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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-07-05 · Heft 27 (5.7.1870) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 27 (5.7.1870)
Date
1870-07-05
Page
Seite 533 (sequence 5)
Language
German
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533 Dorther! und Vorzug an, so freut Euch besten, aber lastet Mund und Hand von den Einrichtungen anderer Religionsgenoffenschasten, wenn sie Euch nicht gefallen. Wird man wirklich Solches zu uns sagen? Wir glauben nicht. Die Jnteresten der Menschheit sind ganz unmittelbar auch die unsrigen, und es darf uns nicht gleichgültig sein, wenn wir das, was wir als schweren, Unglück bringenden Jrrthum, als Verderben schwangeren Wahn ansehen, nach neuer und unumschränkter Herrschaft über 160 Millionen Menschen streben sehen. Nicht minder sind wir ganz unmittelbar betheiligt, wenn wir eine priesterliche Macht alle Grundsätze des Rechts und der Freiheit leugnen, verdammen und bekämpfen sehen, auf welchen die modernen Staaten beruhen und durch die unsere ganze bürgerliche Existenz besteht. Ja, ganz persönlich sind wir dabei auf's Aeußerste betheiligt, wenn wir uns erinnern, was unsere Väter unter der Herrschaft jener priesterlichen Vorrechte gelitten haben, und daß wir demselben Schicksale entgegen gingen, wenn jene priesterlichen Ansprüche jemals wieder zur Geltung kommen würden. Es sind also gar keine inneren Kirchenfragen, um die es sich hier handelt, sondern um die absolute Herrschaft der katholischen Priester und ihres unfehlbaren Oberhauptes über die ganze Welt der Menschen, also auch über uns, unsere bürgerliche Existenz, unser ganzes irdisches Dasein. Eine der wichtigsten Folgen der Erhebung der päpstlichen Unfehlbarkeit zum Dogma der katholischen Kirche wird die sein, daß hiermit nicht blos der gegenwärtige und die zukünftigen Päpste, sondern auch Alle, die jemals auf dem päpstlichen Stuhle gesessen, für unfehlbar erklärt werden. Denn da die Unfehlbarkeit mit dem päpstlichen Amte verbunden erklärt wird, so ist dies kein neues Ereigniß, nichts, was erst mit dieser Erklärung eintritt, sondern was diesem Amte zu aller Zeit einwohnte. Dies beweist sich auch durch den Kampf innerhalb der Ultramontanen selbst. Die Hauptwasse der Opposition ist, daß es einen Papst gegeben, der selbst für ketzerisch erklärt wurde, also nicht unfehlbar gewesen seine könne. Hiermit werden daher alle Bullen, Decrete und Breven aller früheren Päpste für Ausflüsse derselben Unfehlbarkeit, also für göttliche Wahrheiten und untrügliche Glaubenssätze erklärt. Ein katholischer Theolog hat nun aus solchen Bullen und Decreten die Hauptpuncte zusammengestellt, welche auf diese Weise untrügliche Glaubenssätze der katholischen Kirche werden, und wir wollen aus .diesen 42 Sätzen die wichtigsten auch hier hervorheben. Man wird sehen, daß sie die oben citirten Worte Manu's weit übertressen. „2. Nach der Lehre desJnnocenz in der Decretale Xovit und anderer Päpste kann der Papst, wenn er eine Sünde zu entdecken glaubt, jedes richterliche Urtheil umstoßen, jeden Streit vor sein Forum ziehen, kann jeden Monarchen blos auf Grund einer schweren oder von ihm für schwer erachteten Sünde zur Verantwortung ziehen, seine Anordnungen cassircn," ihn im weiteren Verlaufe des Verfahrens bannen und adsetzen." „3. Der Papst hat die Fülle der Gewalt über die Nationen und Königreiche, er richtet Alle und kann von Niemandem in dieser Welt gerichtet werden. (Paul IV. in der Bulle 6um ex apostolatus officio. Sixtus V. in der Bulle Inserutabilis.) Daß die ganze Welt dem Papste auch in allen zeitlichen und politischen Dingen unterworfen sei, ist Glaubenslehre, welche bei Verlust der Seligkeit angenommen werden muß. (Bonifacius VIII. in der Bulle llnam Suuetaw „5. Nach päpstlicher Lehre, wie sie Gregor VII. auf dem römischen Concil des Jahres 1080 verkündigt hat, können die Päpste mit den unter ihrem Vorsitz conciliarisch versammelten Vätern, kraft der Binde- und Lösegewalt, nicht nur Kaiserthümer, Königreiche, Fürstcnthümcr nehmen und geben, sondern auch das Gigcnthum aller Menschen einem Jeden nehmen oder zusprechcn." „8. Der Papst kann ganze christliche Völker wegen einer von ihrem Fürsten verfügten Maßregel der Sklaverei prcisgeben. So haben Clemens V. und Julius II. wegen Gebietsstreitigkeiten die Unterthanen Venedigs, Gregor XI. die Florentiner, Paul III. alle Engländer wegen der Auflehnung Heinrichs VIII. der Leibeigenschaft preisgegeben?' „9. Der Papst kann auch einem Monarchen die Vollmacht ertheilen, fremde Nationen auch blos darum, weil sie nicht katholisch sind, zu Sklaven zu machen. So hat Nikolaus V. (1454) dem Könige Alphons von Portugal das Recht ertheilt, die Güter aller Muhaim medaner und Heiden des westlichen Afrika sich anzueignen und ihre Personen in ewige Sklaverei zu versetzen. (Bulle Romanus Pontifex.) Das gleiche Recht hat dann Alexander VI. den Königen von Spanien über alle Einwohner von Amerika, als er ihnen diesen Welttheil mit allen darin wohnenden Völkern schenkte, im Jahre 1493 verliehen. (Bulle: inter (,'aetera.)" „11. Die Päpste können auch ganze von nichtchrist-

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