Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1870)
- Date
- 1870-06-21
- Page
- Seite 491 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226744-3226770--28478-3302311- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
491 kungen aufgehoben, durch die Rückkehr des heimischen Fürsten, die Wiederherstellung des deutschen Vaterlandes fanden sie sich in ihre alte geduldete Stellung zurückgedrängt , zu schimpflichen Sondersteuern wieder verurteilt. Dahlmann sah das Ungebührliche solcher Vorgänge wohl ein, doch glaubte er nicht eine vollständige Gleichstellung empfehlen zu dürfen. „Ohne Zweifel sprechen große menschliche Beweggründe für die Wünsche der Israeliten. Wer möchte leugnen, daß die Christenheit Jahrhunderte von sehr harter Behandlung wieder gut zu machen hat? Auch ist das wirklich ein Fortschritt, daß man zwischen Staat und Kirche jetzt richtiger zu unterscheiden weiß, als in früheren Tagen. Allein es ist ein großer Jrrthum, wenn man glaubt, sie gänzlich von einander trennen zu können. Nirgend, wo man es auch versucht, ist das auf die Länge gelungen, nirgends ohne Nachtheil auch nur versucht worden. Die Unthunlichkeit wird insbesondere durch Eid und Ehe an's Licht gestellt. Aber auch ein großes Jnteresie der Sitte waltet ob. Wir werden nicht leicht durch einen Sprung dahin kommen, diejenigen ganz als unseres Gleichen zu betrachten, welche eine ganz andere Vorzeit haben, ganz verschiedene Lebensweise, ganz verschiedenen Unterricht, wenigstens der Mehrzahl nach, und bei denen, um auch das nicht zu verhehlen, das, was wir Standesehre nennen, sich im Allgemeinen noch gar nicht findet. Sie müffen uns nothwendig Garantien geben, daß sie nicht den Vortheil allein für sich nehmen, den Verbindlichkeiten aber sich entziehen. Dazu genügt aber keine gesetzliche Vorschrift, sie selbst muß in den Ueberzeugungen vorbereitet werden. Was hülfe es z. B., ihren Sabbath auf den Sonntag zu verlegen, wenn sich die immer Achtung verdienende religiöse Ueberzeugung der Mehrzahl dagegen sträubt? Und ist denn auch nicht die religiöse Ueberzeugung der Christen zu ehren, die sich dagegen sträubt, einen Eid in die Hände eines israelitischen Richters abzulegen? oder ihr politischer Glaube, der sich sehr leicht nicht darein ergeben möchte, sie als Landtags-Deputirte zu sehen? Also auch für den eifrigsten Freund der Israeliten besagt, wenn er nur ein wenig nachdenkt, das Lieblingswort Emancipation viel zu viel, ist viel zu vag und bedarf der Begrenzung der Abstufungen des Unterschieds unter den Individuen selber nach Maßgabe ihres Betriebes. Die z. B. den Schacher oder sogenannten Nothhandel forttreiben, können nicht gleichen Rechtes, nicht einmal freizügig sein. Die Zunftfähigkeit bedarf anderer Schranken, besonders aber das Recht, Landeigenthum zu kaufen, denn es ist nicht zuzulasien, daß der Israelit nur Land kaufe, um es als Waare wieder zu verkaufen, er muß an Jahre des Besitzes gebunden werden, an eigene Bearbeitung auch, so weit thuulich, durch Mitglieder seines Stammes. Ferner darf doch gewiß kein Israelit Patronatsrechte über christliche Kirchen und Schulen üben, wiewohl solch ein Fall leider nicht unerhört ist. Auch Häuser würden sie nur zu eigenen Betrieben kaufen dürfen. Außerdem wird auch wahrscheinlich ausländischen Israeliten die Einwanderung um so mehr zu erschweren sein, je mehr man für die inländischen tfyut." Das ist ein Liberalismus! Tie engherzigste Philisterei, die beschränkteste Krähwinkeliade! Und das ist der Mann, den 1845 mehrere deutsche Städte, in dem Wahne, daß er ein freisinniger Mann sei, zu ihrem Vertreter wählten! Und man sollte sich wundern, daß das Jahr 1848 Nichts zu Stande zu bringen vermochte? Er, der deutsche Theoretiker, der consequente Principienreiter, hat keine Ahnung von einem Principe und dessen Consequenzen. Er steht da in der bleichen Furcht vor jedem liberalen Grundsätze und vor jedem freien Luftzuge. Menschenrecht, Bürgerrecht, gleiches Recht vor dem Gesetze, Gewiffensfteiheit, keine Ahnung hat er von ihnen, sondern er schachert und marktet mit kleinen Zugeständnissen, die er sich abringen läßt. Freizügigkeit ist ihm ein Greuel, Zunftwesen eine gesellschaftliche Säule, die Kirche soll möglichst weit die Herrschaft über den Staat behalten u. s. w. Worin bestehr also sein Liberalismus? Allein darin, daß der König und das Ministerium die Gesetze nicht allein machen sollen, sondern einige Adelige, Bürgermeister und vor Allem deutsche Profesioren dabei zu Rache zu ziehen haben. Wir brauchen die obigen Expectorationen Dahlmanns nicht zu widerlegen. Noch sind nicht vierzig Jahre verflosien, und nicht allein die Machwerke der Dahlmanns find vor ihren eigenen Augen verschwunden, sondern auch alle ihre Anschauungen, und zwar thatsächlich. Der norddeutsche Bund hat das Zunftwesen durch die Gewerbefreiheit, das Pfahlbürgerihum durch die Freizügigkeit, die ständische Gliederung durch das allgemeine Stimmrecht, die „Verbesierung der Lage der Juden" durch die unbedingte Gleichberechtigung u. s. w. völlig beseitigt. Es ist keine Spur von der ganzen Dahlmannschen Weisheit übrig, obschon dieser Mann noch vor zwölf Jahren unter uns wandelte. So „schnell reiten die Todten!"