Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1870)
- Date
- 1870-06-28
- Page
- Seite 513 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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513 seienden Ansichten geben. Da diese aber so überaus verschieden sind, stützt sich der Verfasier auf Bunsen's Bibelwerk. Hieraus geht hervor, daß das Buch in kritischer Beziehung nur einen augenblicklichen Werth hat. Die meist ohne Begründung wechselnde Annahme von in der Schrift erzählten geschichtlichen Ereignissen und Verwerfung der letzteren, die nicht minder oft willkürliche Annahme chronologischer Bestimmungen, welche den Schriftangaben widersprechen und doch ganz positiv hingestellt werden, vermehren die kritische Unsicherheit und geringe Zuverlässigkeit. Da aber, wo wir am meisten erwarteten, nämlich bezüglich der gründlichen Charakterisirung des Inhalts, des Geistes und der Form, ist nur Oberflächliches geleistet. Wir bezweifeln daher, daß der Vers, seinen Zweck, die biblischen Schriften der ihnen entfremdeten gebildeten Welt wieder näher zu bringen, erreichen wird. Wer die vorliegende Schrift z. B. mit Herders „Geist der hebräischen Poesie" vergleicht, wird unser Urtheil bestätigen. Die eigenthümliche Schreibart der hebräischen Namen wird dies nicht befördern. Das allgemeine Publicum wünscht nicht die ihm geläufigen Namen mit Formen zu vertauschen, die es erst in die ihm bekannten übersetzen muß. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 15. Juni. (Privatmitth.) Die Petition des Herrn Dr. Pinner ist schon mehrmals Gegenstand der Besprechung in d. Bl. gewesen. Die Orthodoxen unserer Gemeinde haben sich aber nicht damit begnügt, die Volksvertretung mit ihren Wünschen behelligen zu wollen, sie haben sich vielmehr jetzt auch an die Regierung gewendet, und zwar an den Cultusminister v. Mühl er. Von diesem verlangen sie freilich nicht die Aufhebung des Judengesetzes von 1847, eine solche Bitte ist, wie die Herren wohl wissen, bei unserem Cultusminister aussichtslos, wenn er nicht etwa durch die Kammern zu deren Berücksichtigung gezwungen wird. Aber ihr Begehren läuft Loch wenigstens für Berlin thatsächlich auf dasselbe hinaus. Sie haben keinen Raum, die ganze weitläufige Petition — die natürlich hier in Len betreffenden Kreisen colportirt wurde — abzudrucken; ich gebe Ihnen nur in kurzen Worten die Quintessenz derselben. Nachdem die Petenten anerkannt, daß bis jetzt das Gesetz von 1847 die Richtschnur für das Verfahren der Behörden gegen die preußischen Juden sei; nachdem sie dann die schreckliche Knechtschaft geschildert, in der die hiesigen „Anhänger des historischen Judenthums" seit dem Tode der sel. Sachs und Rosenstein unter der Herrschaft dieses Gesetzes schmachten; stellen 'sie folgendes Petitum: „Hochgeneigtest nach Prüfung der Sache und nach Einholung eines Gutachtens von einer zu diesem Zwecke einzusetzenden Commission von Sachverständigen die Creirung einer besonderen Gemeinde der altgläubigen Juden in Berlin, unter Verleihung von Corporationsrechten an dieselbe, verfügen, bis dahin aber wo dies gegeschieht, veranlassen zu wollen, daß uns zur Ausübung des Gottesdienstes die alte Synagoge in der Heydereutergasse ausschließlich eingeräumt und den Rabbinern Dr. Geiger und Dr. Aub die Abhaltung von Vorträgen in derselben durch ein Inhibitorium untersagt werde." Als Sachverständige für die Commission werden vorgeschlagen: Dr. Bamberg, Dr. Perles, Dr. Treuenfels, Tiktin (Breslau), Dr. Rahmer, Dr. Horowitz (in Crefeld), Hirsch (Frankfurt a. Ai.), Dr. Meyer, Ettlinger, Dr. Feilchenfeld (Düsseldorf), Dr. Gebhardt. Daß nach dem einmal von dem Minister vertretenen Rechrsstandpuncte die Gründung einer zweiten jüdischen Religionsgemeinde hier nicht ausführbar ist, ist ebenso klar, wie daß der Minister keine Befugniß hat, so gewaltsam in die Gemeindeverhältnisse einzugreifen, um die Gebetordnung in einer Gemeindesynagoge bestimmen*) und den Rabbinern der Gemeinde das Predigen in deren Synagoge untersagen zu dürfen. Der Minister hat das auch wohl eingesehen. Die Veranstalter der Petition hatten eine Privataudienz *) Uebrigens ist — aus der Petition sollte man freilich das Gegentheil schließen — in der alten Synagoge die alte Sachs'sche Gebetordnung ganz unverändert aufrecht erhalten worden. Das Aergerniß liegt also nur in der Person der Prediger, Uioe illas lacrymae. Die Berufung des conservativen Dr. Ungerleider «„aus Rawicz," wie die Herren mit leicht verständlicher Betonung hinzusetzen« wird als „uns in keiner Beziehung genügend" bezeichnet. Anm. des Referenten.