Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1870)
- Date
- 1870-06-07
- Page
- Seite 454 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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454 Zeitungsnachrichten. Deutschland Leipzig, 31. Mai. (Privatmitth.) Am ersten Schabuothtage sind es 25 Jahre, daß Herr Prediger vr. A. Jellinek in hiesiger Gemeinde sein Amt antrat. Er wird sein 25-jähriges Jubiläum hier begehen, und erregt dies die Theilnahme der vielen Verehrer, welche der gefeierte Redner hier zählt. Berlin, 28. Mai. Die Königin hatte aus einer Zeitungsmittheilung ersehen, daß eine hier bestehende jüdische Wohlthätigkeits - Gesellschaft (zur Ausstattung armer Bräute) am 22. d. Mts. ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert und lediglich auf die Notiz hin der Gesellschaft zehn Friedrichs'dor überweisen und durch ein zweites Schreiben als vierte Gabe für die westrussischen Juden, in Folge erneuten Aufrufs des Comitss, abermals 100 Thaler zahlen lassen. — In der zum Schlüsse des Reichstages gehaltenen Thronrede wurde auch hervorgehoben, daß diesem Reichstage auch das Durchführungsgesetz der confessionellen Gleichstellung zu danken ist. Bonn, 29. Mai.!(Privatmitth.) Wir erhalten von vielen Seiten Berichte, wie man der Pinner'- schen Petition an den norddeutschen Reichstag Seitens der Gemeinden entgegentritt. Wir haben es hier selbstverständlich nur mtt der Sache zu thun, nicht mit der Persönlichkeit und Vergangenheit des p. Pinner, deren nur zu gedenken wir für völlig unwerch halten. Wir werden zunächst ersucht, folgendes zu veröffentlichen: Ostrow, Provinz Posen, 18. Mai. (Privatmitth.) Der Vorstand der hiesigen Synagogen-Gemeinde hat die Aufforderung des Herrn vr. M. Pinner in Berlin zur Unterzeichnung einer Petition an den Norddeutschen Reichstag wegen Aufhebung des Preußischen Judengesetzes vom 23. Juli 1847 folgendermaßen beantwortet: „Ew. Wohlgeboren haben durch Circulär vom 12. April er. uns zur Unterzeichnung einer an den Reichstag des Norddeutschen Bundes gerichteten Petition wiederholt zu veranlassen gesucht, welche den Zweck hat, die Aufhebung des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 zu erwirken und deren Begründung Sie in dem beigefüzten „Offenen Sendschreiben" versucht haben. Wir verkennen zwar nicht die Nothwendigkeit, das genannte Gesetz, insoweit dasselbe noch als zu Recht bestehend anerkannt wird, zeitgemäß umzugestalten, können aber zur gänzlichen Aufhebung dieses Gesetzes, welches bisher die communale Einheit der jüd. Religio nsgenossenschaften erhalten, die Hand nicht bieten, und halten es insbesondere der Würde unserer Gemeinde widersprechend, einer Petition beizutreten, deren Motive auf Anfeindungen gegen die intelligente Judenheit basirt sind. Mit solchen Mitteln läßt sich auf gesetzgeberischem Gebiete selbst der leiseste Wunsch nicht rechtfertigen, am allerwenigsten ein Kampf um verfassungsmäßige Rechte führen, und wir lehnen es daher entschieden ab, Ihrem Rufe zu folgen, hoffen auch, noch recht zahlreiche Gesinnungsgenossen in den übrigen jüdischen Gemeinden Preußens zu finden. „Ihr sogenanntes „Offenes Sendschreiben" haben wir, seiner Seltenheit wegen, unserer Gemeindebibliothek einverleibt und lassen den Preis dafür mit 20 Silbergroschen mitfol gen." *) —. Herr Pinner versandte am 4. Mai abermals ein Circulär, worin er klagt, daß die Gemeinden ihm gar keine Antwort zukommen ließen, und seine Verdienste um das Judenthum, namentlich seine Wanderungen (!) durch ganz Europa erzählt. Der Vorstand zu Naugard sendet uns die Antwort, die er dem p. Pinner zukommen ließ: *) Das ist der ganze Angelpunct der Sache, und dadurch werden solchen LeMen die Mittel geboten, mit Nutzen derartige Agitationen zu benutzen! Solche Schreibereien der Gemeindebibliothek einzuverleiben, halten wir kaum für angemessen. Es scheint uns zweckmäßiger, solche Erzeugnisse dem Gedächtniffe unserer Nachkommen nicht zu überliefern, und diese nicht zu der Meinung zu veranlaffen, als ob die Männer unsrer Zeit dergleichen Auswüchsen auch nur die geringste Bedeutung beigelegt hätten. Redact.