sich der Kriegssitten anderer Völker zu erinnern. Jedem Kriege, ja der Annäherung an jede einzelne Stadt soll ein Friedensanerbieten vorangehen. Was hierin 5 Mos. 20, 10 hinsichtlich jeder Stadt vorgeschrieben ist, wird vom tradittonellen Gesetze für den Krieg überhaupt verordnet (Ramb. Hilch. Melach. VI, 1), und zwar ohne Unterschied eines gebotenen oder eines erlaubten Krieges. *) Geht der Feind auf die Friedensbedingungen ein, so darf Niemand weder an Leib noch an Gut geschädigt, und jedes Bündniß und jeder Friedensschluß muß auf's Strengste gewahrt werden (a. a. O. § 3.-) Vor dem Auszuge zum Kriege sollte das Volk ermahnt werden, und hierzu ein Priester vor die versammelten Krieger treten.1 2 3) Er sollte sprechen (5 Mos. 20, 3. 4): „Höre Israel; ihr seid jetzt bereit zum Kriege wider eure Feinde; nicht zage euer Herz, fürchtet euch nicht, banget nicht und zittert nicht vor ihnen. Denn der Ewige, euer Gott, ist's, der mit euch zieht, für euch zu stritten mtt euren Feinden, euch zu helfen." Auf diese Weise sollte der Geist des Kriegsheeres belebt, ermuthigt und durch das Verttauen auf den Beistand Gottes erhoben und gestärkt worden, daß es „der Rosse und Wagen und der zahlreicheren Menge" der Feinde nicht achte. Dann wurden diejenigen entlaffen, welche von der Kriegspflicht befrett waren. Stand aber das Heer vor dem Feinde und rüstete sich zur Schlacht, dann wurden diejenigen aufgefordert, nach Hause zurückzukehren, welche „furchtsam und verzagten Herzens" waren.4) Ein geschichtliches Beispiel hierfür giebt uns das I.Buch der Makkabäer III, 44 ff. Die Kämpfer versammelten sich um Judas nach Mizpa, und stellten dort zuerst ein Fasten an. Dann setzte Judas „Führer des Volkes, Oberste über Tausend und über Hundert und über Fünfzig und über Zehn." Dann wurden ausgefordert 1) ■ps'-npa “i5> Q“!£t qv nvnbw pai* prr '121 mba ib 2) iw^bana *>n» ni-tb 272bi nm-os *ipab *ncen 3) Nach der trad. Auslegung geschah dies durch einen hierfür besonders gesalbten Priester, nwnb» rnaa (a. o.ß. VII, i.) 4) Die traditionellen Details (s. d. angeführten 7. Abschnitt) und die Streitfragen über das hierbei beobachtete Verfahren übergehen wir hier als nicht zu unserem Zwecke gehörig.

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