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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-06-28 · Heft 26 (28.6.1870) · p. Seite 519

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 26 (28.6.1870)
Date
1870-06-28
Page
Seite 519 (sequence 11)
Language
German
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519 diesem Lande erhoffen! — Wie wir bereits in vor. Nr. bemerkten, streut man jetzt in den europäischen Blättern die Versicherung aus, daß die Klagen und Mitcheilungen der Juden aus Rumänien eitel Uebertreibung wären und politische Zwecke hätten. Durch dieses empörende Lügengewebe sucht man die öffentliche Meinung auch für zukünftige Fälle abzustumpsen. Wir traten diesem in der Kölnischen Zeitung vom 12. Juni energisch entgegen, und da die Zustände in Rumänien auch nach allen anderen Beziehungen als trostlos bekannt sind, werden derartige Versuche, die Wahrheit zu entstellen, erfolglos bleiben. Auch die „N. Fr. Pr." bringt neue Details aus der Affaire von Bottuschan. Allein da sie wirklich nur herzzerreißend sind, so begnügen wir uns mit unsrer (Korrespondenz, die wir in vor. Nummer gegeben. Belgien. Brüssel, 14. Juni. «Privatmitth.) Die Liberalen haben doch zu früh triumphirt. Wer den Leitartikel der Inäspenäavee Beige vom 10. Juni über die Niederlage und den Sturz der klerikalen Partei gelesen, mußte voraussetzen, daß sie bei den Wahlen Alles verloren haben. Der Ausfall der letzteren hat das Gcgentheil erwiesen, und die Klerikalen haben einige erhebliche Wahlsiege, z. B. in Gent, davongetragen, welche selbst die Existenz des gegenwärtigen Ministeriums in Frage stellen. Wiederum ein Beweis, wie die Liberalen immer geneigt sind, ihre Kräfte zu über¬ und die ihrer Gegner zu unterschätzen. Das Volk liegt zu sehr in den Fesseln des Klerus, als daß selbst Erschütterungen, wie der Klerus sie hier jüngst erfahren hat, es davon befreien könnten. Es ist niemals zu übersehen, daß in einem Lande, wo die Freiheit der Kirche unbedingt ist, die letztere von jener einen ihr überaus nützlichen Gebrauch zu machen weiß, so daß gerade die Principien ihrer Gegner ihr mehr als diesen zugute kommen. Nur da, wo die Kirche noch das Volk mit schweren, unmittelbaren Lasten überbürdet hat, steht es gegen die Kirche auf. Wo das Volk frei von solchen Lasten ist, steht es auf Seiten des Klerus. Niemand hat dies mehr erhärtet als Frankreich seit 1789. Die Herrschaft der Vernunft wird noch langer Zeiten bedürfen, um in der europäischen Masse allgemein zu werden. Wir sehen dies an Nordamerika, das in confessioneller Beziehung von den Inländern belastet, ja gefährdet zu werden droht, wie neulichst die brutale Scene im Eongreß zu Washington zeigte, als der Antrag gestellt worden, in Rom statt eines Consuls einen Gesandten zu halten. — Von der den 15. Juli abzuhaltenden Blutprocession ist jetzt Alles füll, und ich lege Ihnen nur ein satirisches Programm der Procession bei, welches hier verbreitet wurde und voll pikanter, örtlicher Hiebe auf den Klerus ist. Langrand und seine Satelliten fehlen nicht. Schweden. Stockholm, im Juni. Die erste Frucht des Reichstagsbeschlusfes ist bereits eingetreten, indem der ausgezeichnete I)r. pllil. R. Rubensohn, Israelit, zum extraordinairen Adjuncten der Meteorologie an der Universität zu Upsala ernannt worden. Schweiz. Bern, im Juni. (Privatmitth.! Bekanntlich wird eine Revision der Bundesverfassung angestrebt und in Aussicht genommen. Es liegen bereits vielfache Anträge des Bundesrathes nach den verschiedensten Beziehungen vor, und darunter solche, welche eine große Agitation Hervorrufen werden. Das charakteristische Streben dabei ist, ohne die Centralisation in der Bundesgewalt zu verstärken und die Souveränetät der Eantone sichtlich zu vermindern, doch Grundsätze in der Verfassung aussprechen zu lassen, welche von innen heraus die Gesetzgebung der einzelnen Cantone beherrschen und völlig umgestalten müssen. Den Artikel 44 beantragt man folgendermaßen zu fassen: „Die Gewissensfreiheit wird gewährleistet. In der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte darf Niemand um des Glaubensbekenntnisses willen beschränkt oder zur Vornahme einer religiösen Handlung verhalten werden. Niemand ist gehalten, für eigentliche Cultuszwecke einer Confession oder Religionsgenossenschaft, welcher er angehört, Steuern zu bezahlen. Das Glaubensbekenntniß entbindet nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten." 26*

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