Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1870)
- Date
- 1870-07-05
- Page
- Seite 534 (sequence 6)
- Language
- German
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534 lichen Völkern bewohnten Länder verschenken und alle Souveränetäts- und Eigenthums rechte über dieselben einein beliebigen christlichen Monarchen übertragen." „15. Die Inquisition, die spanische sowohl als die italienische, ist so vollständig das Product der päpstlichen Glaubens- und Sirienlehre, daß es nie einen Inquisitor gegeben hat, welcher nicht traft der ihm vom Papste übertragenen Gewalt und im Name» des Papstes sein Amt verwaltet hätte. Alle wesentlichen Gesetze und Einrichtungen des Inquisitions-Tribunals, die Schutzlosigkeit des Angeklagten, den kein Advocat vertheidigen durste, die Zulassung infamer und meineidiger Zeugen, die häufige Anwendung der Folter, die Len weltlichen Behörden zur Vollstreckung der inquisitorischen TodeSurtheile angethane Nölhigung, das Gebot, keinen Rückfälligen, auch wenn er sich bekehre, am Leben zu lassen, alles dies ist von den Päpsten ganz aus eigenem Antrieb augeordnet und von den nachfolgenden immer wieder bestätigt worden." ,,19. Nach päpstlicher Lehre ist die Tortur ein mit der Sittlichkeit und dem Geiste des Evangeliums ganz wohl vereinbarer Gebrauch, und soll besonders gegen Personen, die der Ketzerei angeklagt sind, angewendet werden. So haben es Jnnocenz IV. und mehrere Päpste nach ihm verordnet, und Paul IV. hat von öcr Folter ciucu sehr umfassenden Gebrauch zu machen verordnet." „24. Nach päpstlicher Lehre ist es recht und christlich, den Andersgläubigen ihre Kinder mit Gewalt wegznnchmcn, um sie katholisch erziehen zu lassen." „25. Nach päpstlicher Lehre darf ein wegen Häresie gefälltes Strafurtheil nie gemildert, ein wegen Häresie zum Tode oder zu ewigem Kerker Verurtheilter nie begnadigt werden. «Bulle: Ad exstirpamla.i" „27. Bis herab znm Jahre 1751 haben sich die Theologen, besonders die italienischen, welche die Hexenproccssc, die Wirklichkeit eines ausdrücklichen Pactums mit dem Satan und der verschiedenen dadurch bewirkten übernatürlichen Malesicien und der fleischlichen Vermischung zwischen Menschen und Dämonen (humid et smmubi) vertheidigen, auf die unfehlbare Autorität der Päpste berufen, in welchen diese Dinge behauptet und vorausgesetzt und die dafür zu verhängenden Strafen vorgeschrieben werden." „28. Wenn ein Gid, der geschworen worden, dem stützen der Kirche (z. B. in Geldsachen) zuwiderlaufen sollte, so muß er gebrochen werden. Sv lehrt Jnnocenz III." „29. Die Päpste können nach ihrem Ermessen die Eide des Gehorsams und der Treue, welche ein Volk seinem Könige geschworen hat, auflösen, wie Gregor VI!., Alexander III. und viele Andere nach ihnen gethan haben." „30. Sie können aber auch einen Monarchen von den von ihm beschworenen Verträgen oder von dem auf die Laudcsvcrsassmlg geleisteten Gide entbinden, oder auch überhaupt dem Beichtvater eines Monarchen die Vollmacht ertheilen, diesen von Eidschwüren, deren Erfüllung ihm lästig siele, zu entbinden. Eine solche Vollmacht hat Clemens VI. dem König Johann von Frankreich ausgestellt. Ebenso hat Clemens VII. den Kaiser Karl V. von dem deffen Absolutismns beschränkenden Eid ans die belgischen Lolksrechte entbunden." „33. Die Päpste haben durch Ertheilung von Ablassen erklärt, daß ihre Gewalt sich auch über das Fcgfeucr erstecke und daß es von ihnen abhänge, die dort befindlichen Verstorbenen herauszuführen und sogleich in den Genuß der himmlischen Seligkeit zu versetzen. 1500 ward auch in Rom zum ersienmale die Lehre aufgebracht, daß die Päpste die Gewalt, eine oder mehrere Seelen aus dem Fegefeuer zu befreien, an einzelne Altäre durch besondere Privilegien knüpfen könnten." Man wird aus den mitgetheilten Sätzen schließen, daß die übrigen nicht minder tief Einschneidendes, der Religion, Sittlichkeit und Gesellschaft Gefährliches enthalten. Daß übrigens der Papst mit allen diesen Sätzen es sehr ernst meint, hat er durch seine Encyclica und seinen Syllabus hinlänglich erwiesen. Sie werden durch die Unfehlbarkeitserklärung ebenfalls katholische Glaubenssätze. Freilich braucht man sich vor diesen Kundgebungen eines sich immer gleich bleibenden Priesterwefens nicht so zu fürchten, wie dies vor einigen Jahrhunderten der Fall gewesen; freilich haben sich die katholischen Staaten, jüngst auch Oesterreich und Spanien, der päpstlichen Herrschaft in allen weltlichen Dingen gänzlich entzogen. Aber ebenso wenig darf man sich vor ihren Wirkungen so sicher glauben, wie man es in protestantischen Ländern glaubt und wohl auch ist. Denn jedenfalls hat sich hiermit der Geist wieder offenbart, der diese mächtige, den Erdball umspinnende Priesterkaste beseelt, und es ist nicht zu übersehen, daß gerade der Gegensatz, den sie in den Staaten und Völkern jetzt vorsinden, sie um so mehr auspornt und vereinigt, davon Alles ins Werk zu setzen