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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-06-07 · Heft 23 (7.6.1870) · p. Seite 459

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 23 (7.6.1870)
Date
1870-06-07
Page
Seite 459 (sequence 11)
Language
German
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459 dkm man den Vorschlag selbst betrachtet. Untersucht man nämlich denselben nicht aus dem Gesichtspuncte der Rechte der schwedischen Kirche, sondern geht man bei dessen Beurtheilung von der Ansicht aus, daß unser Grundgesetz einem jeden Gesellschaftsmitgliede die vollständige Freiheit zusichern müsse, den religiösen Glauben, der seine Ueberzeugung ist, zu hegen und auszusprechen, insofern die Lehren dieses Glaubens mit den bürgerlichen Tugenden, die eine christliche Gesellschaft fordert, nicht im Widerspruche stehen, so können einige restrictive Bestimmungen in unscrm Gesetze nicht gut geheißen werden, sobald sie mit diesem Grundsätze nicht übereinstimmen, oder sie könnten nur da sich vorfinden, wo cs gilt die Gesellschaft vor dem Aufzwingen solcher Lehren zu bewahren, welche diesen Grundsatz verleugnen, und dann dürfen die gemachten Bemerkungen der Annahme des Vorschlages ebenfalls kein Hinderniß in den Weg legen. „Ich für meinen Theil sehe ein, daß die in unscrm Grundgesetze befindlichen restrictivcn Vorschriften gegen fremde Glaubensbekenner ihre Berechtigung in der nothwendigcn Bcschützung unserer Glaubensfreiheit hatten, daß dieselben hingegen nunmehr, da diese Nothwendigkeit aufgehört, als ungerecht und schädlich für die Entwickelung der Gesammtheit entfernt werden müssen. „Daß diese Nothweudigkeit in den verflossenen Zeiten vorhanden gewesen, dürfte vor dieser geehrten Kammer nicht nöthig sein bewiesen zu werden, denn daß der Freiheitsbaum, den Gustav Wasa ans die schwedische Erde verpflanzt, nachdem er das Vaterland von einer bedrückenden und knechtenden Priestergewalt befreit, wohl des Schutzes bedurfte, hierfür finden wir Beweise beinahe auf jeder Seite unserer Geschichte. Und daß der Schutz, den diese Restrictionen dem Protestantismus geben konnten, bis in die jüngste Zeit norhwcndig gewesen, kann ebensowenig bestritten werden, wenn man blos sich erinnert, mit welcher Kraft und mit welchen NUtteln diese Pricstcrgewalt, welche durch die französische Revolution betäubt, aber nicht zerschmettert wurde, nach der Restauration abermals sich ausbreitcte, sogar in den vorher ganz protestantischen Ländern.*) *) Man darf hierbei nicht vergessen, daß das neue Gleichstellungsgcsetz ebenso sehr die Katholiken wie die Inders betrifft; denn obige Auseinandersetzung richtet ihre Spitze gegen die katholische Hierarchie. Die Redaction. „Die Frage ist nun jedoch nicht die: ob diese Nothwendigkeit in den verflossenen Tagen vorhanden gewesen, sondern die: Kann diese Nothwcndigkeit in der Gegenwart, oder in der nächsten Zukunft stattfinden? Und diese Frage beantworte ich mit einem unbedingten: Nein! Oder kann wohl Jemand glauben, daß die Pricstergewalt, die gegenwärtig auf dem allgemeinen Concil zu Rom dadurch die christliche Lehre verhöhnen will, indem sie den Papst — einen Menschen, für unfehlbar erklärt, auf ein langes Leben in der christlichen Gesellschaft zu rechnen hat? Ich glaube cs nicht. Die Uebertreibungen in den in letzter Zeit proclamirten Dogmen beweisen nichts anderes als die Schwäche der Gewalt, welche sie zu befestigen beabsichtigen. Und ob - wohl ich gern zngebe, daß cs recht lang dauern dürfte, ehe die Grundlehren Christi überall in ihrer großen und hinreißenden Einfachheit und Schönheit, ohne Zusätze von Menschenlchren zum Vortheil und Besten der Priester gepredigt werden, so dürfte es dennoch nicht vermessen sein mit Anspruch auf Gewißheit behaupten zu wollen, daß die Priestergewalt nunmehr gebrochen ist, und daß sie tagtäglich in dem Maße sich vermindern wird, in welchem die Bildung der Völker zuuimmt; sind es ja nun gerade die katholischen Völker selbst, die ihre Schläge gegen die priesterlichen Mißbräuche richten, welche vor einigen Jahrhunderten die Reformation hervorriefen. Und da man nunmehr in den Ländern, in welchen die Blutgerichte der sg. heiligen Inquisition Scheiterhaufen errichteten und das Henkerbeil gegen unsere Glaubensgenossen erhoben, da mau in Italien (ich nehme den Kirchenstaat aus», Spanien, Oesterreich, diesen crzkatholischcn Ländern, in die Grsetze eben die Gleichberechtigung ohne llnterschied auf das religiöse Bckenntniß ausgenommen, da nunmehr nur noch Norwegen, Finnland, Rußland, Rumänien, Türkei, Sachsen (???) und der Kirchenstaat im europäischen Staatsverband die einzigen Länder sind, welche ähnliche Restrictionen wie in unserm Grundgesetz besitzen, da glaube ich in der That, daß die Zeit da ist, offen zu erklären, daß die Nothwendigkeit, welche diese Restrictionen hervorgerufen oder berechtigt hat, nicht mehr vorhanden ist, und ich besinne mich somit nicht, Schwedens Namen von der Liste zu streichen, welche ein Vcrzeichniß der Länder enthält, woselbst der Religionsfreiheit gehuldigt wird, eben so wenig wie ich Bedenken getragen hätte für Beibehaltung des gegenwärtigen Grundsatzes in unserem Grundgesetze zu stimmen, wenn 23*

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