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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-31 · Heft 22 (31.5.1870) · p. Seite 431

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 22 (31.5.1870)
Date
1870-05-31
Page
Seite 431 (sequence 3)
Language
German
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431 Widerspruch, ebenso der gegen die Keuschheitsgesetze, gegen das Eigenthumsrecht u. s. w. handelt. Es ist also nicht Sache der Gemeinde, Ausschließungen auf Grund solcher Uebertretungen auszuerlegen. Factisch würde noch dazu in den meisten Fallen es unbekannt sein, bei welchem Individuum gegen das Beschneidungsgesetz gehandelt worden, und ob es nicht nachträglich vollzogen ward. Das Judenthum hat immer den Grundsatz festgehalten, die Individuen für schuldlos zu erachten, bis der Gegenbeweis geführt worden. Hieraus folgt, daß die Ansicht, die Verletzung des Beschneidungsgesetzes begründe einen „Bruch des israelitischen Religionsbundes," eine im ganzen Judenthnme unerschütterlich feststehende sei, daß aber gegen ein bezügliches Individuum ausschließende Maßnahmen zu treffen weder einen bestimmten Anhalt hat, noch mit dem wesentlichen Principe des gegenwärtigen Judenthumes in Uebereinstimmung steht. Wenn man in diese Frage noch die über den Ger Thoschab hereingezogen hat, so müssen wir uns völlig dagegen erklären. Denn nach Wort und Geist des Gesetzes und nach der Bedeutung des Wortes Thoschab selbst konnte von demselben nur im heiligen Lande selbst und als es noch im Besitze des israelitischen Volkes war, die Rede sein. Bei Proselyten liegen die Verhältnisse noch ganz anders, als bei denen, welche durch die Geburt selbst in das Judenthum hiueingehoren. Hier erscheint eine Confession völlig charakterlos, wenn sie die Bedingung des Eintritts aufgeben wollte, welche für den im Judenthnme Geborenen ein heiliges Gesetz ist, dessen Verletzung „ein Bruch des Religionsbundes" ist. Die Wahrheiten der israelitischen Religion sollen sich durch ihre geistige Nvthwendigkeit immer mehr verbreiten; nicht aber kommt es uns darauf au, die Zahl der engeren und eigentlichen Bekenner des Judenthums zu vermehren, und zwar dadurch, daß wir die durch das Gesetz und eine mehr als dreitausendjährige Geschichte sanctivnirte Bedingung beseitigen. Fürwahr, was gegenwärtig vor unseren Augen bei anderen Confessionen vorgehl, ist nicht dazu angethan, die festen Grenzmarken des Judenthums zu beseitigen, und so von innen heraus eine Ausiösung zu erwirken, welche den übrigen Confessionen gegenüber dem Judenthume jede Sicherung und Markirung seiner Existenz und Erscheinung entziehe. politische und sociale Zustan-e. in. Sie finden, geehrter Freund, daß ich in meinem Schreiben die sociale Frage zu kurz behandelt habe, während sie doch in der Gegenwart einen so bedeutenden «Raum einnimmt und noch unmittelbarer in das Geschick zahlloser Menschen eingreift, als die politischen Verhältnisse es thun. Ich will es unternehmen, meine Ansichten über jene etwas genauer auseinanderzusetzen, wobei ich nicht zu erwähnen brauche, daß ich mir nicht anmaße, irgend eine wesentliche Lösung derselben aufstellen zu können. Dies ist meiner Meinung nach überhaupt nicht möglich, weil es nur das Werk der gesammten Gesellschaft auf dem weiten Gange ihrer ferneren Entwickelung sein kann. Auch hier ist es nur mein Ziel, sich die Lage, deren Ursache und Wirkung klarer zu machen, ein größeres Verständniß, .eine richtigere Beurtheilung zu fördern, worin allerdings wie bei jedem verwickelten Gegenstand ein bedeutender Gewinn auch für die Sache selbst liegt. Wenn ich in dieser Erörterung hier und da ausspreche, was ich in meinen bisherigen Schriften ausführlicher dargestellt und begründet habe, so müssen besonders Sie, der Sie jenen eine freundliche Aufmerksamkeit gewidmet haben, Nachsicht üben. Bei einem Gegenstände, den man ohne Berücksichtigung der Vergangenheit nicht zu begreifen und zu verstehen vermag, ist dies nicht zu vermeiden. So weit unser Blick in die Geschichte der Völker zurückreicht, sehen wir das sociale Uebel gerade in der crassesten Gestalt. Es ist dies ein unleugbares Factum, das zwar von der einen Seite ein schlimmes Zeichen für die Natur des Menschen ist, namentlich in seinem gesellschaftlichen Zusammentritt, aber andrerseits, da eine zwar langsame, aber sichere Besserung stetig vor sich ging, für die Entwickelungskraft der Gesellschaft ein unzweideutiges Zeugniß ablegt. Ueber den Ursprung dieser historischen Thatsache will ich hier nicht philosophiren, sondern bei ihr selbst nur stehen bleiben, weil wir uns eben hier auf geschichtlichem Boden befinden. Die Racen machen hierin keinen Unterschied. Bei Ariern und Semiten, wie bei den Chamiten finden wir das Sklaventhum, die Herabwürdigung des Menschen zur willenlosen Sache, nicht blos durch Waffengewalt, sondern 22*

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