Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1870)
- Date
- 1870-07-19
- Page
- Seite 580 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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580 Italien. Rom, 17. Mai. Die Neue freie Presse enthält, unterschrieben: Carl Eduard Bauernschmid, einen Bericht über die gegenwärtige Lage der Juden in Rom aus den zuverlässigsten Quellen, der um so greller gegen die Süßigkeiten des jüngst bekannten Postulats der Concilsväter an den Papst über Bekehrung der Juden und der Aeußerungen des Papstes, der sich voll Milde und Liebe als auch einen „Sohn Abrahams" bekennt, absticht. Diese Schilderung verdient um so mehr Verbreitung, als katholische hohe Geistliche wiederholt, gewiß bona fiele, selbst im französischen Senat die grausame Behandlung der Juden im Kirchenstaat leugneten. Wir heben daher die wesentlichsten Stellen hervor. „Der römische Ghetto, dessen Einfassungsmauern zwar vor mehreren Jahren entfernt wurden, der sich aber sonst noch ebenso abschreckend ausnimmt wie ehemals, befindet sich in einem abgelegenen Winkel am linken Ufer der Tiber und umschließt nur wenige feuchte, dumpfe und von Schmutz starrende Straßen, in welchen ungefähr 4700 abgehärmte menschliche Creaturen eingepfercht sind. Der Kasimierz zu Krakau ist unstreitig ein Paradies dagegen. Das ganze Quartier liegt überdies so niedrig, daß es beim öfteren Austreten des Flusses fortwährenden Ueberschwemmungen ausgesetzt ist. Die unglücklichen Bewohner desselben dürfen außerhalb dieses Zwingers nur in dessen nächster Nähe Häuser oder Kaufläden als Miethsleute beziehen, wozu in jedem vorkommenden Falle eine specielle Erlaubniß Sr. Eminenz des Cardinal- Vicars erfordert wird. Sie nähren sich ohne Ausnahme vom Handel mit Webwaaren, altem Plunder und Lumpen jeglicher Art, da ihnen die meisten Erwerbszweige der gebildeten Stande und ein großer Theil industrieller Handtierungen vollständig unzugänglich sind. So ist es ihnen absolut versagt, Apotheker, Advocaten, Notare, Maler, Bildhauer oder Architekten zu werden. Daher sind für die Jünglinge der römischen Judenschaft die Akademien der schönen Künste und die Universitäts-Studien hermetisch verschlossen. Eine wahrhaft drakonische Einrichtung, die in einer vorwiegenden Kunststadt wie Rom und bei dem ausgesprochenen Talente dieses geistig so hochbegabten Stammes, welcher in anderen Ländern auf jenen Gebieten so Ausgezeichnetes leistet, doppelt empörend erscheint. Blos der Beruf als Heil- und Wundarzt wird ihnen von der heutigen Curie gnädigst gestattet, aber nur unter der Bedingung, daß sie ihre Praxis einzig und allein auf ihre Religionsgenosscn beschränken. Auf unverbrüchliche Beobachtung dieses Gesetzes wird hier sehr streng gehalten. Denn ein hiesiger Doctor, der vor zwei Jahren einem auf der Straße ohnmächtig zusammengesunkenen Manne katholischer Confession ärztliche Hilfe ertheilte und auf dessen ausdrückliches Verlangen ihn später in seiner Behausung noch ein paarmal besuchte, wurde unverweilt zur Rechenschaft gezogen und dankte es nur der Verwendung eines hochgestellten Monsignors, für diesmal straflos durchgekommen zu sein. Offenbar betrugen sich die mittelalterlichen Hierarchen in dieser Beziehung weit aufgeklärter und humaner als ihre jetzigen Nachfolger. Zählt doch die römische Geschichte eine ganze Reihe von berühmten hebräischen Aerzten auf, zu denen die früheren Päpste in bedenklichen Krankheitsfällen ihre Zuflucht genommen, und auch der gefeierte Leo X. hatte bekanntlich einen Juden zum Leibmedicus. Es versteht sich von selbst, daß die Israeliten hier von allen Municipal- und Regierungsämtern, ja sogar von der militärischen Carrwre grundsätzlich ausgeschlossen sind. Auch in ihrer commerciellen Thätigkeit werden sie von vielfältigen Fesseln gehemmt; so dürfen sie z. B. keinen Buchhandel betreiben, und ihr Bilderhandel ist auf die niedrigste Gattung desselben begrenzt. Soll ich noch anführen, daß sie außer ihren armseligen und wurmstichigen Baulichkeiten in dem verpesteten Ghetto nicht den kleinsten Fleck Erde im ganzen Kirchenstaate ihr Eigenthum nennen, sowie daß man sie bei Notariats - Acten oder Heirathscontracten niemals als Zeugen zuläßt, und hundert solche die Menschheit entwürdigende Verordnungen erwähnen, so würde ich mit dieser schmachvollen Litanei nimmermehr fertig werden. Unter dem bleiernen Drucke dieses politischen, bürgerlichen und moralischen Ostracismus ist es kein Wunder, daß der Nothstand im Schoße der hiesigen mosaischen Gemeinde, besonders in den letzten Jahren, wahrhaft erschreckende Dimensionen angenommen hat.