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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-31 · Heft 22 (31.5.1870) · p. Seite 437

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 22 (31.5.1870)
Date
1870-05-31
Page
Seite 437 (sequence 9)
Language
German
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437 nachwiesen, als auch vor Allem den Modus, nach welchem die Wahl vorgenommen wurde, angriffen. Verstoße seien insofern vorgekommen, als in dem einen Wahllocale der Wahlcommissarius sich aus einige Stunden entfernt habe; auch seien die Namen sämmtlicher Stimmberechtigten zuvor nicht verlesen, und die Wahlzeugen nicht vereidet worden rc. Was aber den Wahlmodus betrifft, so wurde hervorgehoben, daß die Wahl nach § 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 hätte dirett stattfinden müssen, während auf Grund des Wahlreglements vom 24. Juli 1845, welches durch jenes spätere Gesetz aufgehoben worden, gewählt worden sei; es sei jedenfalls nicht als directe Wahl zu bezeichnen, wenn, — wie dies geschehen'— die eine Hälfte der Repräsentanten von denjenigen Stimmberechtigten, welche die Anfangsbuchstaben A bis K führen, die andere Hälfte von den übrigen mit den Anfangsbuchstaben L bis Z gewählt worden seien. Nachdem die k. Regierung den Protest als unbegründet zurückgewiesen, wandten sich die Beschwerdeführenden an das Oberpräsidium in Posen. Es wurde von demselben unter den 14. Januar d. I. zwar anerkannt, daß der Wahlmodus, welcher zur Anwendung gekommen , kein richttger sei, daß er aber seit vielen Jahren in Posen geübt worden und der Protest gegen die Gülttgkeit deffelben jedenfalls vor der Wahl hätte erhoben werden müssen rc. Doch solle die k. Regierung angewiesen werden, die Ausarbeitung eines neuen Wahlreglements auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1847 zu veranlassen, und hätte alsdann die Wahl an Stelle derjenigen Beiden, welche die auf sie gefallene Wahl nicht angenommen, auf Grund des neuen Wahlreglements stattzufinden. Die Beschwerdeführenden remonstrirten unter dem 29. Januar d. I. gegen die Entscheidung des Oberpräsidiums bei dem Ministerium des Innern, und hoben dabei ganz vornehmlich die Ungilttgkeit des Wahlmodus hervor. Seitens des Ministeriums ist nun die gesammte Wahl vom 26. October v. I. für ungittig erklärt worden, und wird demnach seitens der k. Regierung in Posen eine Neuwahl angeordnet werden, sobald das von den Corporattonsbehörden zu entwerfende Wahlreglement in Kraft zetteten sein wird. Bereits istwie mitgetheilt wird, dieses neue Wahlreglement vom Corporattonsvorstande ausgearbeitet, vom Repräsentantencollegium angenommen worden, und werden demnach, sobald dasselbe von der k. Regierung genehmigt sein wird, Neuwahlen stattfinden. Sämmtliche Stimmberechtigte werden danach an einem Orte wählen, und hat jeder derselben einen Zettel mit den Namen sämmtlicher zu wählenden Repräsentanten und Stellvertreter bis 6 Uhr Abends im Wahllocale abzugeben. Michelfeld, 7. Mai. (Baden). (Ldb.) Gestern wurde das 40jährige Dienstjubiläum unseres verehrten israelittschen Hauptlehrers Münzesheimer, welcher seit 6. Mai 1830 an der hiesigen israelittschen Volksschule mit allseitig anerkannter Berufstteue wirkt, festlich begangen. Hierbei wurde dem Jubilar nach einer Ansprache des hiesigen Pfarrers Becker ein von früheren Schülern gesttftetes Capital von 681 fl. übergeben, worunter Beittäge aus den fernsten Gegenden (New- Vork, San Francisco rc.). Im schön geschmückten Saale des Gasthauses zum Adler vereinigten sich die Festtheilnehmer, gegen 70 an der Zahl und allen Ständen und Bekenntnissen angehörend, zu frohem Beisammensein bei Musik und Gesang bis zum Abende. Baiersdorf, 5. Mai. (Eingesendet.) Wir erhalten unter diesem Datum folgende Zuschrift: Das was jetzt in Rom vorgeht, ist keineswegs für die Welt so unbedeutend, wie in Ihrem geschätzten Blatte zu lesen ist; es wird vielmehr eine Waffe geschmiedet, die ganz geeignet ist, bei gewissen Zeitverhältnissen eine zweite Auflage des 30jährigen Krieges hcrbeizuführen. Anstatt allen Beweises, will ich eine Thatsache anführen. Im Jahre 1866, als Oesterreich anfänglich gegen Preußen zu siegen schien, hat man den katholischen Bauern gesagt: es sei ein Religionsttieg, und man wolle sie nöthigen, evangelisch zu werden. Sie wurden aufgefordert 'rurrb- -i-irrbi ^-r-w.-rb. In unserer Gegend wohnen viele Katholiken und Protestanten nah und unter einander, sie lebten immer in großer Einigkeit; von dieser Zeit an nahmen die Katholiken eine gefährlich drohende Miene und Stellung an, und las man sogar in einer Zeitung, daß ein Katholik zu einem Protestanten gesagt habe: es ist gut, daß es so abgegangen ist, denn, so gut ich Dir bin, hätt' ich Dich doch umbringen müssen. Das Weitere mag sich Jeder ausmalen, was es zu sagen hat, wenn der Papst erst für unfehlbar erklärt wird. W. L. Trotz dieser, gewiß zuverlässigen Mittheilung halten wir uns doch überzeugt, daß die Verblendung der Bauern in einigen bairischen und österreichischen 22

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