Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1870)
- Date
- 1870-06-14
- Page
- Seite 473 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226744-3226769--28457-3302289- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
473 dengesetzes von 1847 in der Erfüllung des Petitums Vorgehen werde. Ein Unglück wäre das Ganze nicht zu nennen; denn die petitionirende Partei bildet einen nicht so großen Bruchtheil der Gemeinde, um selbst für die Existenz der großen Anstalten gefährlich zu sein. Dagegen würde die Bewilligung in das Lager der Orthodoxen selbst eine Fackel der Zwietracht schleudern, denn — dann finge der Streit unter ihnen selbst an, und die Anhänger der verschiedenen Führer, die kleinen Fractiönchen würden sich das Terrain streitig machen. — Einen geradezu lächerlichen Eindruck hat die Wildheit nnd die burleske Leidenschaft des Mainzer „Israelit" gemacht bei Gelegenheit der allerdings sträflichen Verletzung des mosaischen Eheverbots durch einen Moskauer Juden. Als wenn dergleichen Uebelthaten in irgend einer Zeit nicht vorgekommen wären. Man lese die Verhandlungen des Strafgerichtes über einen ähnlichen Fall im orthodoxesten Theile Böhmens, der sogar ein Criminalverbrechen zur Folge hatte, wie die jüngsten Wiener Zeitungen sie brachten. Da soll nun das ganze moderne Judenthum dafür verantwortlich gemacht werden! Daß der Dr. Heß im ersteren Falle die Rolle übernahm, welche sonst irgend ein polnischer Rabbi spielt, ist ärgerlich, aber bei der völlig isolirten Stellung, die dieser Mann sei Jahrzehnden einnimmt, ist irgend ein Anderer nicht dafür verantwortlich zu machen. Nun der Sturm im Wasserglasse des Herrn Mainzer! Alle Rabbinen, die nicht von Herrn Lehmann autorisirt worden, sollen verjagt, verbannt, excommunicirt werden! Circuläre, Aufforderungen rc. sollen deshalb erlassen werden! Man kann nur ausrufen: „Blinder Lärmen schadet nur!" Freiburg (Breisgau), 1. Juni. Man möge sich nur nicht vorstellen, daß der Rischuß hier zu Lande, obschon er aus der Gesetzgebung und den Stadtbehörden gewichen, völlig verschwunden sei. Ter Gemeinderath von Freiburg erließ am 11. Januar 1867 folgende Bekanntmachung: „Unserer Seirs steht bei einem vorkommenden Todesfälle der Beerdigung eines Israeliten kein Hinderniß im Wege." Bei dem Vorkommen des Todesfalls eines fremden Israeliten aber erließ Großherz. Bezirksamt in diesen Tagen: „Da auf dem hiesigen Kirchhofe nur Angehörige christlicher Confession beerdigt werden dürfen, so erübrigt nur, den fraglichen Juden (!) nach Emmendingen zu verbringen, denn dorthin wird der Transport am wenigsten kosten (sie!) Die Transportkosten wären dann eben zu den übrigen Beerdigungskosten zu rechnen. Fetzer." Der Einsender Dieses verbürgt die wortgetreue Abschrift des bezirksamtlichen Erlasses! Die Leiche wurde aber auch in Emmendingen abgewiesen und nach einem dritten Orte endlich zur Ruhe gebracht. Hannover, 29. Mai. (Privatmitth.) Am 1. Juli d. I. wird der Verein für Unterstützung jüdischer Lehrer < Wittwen und Waisen wie auch invalide gewordener israelitischer Lehrer in unserer Provinz, nachdem nunmehr die Bestätigung der Statuten jenes Vereins von Seiten des Ministeriums erfolgt ist, in Wirksamkeit treten. Da, wie wir in unserer jüngsten Mittheilung gemeldet haben, alle gütlichen Vorstellungen, den Di-, med. Edel Hierselbst zu bewegen, seinen neugeborenen Sohn durch die Beschneidung in den Bund Israels einführen zu lassen, fruchtlos geblieben waren, hat der Landrabbiner Dr. Meyer an denselben ein Schreiben gerichtet, in welchem er ihm eröffnete, daß er sich im Einverständnisse mit dem Vorstande der hiesigen Synazogengemeinde gezwungen sehe, die Eintragung des Knaben in die Geburtslifte unserer Gemeinde zu beanstanden und daß er es lediglich seinem Ermessen anheimstelle, ob und welche weitere Schritte er in Folge dessen thun wolle. Hierauf reichte Dr. Edel bei dem Magistrate als der zuständigen Behörde eine Beschwerde ein, welche von dem letzteren als vollkommen begründet anerkannt worden ist. Bei dieser Resolution hat sich indeß der Gemeindevorstand nicht beruhigt, sondern vielmehr den Recurs an die Oberbehörde genommen, deren Entscheidung nunmehr abzuwarten ist. Im Gegensätze zu dem Verfahren des Dr. Edel hat unlängst ein jüdischer Handelsmann zu Hildesheim, der mit einer Katholikin in der Eivilehe lebt, an seinem Sohne die Beschneidung vollziehen lassen. Die Einweihung unserer neuen Synagoge wird nunmehr, da dieselbe zu dem früher in Aussicht genommenen Termine nicht fertig geworden ist, schwerlich vor Ende August stattfinden können, indessen werden zu einer würdigen Feier schon jetzt die nöthizen Vorbereitungen getroffen und hat Herr Capellmeifter Fischer die Leitung der Chöre übernommen. Am 20. d. M. starb nach mehrjähriger^ Leiden