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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-08-02 · Heft 31 (2.8.1870) · p. Seite 612

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 31 (2.8.1870)
Date
1870-08-02
Page
Seite 612 (sequence 4)
Language
German
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612 Das rnolaisch-talmudische Lriegsrrchl.*) Tacitus in der Lebensbeschreibung des Agricola charakterisirt die Römer also: Raptores orbis, postquam cuncta vastantibus defuere terrae, et mare scrutantur. Si locuples hostis est, avari, si pauper, ambitiosi; quos non oriens non occidens satiaverit; soli omnium opes atque inopiam pari affectu concupiscunt. Auferre, trucidare, rapere falsis nominibns imperium, atque ubi solitudinem faciunt, pacem appellant. „Die Räuber des Erdkreises, nachdem den Alles Verwüstenden Länder fehlten, durchforschen auch das Meer. Wenn der Feind reich ist, sind sie habgierig, wenn arm, sind sie ehrgeizig; nicht das Morgen-, nicht das Abendland sättigt sie; mit der gleichen Leidenschaft erwünschen sie die Schätze und die Dürftigkeit Aller. Rauben, morden, die Herrschaft unter falschen Vorwänden an sich reißen und Frieden nennen, wo sie die Oede hergesteüt, das ist ihr Werk." Wenn die Römer diesem mit scharfen Zügen entworfenen Bilde wahrend ihrer ganzen staatlichen Existenz und in einem unermeßlichen Umfange entsprachen, so paßt es doch auch, obschon beschränkter und milder, auf alle antiken und mittelalterlichen Völker und auf vielfache Erscheinungen selbst der neueren Zeit. Wir brauchen dem gegenüber nicht erst hervorzuheben, daß wir derartige Züge bei dem israelitischen Volke, so lange es einen staatlichen Bestand hatte, auch nicht im Entferntesten wieder finden. War dies zufällig, durch die Umstände geboten, oder sprach es sich in seinem Bewußtsein, als unzweideutiges Ziel, darum in seinem Gesetze aus? Wir haben hier den idealen und den realen Gesichtspunct zu erwägen. Der ideale ist die Idee, zu welcher sich die Nation als zum höchsten Zielpuncte hinbewegte. Wen eine Idee, ein Ideal beherrscht, der kann wohl durch die Umstände bewogen oder genöthigt sein, dann und wann auszuführen, was jenem nicht geradezu entspricht, aber er wird niemals den entgegengesetzten Weg einschlagen. Diese höchste Idee des israelitischen Volkes war: dereinst werden alle Völker die Leidenschaften, welche den Krieg Hervorrufen, die Raubsucht, den Ehrgeiz und die Hinterlist, verlieren, den Krieg auf- *) Vgl. unsere „israelit. Religionslehre" Bd. HI S. 186 ff. „Weltbewegende Fragen" Bd. IS. 71 ff. geben und in der allgemeinen Erkenntniß des einzigen Gottes dem Rechte und der Wahrheit sich widmen. *) Der allgemeine Friede auf der ganzen Erde war also das israelitische Ideal. Aber das Judenthum, diese Bersckmelzung des Lebens und der Lehre, konnte die realen Verhältniffe, unter welchen das israelitische Volk in die Reihe der Nationen trat und in ihrer Dritte bestand, nicht aus den Augen lassen. Da ist es denn zunächst charakteristisch, daß das Volk nicht zu einem kriegerischen und erobernden von vornherein bestimmt wurde, wohl aber zu einem kriegsgerüsteten und kriegsbefähigten. Es tritt dies um so schärfer hervor, als das Volk doch mit einem Eroberungskriege beginnen, daß es aus dem unstäten Wüstenleben in bestimmte Ansiedelungen zu dauernder Ansässigmachung geführt werden mußte. Hier sahen wir zuerst, daß dem Volke von vornherein innerhalb des Gesetzes selbst bestimmte geographische Grenzen, die es erobern und ausfüüen sollte, festgeftellt wurden, womit ihm die weitere Lust und Tendenz zu Eroberungen gleichsam abgeschnitten war.') Ferner wurde die bevorstehende Landeseroberung dadurch beschränkt, daß dem Volke der Krieg mit den jenes Land umgebenden Völkern, den Edomitern, Moabitern und Ammonitern, verboten und dabei der Grundsatz aufgestellt ward, daß der factische Besitz ein unantastbares Völkerrecht sei, so lange nicht von diesen Völkern selbst ein Angriff ausginge. Religiös wird dies dadurch ausgedrückt, daß Gott diesen Völkern ihre Sitze zuertyeilt habe»). Nicht minder sollten die Länder der beiden Könige Sichon und Og am linken Jordansufer unerobert und mit ihrer Zustimmung friedlich durchzogen werden. Statt dessen aber zogen jene Könige mit gerüsteten Heeren gegen Israel heran, wurden geschlagen, ihre Gebiete eingenommen, und da diese allerdings wohlgelegen und nur durch den Jordan von dem zu erobernden Lande getrennt waren, wurden sie zum eigentlichen israelitischen Lande gefügt"). Der Eroberungszug galt also von vornherein lediglich den, in dem voraus begrenzten Gebiete ansässigen Völkerstämmen. Was nun diese Eroberung des westjordanischen Landes selbst betrifft, so lag dieser zu Grunde: 1) Die Nothwendigkeit, da das heimathlose Volk, wenn es nicht zu einer räuberischen Beduinenherde entarten sollte, irgend eine feste Stätte haben mußte, die es sich eben zu erobern hatte. 2) Die unleugbare Tradition, die das kananitische Land den israelitischen Stämmen als das

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