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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-06-21 · Heft 25 (21.6.1870) · p. Seite 495

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 25 (21.6.1870)
Date
1870-06-21
Page
Seite 495 (sequence 11)
Language
German
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495 ins Elend und Unglück gestürzten isr. Familien doch einmal zur wahren Hülfe von Sr. kön. Hoheit, unserem verehrten Fürsten Karl I. erhört unv den Geuelthaten für immer ein Ende gemacht werden; möge er Seine, von Seinem väterlichen Herrscherhause vererbte Humanität auch nach Rumänien verpflanzen, und alle ihm treu ergebenen Kinder, ohne confessionellen Unterschied, mit seiner väterlichen Huld beglücken. In allen Staaten sind die Israeliten ihrem Landesvater und dem Lande mit Treue und Aufopferung 'ergeben, alle erlauchten gekrönten Häupter haben an ihnen nützliche Staatsmitglieder; auch in Rumänien sind die Israeliten ein intelligenter Factor im Staate, der viel zu desien Wohl und Gedeihen mit Gut und Blut beiträgt; es wird ihnen aber noch theurer sein, wenn sie bei gleichen Pflichten auch gleicher Rechte theilhaftig werden'. H. R. Die Glutprocession in Srüssel. Wir haben in vor. dir. eine Privatmittheilung gebracht, welche über eine vom katholischen Klerus beabsichtigte Procession berichtete, die das Andenken an die Verbrennung mehrerer Juden im Jahre 1370 erneuern und als ein fünfhundertjähriges Jubiläum feiern soll. Die „Inckvpencknnee Relxe" vom 9. Juni enthält hierüber folgenden Artikel: „Ein zum größeren Theil aus Mitgliedern des Brüsseler katholischen Klerus zusammengesetztes Comitö bereitet für den 15. Juli eine Manifestation vor, deren Zweck ist, durch eine feierliche Procession eine der widerwärtigsten Episoden aus der Geschichte der Glaubensverfolgungen zu feiern. Das Hinschlachten einiger Juden, nachdem man sie gefoltert, mit glühenden Zangen gezwickt und den Flammen überliefert hatte, zur Sühne eines eingebildeten Verbrechens, die Einziehung ihrer Güter nach denen der Fürst verlangte, und die Massenvertreibung ihrer Glaubensgenoffen, das sind die Greuel, welche Brüffel im Jahre des Heils 1370 beschmuzten, und deren Andenken der Fanatismus wieder ausfrischen will nach fünf Jahrhunderten. Bei dieser Gelegenheit sind Petitionen, von denen wir schon unseren Lesern mittheilten, an den Stadtrath von Brüffel eingereicht. Die Bittsteller verlangten: 1) Daß kein Musikcorps, keine Truppenabtheilung, von der Commune ausgerüstet oder zur Armee gehörend, an der Manifestation Theil nehmen dürfte, auch nicht unter dem Vorwand einer Polizeimaßregel. 2) Daß die Plätze und, im Allgemeinen, die Verkehrsstraßen keinerlei besonderen Zurüstungen zu Gunsten der Manifestation unterworfen würden. 3) Daß die Polizeiverordnungen, nach denen die Aufstellung oder Aufhängung von Bildern, Emblemen oder irgend welchen Gegenständen über der öffentlichen Straße untersagt ist, strict ausgeführt würden. 4) Daß keine Magistratsperson, kein Beamter oder Bediensteter der Commune in dieser Eigenschaft an der Manifestation theilnehmen dürfte. Obwohl wir schon die hierüber vom Herrn Bürgermeister in der letzten Sitzung des Stadtraths gegebenen Erklärungen im Auszug gebracht haben, halten wir es doch für Pflicht sie hier wörtlich wiederzugeben. Herr Anspach drückte sich folgendermaßen aus: „Es scheint mir, daß die Antwort der Verwaltung sehr einfach sein kann. „Die Communalbehörde von Brüssel wird nichts thun. Sic wird sich nicht in die vorbereiteten Kundgebungen mischen. Sie wird sie nicht begünstigen, sie wird sie nicht behindern. Sie wird keine Escorte, kein Musikcorps weder beauftragen noch gestellen. Es scheint klar, daß dies die Haltung ist, welche unsre Verwaltung einnehmen muß, will sie im Einklang mit dem Geist der Verfaffung bleiben. „Es ist ganz ebenso klar, daß der Bürgermeister im Jntereffe der öffentlichen Sicherheit Polizeimaßregeln treffen muß, denen entsprechend, welche er für jeden Auftug, sei er religiös oder nicht, trifft. „Es scheint nicht möglich, die Bürger zu verhindern nach Belieben Bilder oder Fahnen an ihren Häusern aufzuhängen, insofern es keine materielle Gefahr in sich schließt. So will es die Freiheit der Culte. „Ebenso wie man nicht, wie Herr Defacqz in der Sitzung des Nationalcongreffes vom 20. December 1830 sagte, einen Bürger, desien Haus auf dem Wege liegt, den die Procession nehmen will, zwingen darf, die Faeade seines Hauses zu schmücken oder zu beleuchten, ebenso wenig dürfen wir einen Bürger verhindern, fein Haus zu schmücken oder zu beleuchten, wenn es sein Belieben ist." Die Bittsteller erwarteten von der städtischen Behörde 25*

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