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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-31 · Heft 22 (31.5.1870) · p. Seite 436

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 22 (31.5.1870)
Date
1870-05-31
Page
Seite 436 (sequence 8)
Language
German
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436 „Diese Rabbinerschule soll streng auf dem Boden der mosaisch-rabbinischen Lehre stehen, dem Studium des Talmud und der rituellen Codices ganz besonders Rechnung tragen, zugleich aber den Anforderungen des heutigen Standes der Wissenschaften vollkommen entsprechen/' Ich glaube nicht, daß Jemand den letzten Passus dieses § für dem „herkömmlichen" Judenthume nicht entsprechend ausgeben würde, da er sonst den Arbeiten eines Saadja, Gabirol, Maimonides, Aben-Esra, Kimchi, Albo den wohlverdienten Charakter der Wiffenschaftlichfeit absprechen würde. Die folgenden Paragraphen der Statuten über die Einrichtung von „Talmud-Thora-Anstalten" documentiren nachdrücklich, daß die Urheber derselben es durchaus nicht oberflächlich mit der Verbreitung der Kenntniß des Hebräischen und Talmudischen nehmen. Der Zweck derselben wird S. 105 § 1 folgendermaßen definirt: „Die Talmudschule stellt sich die Aufgabe, Schülern der Gymnasial- und Realschulen, beziehungsweise der höheren Volks-, Bürger- und anderer Schulen, die sich ein erweitertes hebräisches Wissen aneignen, besonders aber dem Lehrer- oder Rabbinerstande widmen wollen, den nöthigen Unterricht in der Glaubenslehre und den biblisch-talmudischen Wissenschaften zu ertheilen." Diesem entspricht denn auch der Lehrstoff dieser Anstalten, der in tz 13 (S. 109) so angegeben wird: „In der Talmudschule werden folgende Lehrgegenstände vorgetragen: a) die heilige Schrift im Urtexte neben hebräischen Commentaren, als Raschi und Andere; b) hebräische Grammatik; e) Mischnajoth mit Bertinora; d) Talmud u. z. in zweifacher Weise: A) mit Raschi und Toßafoth, Maharschah nebst anderen, das gründlichere Verständniß des Talmuds fördernden Commentaren, und B) bloß mit Raschi-Commentar; e) Targum-Onkelos nebst aramäischer Grammatik; f) Religionsphilosophie, als: Choboth-ha-l'baboth, Jkarim und Andere; g) jüdische Literaturgeschichte, Charakteristik der populären Bibel- und Talmudcommentare, und endlich h) schriftliche Arbeiten in hebräischer Sprache." — Wo in solchem Umfange dte Kenntniß des Hebräischen und Talmudischen in Sprache und Literatur selbst für die Lehrer und als Vorbereitung für die Rabbinerschule erstrebt wird, kann sicherlich von einer Entfernung vom alt-gefchichtlichen, „bestehenden" Judenthume nicht die Rede sein. - ad 11) Nach dieser Auseinandersetzung kann die zweite Frage gar nicht mehr aufgestellt, muß vielmehr als durchaus nichtig zurückgewiesen werden. Ich habe hier nicht die allgemeine Frage zu erörtern, ob überhaupt in neuerer Zeit durch die Verschiedenheit in einigen gottesdienstlichen Formen „eine neue Secte" gebildet werde, muß aber entschieden verneinen, daß die vorliegenden, überall das Herkömmliche zur Grundlage nehmenden, und ebensowohl das Talmudisch-Rabbinische wie das Biblische zum Gegenstände der Pflege machenden und als das Wesen der Gemeinden ansehenden Statuten einen „Austritt aus dem Verbände des bestehenden Judenthums" oder die Bildung einer neuen Secte in irgend einer Beziehung auch nur annähernd intendiren. Im Gegentheil werden vielleicht diejenigen Juden, welche einer freieren Entwickelung des Judenthums zuneigen, in diesen Statuten allzusehr und mit Vorliebe die „herkömmliche" Beschaffenheit und Erscheinung des Judenthums gestärkt und aufrecht erhalten erachten. Eine Behauptung, welche zur Aufstellung dieser Frage veranlaßt haben mag, kann daher nicht von wirklich orthodoxer Seite, sondern nur von Fanatikern ausgegangen sein, denen jede Ordnung und Organisation als religionsgefährlich erscheint. Bonn, den 20. Mai 1870. vr. Ludwig Philippsvn, emerit. Rabbiner des Synagogen-Bezirks Magdeburg. Zeitungsnachrichten. D eutschland. Posen, 20. Mai. tPrivatmitth.) Die hiesigen Repräsentantenwahlen, welche am 26. October v. I. stattfanden, hatten bekanntlich das Resultat, daß die strenggläubige Partei sämmtliche von ihr aufgestellte Candidaten (7 Repräsentanten und 5 Stellvertreter) durchbrachte; doch lehnten später 2 der Gewählten die auf sie gefallene Wahl ab. Gegen die Giltigkeit der Wahl wurde nun seitens zahlreicher Mitglieder der zu Reformen geneigten Partei unter dem 29. November Protest erhoben, indem dieselben sowohl vielfache Verstöße bei Ausführung der Wahl

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