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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-07-12 · Heft 28 (12.7.1870) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 28 (12.7.1870)
Date
1870-07-12
Page
Seite 566 (sequence 18)
Language
German
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566 vertröstet, und doch Nichts dazu gethan, und nun hat der Schlag plötzlich ihn getroffen, und sein Bewußtsein ist nicht zurückgekehrt!" „Ich verstehe das nicht, liebe Mutter, Du bist doch die Schwester, da muß Dir doch ein Theil der Hinterlassenschaft zufallen?" „Ja, Du verstehst es nicht, wirst es aber schon verstehen lernen. Doch es klopft, geh auf Dein Zimmer hinauf. Ich werde zu Dir kommen. Komm' nicht wieder herunter; was hier unten geschieht, ist doch nur traurig." Es klopfte wiederholt, und Paula, die ihre Mutter so gern noch einmal umarmt hätte, mußte hinauseilen. — Ein langer, hagerer Mann mit geistreichem, aber hartem Gesichte, in einen hellgrauen Rock gekleidet, trat ein. Er war zuerst in das Sterbezimmer getreten, hatte den Kranken in kundiger Weise eine kurze Zeit beobachtet, dann mit dem Kopf geschüttelt und theilnahmslos gesagt: „In einigen Minuten ist er todt." Dann klopfte er an die Thüre des Nebengemachs, da die Dienerschaft ihn schon unterrichtet hatte, daß Madame sich daselbst befinde. Er trat ohne viele Ceremonien ein. Ihm gegenüber schien Frau Susanne sofort gefaßt, ruhig, kalt: „Ihr Bruder," begann er, „ist todt. Hat er irgend eine Anordnung zu Ihren Gunsten getroffen?" „Nein; er hat überhaupt gar keine testamentarische Verfügung gemacht. Er hat mir dies noch gestern mit seinem gewöhnlichen Lächeln gesagt und hinzugefügt: er wolle es heute thun. Aber er lächelte auch dabei, ich weiß, was das zu bedeuten hatte, und so hege ich keine Hoffnung." „DaS thut mir um Ihretwillen leid," sagte kalt der Mann. „Sie wissen, dann gehört Alles, was vorhanden ist, Ihrem Neffen, meinem Mündel. Ich bin verantwortlich. Ich muß mich nach dem Buchstaben des Gesetzes richten und habe kein Recht, ihm, meinem Mündel, auch nur einen Pfennig zu vergeben." Die Frau seufzte, ihre Brust hob sich schwer, ein kalter Schweiß schien sich auf ihrer Stirn zu sammeln. „Und wie gedenken Sie zu verfahren, Herr Dottor?" „Sobald der Todte beerdigt ist, werde ich in Begleitung des Gemeinde-Notars das Jnventarium aufnehmen; Sie werden dabei sein, um Ihre Ansprüche auf das zu erheben und zu erweisen, was Sie mit sich nehmen wollen, und dann werde ich Sie ersuchen, das Haus zu verlassen." Die Frau schlug die Hände zusammen, und ihre Züge entstellten sich unter vem Schmerz, der sie beherrschte. „Und das", rief sie aus, „ist der Lohn für meine Treue, für meine Hingebung, dafür, daß ich ihm mehr als eine Dienstmagd war? Das ist der Theil für meine schwesterliche Liebe, die ihn in der Jugend gerettet und im Alter nicht verlassen hat? Und das ist mein Recht als Schwester, die mit dem Verstorbenen unter Einem Herzen gelegen?" „Ich kann es nicht ändern", erwiderte ruhig der Doctor. „Wir stehen hier noch unter dem mosaisch-talmudischen Erbrecht. In ganz Europa ist es aufgehoben und hat dem staatlichen Rechte Platz gemacht. Aber in diesem Ländchen ist es uns noch auftecht erhalten morden. Nach diesem Rechte erben die Eltern, da Ihr Bruder kinderlos verstorben. Da Ihre Eltern todt sind, erbt Ihr anderer Bruder, die Schwester ist ausgeschlossen. Da Ihr anderer Bruder verstorben ist, so erbt dessen * Sohn, mein Mündel. Das ist Alles klar und unzweideutig." „Das weiß ich, das weiß ich," unterbrach ihn die Frau. „Das ist der Buchstabe des Gesetzes, aber giebt es keinen Geist in demselben? Kann ihm nichts, nichts abgewonnen werden? Wenn das Gesetz Recht in Unrecht verwandelt, müssen wir uns nicht darüber stellen? Als mein eben verstorbener Bruder als zwanzigjähriger Bursche von meinem Vater wegen seiner wiederholten Fehltritte aus dem Hause gejagt wurde, habe ich mich selbst nach dem Verbote meines Vaters nicht gerichtet und mit meinen Ersparnissen meinen Bruder ausgerüstet, um nach Amerika zu gehen. Jedermann hatte ihn verlassen, nur ich nicht. Kurze Zeit darauf starb mein Vater; ihm hatten große Verluste, die er erlitten, und die ihren ersten Anstoß durch meinen Bruder erhalten, das Herz gebrochen. Er hinterließ nur ein sehr geringes Vermögen. Mein jüngerer Bruder folgte dem älteren; sie verbanden sich und erwarben Reichthümer. Mit diesen zog der Hader bei ihnen ein, sie trennten sich, sie wurden Todfeinde. Ephraim kehrte vor zwölf Jahren hierher zurück, zerrüttet an Leib und Seele. Ich nahm mich seiner schwesterlich an, zog mit einem Kinde, dessen Vater kurz vorher aus dem Leben geschieden, zu ihm in das Haus und ertrug geduldig das schwere Ungemach, das er Jedem bereitete, der in seiner Nähe verweilte. Kein Dienstbote, kein Söldling konnte es bei ihm aushalten. Ich hielt bei ihm aus. Und das soll nun mein Lohn sein? Wahrlich, wenn noch etwas Gerechtigkeit vorhanden, muß man anders mit mir verfahren. - Ihr Mündel, den ich nicht kenne, den Sie nach dem Tode seines Vaters in eine Erziehungsanstalt nach B. gebracht — Ephraim wollte ihn sein Haus nicht betreten lassen und untersagte mir aufs Bitterste jede Verbindung mit dem Knaben — mein Neffe, der schon für sich fast ein Millionär ist, wird solche Härte nicht billigen!" „Darauf kömmt es nicht an; mein Mündel kann jetzt über Nichts verfügen, und ich ebenso wenig. Ich sagte schon, ich bin verantwortlich für jeden Pfennig. Wäre mein seliger Freund, der Vater meines Mündels, noch am Leben, so könnte er Ihnen meinetwegen die ganze Hinterlassenschaft schenken. Wird der Knabe einst mündig, so kann er dasselbe thun. Sollte er früher sterben, so fällt diese und seine Hinterlassenschaft Ihnen anheim. Bis dahin darf ich kein Iota von dem weichen, was das Gesetz vorschreibt."

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