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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-06-14 · Heft 24 (14.6.1870) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 24 (14.6.1870)
Date
1870-06-14
Page
Seite 474 (sequence 6)
Language
German
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474 der Landrabbiner Landsberg in Hildesheim, dessen Bestattung am 22. stattsand. Den sehr ansehnlichen Leichenzug bildeten nicht allein sämmtliche Gemeindeglieder von Hildesheim sondern auch verschiedene Angehörige seines Sprengels und sonstige Auswärtige, namentlich aber viele Hannoveraner; auch eine ziemliche Anzahl von Christen, unter denen wir den Bürgermeister Boysen bemerkten, betheiligte sich an dem Zuge, dagegen glänzte die Geistlichkeit evangelischer wie katholischer Confession durch ihre Abwesenheit. Mit der Abhaltung der Trauerfeierlichkeiten hatte der Gemeindevorstand zu Hildesheim den hiesigen Landrabbiner beaustragt, aus dessen Anordnung die Leiche nach der Synagoge gebracht wurde, in welcher er, nachdem unser neuer Cantor, Herr Berggrün, einige Verse unter Orgelbegleitung gesungen hatte, die Leichenrede hielt. Am Grabe brachte der Redner seinem ehemaligen Collegen dann noch den Scheidegruß seiner Gemeinde und seiner Angehörigen wie auch den seines langjährigen und nur durch Unpäßlichkeit zu erscheinen verhindert gewesenen Freundes, des Landrabbiners Dr. Herzseld, worauf die Leiche ins Grab gesenkt wurde. Ob nun die vacant gewordene Stelle aufs Neue durch einen Landrabbiner besetzt werden oder ob sich die Hildesheim^: Gemeinde mit einem Stadtrabbiner begnügen oder endlich ob, wie es früher nach dem Tode des vr. Heilbut mit dem Landrabbinate zu Stade der Fall war, ein Anschluß an das hiesige Landrabbinat erfolgen wird, steht zur Zeit noch dahin. In Duderstadt wurde vor Kurzem in einer gemeinschaftlichen Sitzung der städtischen Collegien beschlossen, nicht allein dem Anträge des dortigen Vorstandes der jüdischen Gemeinde, welcher verlangte, daß die Einfriedigung des jüdischen Begräbnißplatzes gestattet werde, zu entsprechen, sondern auch eine außerordentliche Subvention aus städtischen Mitteln zu diesem Zwecke zu bewilligen. Oesterreichischungarische Monarchie. Wien, 1. Juni. Der Vorstand des hiesigen israelitischen Taubstummen-Jnstitutes hat beschlossen, den Unterricht in den unteren zwei Jahresstufen dieser Anstalt in die Hände von befähigten Lehrerinnen zu legen. Um solche heranzubilden, wird der Director des Institutes, kaiserlicher Rach Deutsch, einen Grariscurs eröffnen, und der Vorstand hat außerdem für die vorzüglichsten Candidatinnen Prämien ausgesetzt. —. Eine clericale Gesellschaft in einer unsrer Vorstädte hat eine Preisausgabe zu stellen sich erfrecht, wie man in einem hiesigen Blatte liest: „wie ist der Vermehrung der Juden und der Capitalien in ihren Händen gesetzlich zu wehren?" Füglicher hätten diese Leute ihr Geld auf die Preisfrage verwenden sollen: „wie ist der große Schwindler Langrand und der hohe belgische Klerus gesetzlich von der Schmach zu befreien, den niedern Klerus und das gut katholische belgische Landvolk aufs schmählichste betrogen zu haben?" Agram (Kroatiens 29. Mai. Auch bei uns Beschwerden und Spaltungen! In der letzten Sitzung des kroatischen Landtages kam eine Petition der orthodoxen Fractton zur Sprache, die sich darüber beklagt, daß die Gemeinde den Gottesdienst nach den jetzt im Schwange seienden Normen verändert habe, und sie, die Orthodoxen, dafür mitbezahlen müßten, und mehr als früher. Nun mögen im alten Gemeindestatute mancherlei Uebelstände sein, Pa aber diese Beschwerdeführer nur 18 Unterschriften auftreiben konnten, und dies gerade die unbemitteltsten in der Gemeinde sind, so wird die finanzielle Seite sicherlich nur vorgeschoben. Die Beschwerdeführer wollen nicht wissen, daß sie gar nicht im Stande wären, Synagoge und Beamten zu erhalten, daß also die Anderen geradezu für sie mitbezahlen. Frankreich. Paris, im Juni. Es ist eine in der hiesigen israelitischen Welt in Umlauf gesetzte Petition in den Tuilerien eingelaufen, und diese Petitton verlangt, daß, damit alle gesetzlich anerkannten Culten im Luxembourg-Palaste vertreten seien, der Kaiser den Großrabbiner von Frankreich, Isidore, zum Senator ernennen möge. Der Kaiser wäre nicht abgeneigt, diesem Gesuche zu willfahren, allein die Kaiserin, die devote Spanierin, will von einem rabbinischen Senator nichts wissen, auch wenn er nur mehr 15,000 und nicht wie vordem 30,000 Francs jährlich beziehen soll. Bis jetzt hat ihr obstinater Widerspruch noch die Oberk Hand behalten.

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