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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-06-21 · Heft 25 (21.6.1870) · p. Seite 501

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 25 (21.6.1870)
Date
1870-06-21
Page
Seite 501 (sequence 17)
Language
German
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501 die Religion nicht betreffen, verwendet; oder werden etwa Sprachen nach einem besondern jüdischen, oder besondern lutherischen Systeme gelehrt? Ich habe im Gegentheil gehört, daß man überall gute Früchte davon geerntet, daß man jüdische Lehrer verwendet hat. Uebrigens glaube ich, daß hierüber so viel geäußert wurde und die Ueberzeugung sich befestigt hat, daß man viele Worte nicht zu verschwenden brauche. Allein die religiöse Freiheit ist eine so wichtige Frage, nicht bloß für Dissenter und mosaische Glaubensbekenner, indem sie diesen Gerechtigkeit und dem Staate Bortheile gewährt; sie ist es auch für uns selbst, denn wer kann wohl sagen, daß alle Dogmen des lutherischen Lehrgebäudes unfehlbar sind, wenn einige derselben nicht auf einer unrichtigen Auffassung des Bibelwortes beruhen, und wenn dem so ist, legen da nicht die für die religiöse Freiheit gegenwärtigen gesetzlichen Bande eine Fessel auf das heiligste aller Rechte, auf das: eine selbstständige Ueberzeugung sich bilden zu dürfen, geschieht dieses nicht dadurch, daß das Gesetz die Dissenter zum Verlust werthvoller bürgerlicher Rechte verurtheilt? Ja! Ohne Zweifel, so wie es zweifellos ist, daß die lutherische Kirche von einem Menschen errichtet ist und deshalb der Verbesserung fähig ist, obwohl deren Grund, das Wort Christi, von Menschen nicht verbessert werden kann. Die religiöse Freiheit wird sicherlich mitführen viele Kämpfe um richtige Bedeutung und Inhalt des Gotteswortes, aber solche Kämpfe dürfen wir nicht fürchten, denn aus ihnen geht die Wahrheit hervor und ebenso eine auf wirklichen Glauben begründete Ueberzeugung. Es ist somit nicht blos für -Dissenter und Juden, sondern auch für uns Lutheraner ein Schritt zum Bessern, diesen Vorschlag anzunehmen, der uns dem Ziele nähert, baldigst auf das Blatt unserer Verfassung, welche uns politische und bürgerliche Freiheit gewährleistet, noch eine weit höhere Freiheit — Freiheit des Glaubens einschreiben zu können, und deshalb stimme ich aus wärmster Ueberzeugung von dem Nutzen des Vorschlags und seiner Nothwendigkeit für das Wohl des Landes mit „Ja" für seine Annahme." Diese Rede ist, wie gesagt, keineswegs eine der hervorragendsten, nur gewinnt sie an Bedeutung dadurch, daß sie von dem höchsten Civilbeamten des Reiches gehalten wurde; der höchste, unmittelbar nach dem Minister folgende Beamte, bedauert es, daß nicht auch die Ministercarriere den Dissidenten und Juden eröffnet wurde. Wir schließen heute diese Correspondenz, indem wir nur noch hinzufügen, daß den 14. d.M. der Reichstag geschlossen wurde. Bei den üblichen Schlußceremonien sagte der Präsident der ersten Kammer in seiner Anrede an den König: „So wurden durch Beschluß des Reichstags wesentlich die Bande gelöst, welche bis jetzt die fremden Glaubensbekenner verhinderten für das allgemeine Beste verwendet zu werden." Ter König erwiederte hierauf bezüglich: „Durch vorgenommene Veränderungen im Grundgesetze, angehend die den fremden Glaubensbekennern zukommenden Rechte, haben Wir einen unwiderleglichen Beweis von Verträglichkeit gegen Andersdenkende, wie sie das schwedische Volk seit lange her gehegt, geliefert." L. L. M n z e i gen. Wahl eines Chasan in der Gemeinde B^nai Jeshurun, Wesst 34. Str, Nett»-Bork, Nord-Amerika. Die Wahl eines solchen findet nächsten 23. Oct. statt. Candidaten für dieses Amt muffen die Fähigkeit besitzen, die Gebote, so wie die Thoravorlesungen, mit vorzüglicher Correctheit vorzutragen, was eine genügende Kenntniß der hebräischen Sprache bedingt tdie Thoravorlesnngen sind nur auf Verlangen des Vorstandes zu leisten). Auch muffen dieselben eine tüchtige musikalische Bildung besitzen, um die Noten richtig vom Blatte lesen zu können und um vereint mit dem Chore zu singen. Der Gehalt der Stelle ist 2000 bis 3000 Doll., außer Nebeneinkünften. Diejenigen, welche auf diese Stelle Rücksicht nehmen, wollen sich in Person vorstellen. Reisespesen werden hierbei, Seiten der Gemeinde, nicht vergütet. Zuvor haben die Candidaten ihre Gesuche und Zeugniffe dem Parnaß der Gemeinde, Herrn Henry Davison, 18 Walker Str., bis zum 23. Sept. einzusenden. Verlangt! Die Gemeinde Shaar Haschomayim, New-2)ork, wünscht einen musikalisch gebildeten CHasan. Gehalt von 1800 bis 2000 Dollars per Jahr. Applikanten, welche auf diese Stelle reflectiren, belieben sich an den Präsidenten Herrn Lehmann Samuels Nr. 338 East 50" Street zu wenden. Zeugniffe werden erbeten. NewYork, 4. Mai 1870. Im Aufträge: S. Lehmann, Secr. 25*

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