Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 22 (31.5.1870)
- Date
- 1870-05-31
- Page
- Seite 433 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226744-3226767--28413-3302243- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
433 ungen und Beschränkungen wie das Kastenwesen, gab aber dem Individuum die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, wenn es auch freilich nach Analogie des Lehnsadels die Meisterzahl beschrankte und den Gesellen- und Lehrlingsstand als abhängige Stufen organistrte. Den Druck der Aristokratie schwächte es in Etwas durch die mannigfaltige Abstufung des Lehnsadels, verstärkte ihn jedoch durch sein volles politisches Uebergewicht. Unverkennbar stehen diese Verhältnisse weit über denen der antiken Welt und bilden eine höhere Entwickelungsphase, so jedoch, daß sie dieselben socialen Principien, nur modificirt, verkörpern. Daher war die sociale Frage, wie sie die Neuzeit gestellt, weder in der antiken, noch in der mittelalterlichen Welt möglich. Sie beruht auf dem völligen Bruch mit den bis dahin geltenden Principien. Die Gleichberechtigung Aller vor dem Gesetze, die persönliche Freiheit innerhalb des allgemeinen Gesetzes und die freie Concurrenz in Gewerbe und Handel sind zum Durchbruch gekommene Principien, welche den früheren Zeitaltern geradezu entgegengesetzt sind, und allein, wie wir oben angedeutet, in den mosaischen Institutionen vorhanden waren. Ich habe hier nicht auseinanderzusetzen, wodurch dieser Durchbruch geschehen, wie er sich vorbereitet und verwirklicht hat. Selbstverständlich setzt er eine völlig andere Grundanschauung voraus. In der antiken und mittelalterlichen Anschauung .hat nur der Staat das Recht und das Individuum an sich keines, sondern nur das, welches der Staat ihm gewahrt. In der modernen Anschauung hat das Individuum alles Recht, und der Staat nur das Recht, das Individuum zu beschränken, so weit die Gesammtheit es erfordert, und wie weit dieses Recht der Gesammtheit gehe, zu bestimmen, ist wiederum das Recht aller Individuen, von denen daher, wenn auch durch die von ihnen gewählten Vertreter, die Gesetzgebung erfließt. Was man auch über die sg. Bolkssouveränetät feindlich oder witzelnd gesagt, in jeder Constitution ist die Anerkennung derselben enthalten, wenn auch die monarchische Constitution eine Vermittelung der Bolkssouveränetät und des Königthums von Gottes Gnaden herzustellen versucht. Durch jene Principien war die freie Arbeit geschaffen. Kein Gesetz verpflichtete und zwang noch länger den Arbeiter zu seiner Arbeit; er kann sie unternehmen und Unterlasten; verrichtet er sie, erhält er seinen Lohn. Er kann sich frei nach jedem Orte begeben, um Arbeit zu suchen, oder ihn verlasten. Außer der übernommenen Arbeit ist er sein eigener Herr, hat ihm der Arbeitgeber nichts zu gebieten. Es ist also Jedermann ein freier Arbeiter; aber arbeiten muß er, denn der Mensch kann der Arbeit nicht entbehren. Nun aber war die Ungleichheit des Besitzes aus der früheren Zeit in die neuere mit hinüber gegangen. Die Befreiung von der Leibeigenschaft mehrte die Zahl der Besitzlosen. Die Entwickelung der Industrie, des Handels wie der Fabrik, vermehrte die Reichthümer Einzelner- und machte ein ungleich größeres Capital und ungleich größere Geisteskräfte für die Etablistements nothwendig — während im Gegentheil die Gleichberechtigung, die Freiheit und eine sich mehr verbreitende Bildung die Bedürfniste und die Ansprüche der Individuen erhöhten. Diese ganze großartige Entwickelung brachte mit ihrem außerordentlichen Segen auch ihre großen Nachtheile und nicht geringe Verwirrung mit sich. Namentlich wurde der sittliche Standpunct außerordentlich verrückt. Daß Besitz und Reichthum nicht das Glück des Menschen ausmachen, daß die Fülle des Genustes noch weniger die wahre Freude des Lebens und die Veredelung des Menschen hervorbringt, daß die gewonnene Freiheit und Gleichberechtigung zwar die Menschenwürde erheben, aber um so mehr Charakter und Sittlichkeit fordern, das wurde vergeffen, und wandelte sich in ungestümes Verlangen nach Besitz und Genuß. So entstand die moderne sociale Frage. Zuerst brachte der Umstand, daß an die Stelle des alten Sklaventhums und der mittelalterlichen Hartnäckigkeit ein an sich freier, aber doch abhängiger Arbeiterstand trat, Schwierigkeiten herbei. Diese Abhängigkeit wurde in mancherlei Beziehungen von den Arbeitgebern mißbraucht, und der Staat mußte dazwischen treten, um das sg. Trucksystem zu beseitigen, die Verwendung von Kindern in den Fabriken zu beschränken u. s. w. Die zweite größere Schwierigkeit entsprang aber aus der Unzulänglichkeit der Arbeitslohnung. Diese reichte, besonders bei der anwachsenden Steigerung in den Preisen aller Lebensbedürfnisse, selbst zu einer kärglichen Ernährung der Familien nicht hin, und zahllose Arbeiter waren deshalb dem Mangel und der Entbehrung in nicht geringem Maße ausgesetzt. Traten nun Krankheit, Alter, Verkrüppelung, Tod, traten andrerseits Handelskrisen und Stockungen ein, so versanken die Arbeiter und ihre Familien in großes Elend. Endlich drückte auch eine übermäßige Arbeitszeit auf das Leben und die Arbeitsfähigkeit in ausgedehntem Maße. Dies ist der Inhalt unserer socialen Frage; dieselbe inner-