Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1870)
- Date
- 1870-07-19
- Page
- Seite 574 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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574 wurde, und da zeigt es sich, daß schon 1770 die Teilnahme sehr herabgekommen, und das bekannte Manneken- Pis eine Hauptrolle spielen mußte, daß 1820 reiner Carnaval aufgeführt ward, mit Riesen, Schwänen, Krokodillen, vier Wagen der vier Elemente, einem Wagen der schönen Künste u. f. w. In unserem Jahre 1870 weiß sich der Klerus wieder stark, und er hatte ganz Anderes vor. Das Mirakel sollte mit aller möglichen Deutlichkeit und nach seiner ganzen Legende dargestellt werden. Er ließ es auch an einer Menge Flugschriften nicht fehlen. Aber die immer kräftigeren Aeußerungen der öffentlichen Meinung, die Meetings, die, je näher der 17. Juli kommt, sich häufen, die Broschüren und heftigen Zeitungsartikel schrecken ihn doch zurück, und er hat beschlossen , alle bildlichen Darstellungen zu beseitigen, welche die nichtkatholischen Einwohner Brüffels verletzen könnten. Ein Argument, das die Geistlichen in das Volk gebracht, ist charakteristisch. Durch das Jubiläum würden sehr viele Fremde nach Brüsiel gezogen, so daß Handel und Gewerbe dadurch Vortheil hätten. Ein sehr witziges und doch dabei auch einschneidendes Beiblatt zu den „Nouvelles" vom 4. Juli tritt diesem Berlockungsmittel entgegen. Noch einen Punct wollen wir nicht ganz unerörtert lasten. Es giebt in Brüffel, wie überall, auch Leute, welche sich neutral verhalten, und es mit keiner Partei verderben wollen. Diese sagen, die verfassungsmäßige Cultusfreiheit muß gewahrt bleiben, man müsse der Procession freien Lauf lasten, und wenn morgen die Juden eine Procession machen wollten, müsse man es ihnen auch gestatten. Einem Jeden seine Freiheit! Bon dieser Ansicht gehen auch die Staatsbehörden aus. Nun, wir wollen die Cultusfreiheit am wenigsten antasten. Aber der obige Grundsatz scheint uns doch ein sehr unbegründeter zu sein. Wenn ich mir die Freiheit heraus nehme, Jemanden zu beleidigen, so straft mich der Staat dafür. Wenn ich von meiner Freiheit den Gebrauch mache, Jemandem eine Ohrfeige oder einen Stockschlag zu versetzen, so straft mich der Staat dafür. Wie kann der Staat meine Freiheit so beschränken? Hat nicht mein Gegner auch die Freiheit, mich zu beleidigen und zu beschädigen? Man sieht. ein solcher Grundsatz führt sehr in die Irre. Was aber dem Einzelnen verboten, ja, an ihm bestraft wird, wird es dadurch recht, daß statt des Einzelnen eine Elaste der Bevölkerung gegen die andere sich solche Freiheit herausnimmt? Wird es nicht dadurch vielmehr um so sträflicher? Denn bei den Streitigkeiten der Individuen entsteht keine Gefahr für den Staat. Aber bei den Feindseligkeiten zwischen ganzen Classen, bei dem Haste und den Verletzungen, die von Elasten gegen Classen der Bürger verübt werden, wird der Staat in seinem innersten Bestände erschüttert und der innere Frieden der ganzen Gesellschaft bedroht und vernichtet. Auch die Cultusfreiheit muß da eine Beschränkung erleiden, wo sie sich nicht begnügt, innerhalb der Mauern ihrer eigenen Heiligthümer sich zu vollziehen, sondern auf die Straßen und Marktplätze hinaustritt, um feindselig und gehässig gegen andere Confessionen zu wirken, Hader und Streit unter die Söhne eines Vaterlandes zu streuen und so den Staat und das öffentliche Wohl zu gefährden. Hier muß sie ihre Schranke finden, und darum sind z. B. in Frankreich alle öffentlichen kirchlichen Processionen untersagt. Geschehen sie doch, so ist es gegen das Gesetz. Wo sie harmlos sind, wird Niemand das Gesetz gegen sie anrufen. Aber ein Vorgang wie in Brüssel wäre doch nicht möglich. Wir wollen hier nur noch die Bemerkung hinzufügen, daß das neue klerikale Ministerium drei Mitglieder zählt, welche bei dem Langrand'schen Schwindel compromittirt sind. 'Nach soeben eingetroffenen Nachrichten hat der Erzbischof von Mecheln durch Telegramm von Rom aus die Abhaltung der Jubelprocession verboten, „um Scandal zu verhüten." So hat also der aufgeklärte Geist des Jahrhunderts die Feier von Blutthaten und falschen Wundern in unserer Zeit unterdrückt. Wieso fast im letzten Momente der Klerus selbst seinen Hexensabbath aufgiebt, läßt sich aus der Stellung des neuen kle» rikalen Ministeriums erklären, das seine Lage gleich im Anfang und kurz vor den allgemeinen Wahlen nicht durch die zu erwartenden Auftritte compromittiren wollte. Immerhin bleibt der ganze Vorgang ein höchst interessanter und für unsere Zeit charakterisirender. Die westrussischen Äu-en. Das Hauptgrenzcomite zu Königsberg in Preußen hat seinen ersten Verwaltungsbericht über das erste Halbjahr 1870 veröffentlicht, und entnehmen wir demselben Folgendes. Es wurden vom 20. December 1869 bis zum 17. Juni 1870 55 Familien mtt 213 Personen