Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1870)
- Date
- 1870-06-21
- Page
- Seite 500 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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500 gebracht wird. Es handelt sich um Folgendes: „Ein reicher. Israelit stirbt und hintcrläßt ein bedeutendes Bermögen. Er hat vier Kinder: zwei Söhne nnd zwei heute verheirathete Töchter. Aus Grund des mosaischen Gesetzes und ihrer persönlichen Satzung bemächtigen sich die beiden Söhne der Erbschaft und sagen: Alles gehört uns, da nach unserem Religionsgesetze Töchter ihren Vater nicht beerben können. Einen Augenblick! sagen die Töchter; da unser Vater sich hat naturalisiren lassen und ein französischer Bürger geworden, so stehen wir unter dem französischen Gesetze und können wir erben." Herr Jules Favre wird vor dem Gerichtshöfe die Argumente der Töchter, Herr Cremieux die der Söhne vertheidigen." Es ist also nur eine advocatorische Function, zu welcher Herr Cremieux nach Algier gereift. Die französische Regierung hat bis setzt die bürgerliche Angelegenheit der eingeborenen Israeliten in Algerien in der Schwebe erhalten. Sie überließ es ihrem Gutdünken, ob sie sich als Franzosen naturalisiren lassen wollen oder nicht, und brachte nicht einmal die Frage zur Entscheidung, ob die naturalisirten eingeborenen Israeliten dem französischen Recht völlig unterworfen seien oder noch immer den Resten ihres confessionellen Civilrechtes unterliegen. Der schwebende Proceß wird hierüber einiges Licht verbreiten. Schweden. (S ch l u-ß.) Welch edles Vertrauen auf Gerechtigkeit, auf den schließlichen Sieg des Guten und Rechten, welch warme und innige Vaterlandsliebe liegen nicht in diesen Worten! Sie erklären auch, wie diese jüdischen Glaubcnsbekcnner ihre Unterdrücker zu zwingen vermochten, die fesseln abzunehmen, womit Vorurtheile und un* christlicher Haß seit Jahrhunderten sie gefesselt — sie haben sie durch ihre bürgerlichen Tugenden dazu gezwungen. Dieses geschah nicht bloß in Schweden, sondern auch fast in allen andern Ländern, und es ist in diesem Falle sehr bezeichnend wahrzunehmen, daß jeder gemachte Schritt, welcher der vollständigen Emancipation der Juden näher brachte, von einem Wunsche noch weiter zu gehen gefolgt wurde, ein Wunsch, hervorgerufen durch die Eigeilschaften dieser Männer, durch die Achtung und das Vertrauen, welche sie überall, wo man sie kennen lernte, eingeflößt haben. Solche gute Bürgerkräfte sind ein Gewinn für die Gesellschaft, und ihr eigner Bortheil gebietet jene nicht zu verstoßen. Die Erfahrung in den Ländern, wo die Emancipation der Juden durchgeführt wurde, zeigt uns auch, daß diese Länder durch sie tapfre Soldaten, ausgezeichnete Administratoren und Juristen gewonnen haben. Man hat wohl gesagt, es sei widerstrebend sich zu denken, daß mosaische Glaubensbekenner sollten Richter sein, oder als Lehrer in Schulen des Staates fungircn. Aber wie verhält es sich hiermit in andern Ländern? Mit Beziehung hierauf bitte ich nur einige wenige Facta mittheilen zu dürfen. In Belgien*), woselbst die religiöse Freiheit bereits seit der Union mit Holland anerkannt wurde, ist ein noch lebender Jude, Godefroi, Jusiizminifter gewesen. Er ist nun Präsident am Cassationsstuhl, dem höchsten Gerichtsstuhl in Belgien, und in Baiern, diesem katholischen Lande, giebt es mehrere Juden, die Gerichtsämter bekleiden, um nicht erst zu sagen, daß sowohl in Frankreich wie in Dänemark Juden Minister gewesen. Man braucht nur die Frage umzuwenden und sie von einem andern Gesichtspunct zu betrachten, als dem von dem geehrten Redner eingenommenen, und ich frage da: Giebt es wohl Jemand, der glaubt, daß ein Richter in unserm Lande eine Person anders richten wird, und zwar deshalb weil er einem andern als dem evangelisch-lutherischen Glaubensbekenntniß angehört? Ich glaube, daß Niemand diese Frage mit „Ja" beantworten wird. Ein jeder schwedische Richter sollte nach seinem besten Verstand, ohne Rücksicht auf die religiöse Ueberzeugung richten. Wenn nun ein Jude Richter wird, glaubt wohl Jemand, daß er in Folge seines Glaubens Parteilichkeit ausüben werde? Nein! antwortet gewiß jeder denkende Mann. Man muß bei Beurtheilung dieses Umstandes nicht übersehen, daß die Schwierigkeit einen Platz im Staatsdienste zu erlangen für den Dissenter oder Juden immer größer als für den Lutheraner ist. Die ausgezeichneten Eigenschaften, welche ihm ein Amt verschaffen, können doch wohl durch die Erhaltung des Amtes nicht verloren werden? Noch weniger kann ich verstehen, daß es für den Schulunterricht schädlich wäre, daß man für ihn geschickte jüdische Lehrer für solche Gegenstände, welche *) Ein Jrrthum, es ist Holland. Redaction.