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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-17 · Heft 20 (17.5.1870) · p. Seite 395

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 20 (17.5.1870)
Date
1870-05-17
Page
Seite 395 (sequence 11)
Language
German
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£95 Wissens in Ungarn von Seiten keiner einzigen Gemeinde oder Körperschaft geschehen, in vnserer Gemeinde aber ganz entschieden nicht der Fall. Sie hat sich gleich vielen anderen allerdings auf Grund der Congreßstatuten constituirt; daß aber diese Constituirung auf unser religiöses Leben keinerlei Einfluß geübt, beweist die Thatsache, daß unsere Liturgie, unsere gottesdienstlichen Einrichtungen und unsere ganze Gemeinde-Gebahrung nach wie vor ganz dieselben geblieben sind nud in dieser Beziehung nicht das Mindeste geändert worden ist. „Die Bekenner der jüdisch - traditionellen Lehre, wenn auch in Liturgie und in religiösen Bräuchen unter einander noch so verschieden, wie es z. B. die polnischen, deutschen, sephardischen und chassidäischen Juden sind, haben doch von jeher aus dem ganzen Erdrunde ein einheitliches Judenthum gebildet nud sich gegenseitig nie als Seelen ausgeschlossen. „Wollte man jetzt das thun, was früher nie und nirgends geschehen ist und durch diese vorhandenen Abweichungen die Existenz von Sccten begründen wollen; so gebe es deren nicht zwei, sondern unzählige, und die ungarische Judenheit müßte in Atome zerstieben. „Eben in diesem Umstande liegt das Gefährliche dieser an sich unrichtigen Behauptung. „Sie muß in ihren Consequcnzcn unsere Kräfte zersplittern und unsere Glaubenseinheit sprengen. Sie gefährdet unser Gemeindelcben und den Fortbestand unserer Wohlthätigkeits- und Unterrichtsanstaltcn und muß schließlich das Gemeinde-Eigenthum zum Zankapfel der Fractionen machen, die durch diese vor den Augen des ganzen Landes aufgestellte Behauptung geradezu herausgefordert und ermuthiget, an vielen Orten erst geschaffen werden. ,^Lir erklären, daß wir das dem hohen Landtage vorgelegte Gesetz über die Religionsfreiheit freudig begrüßen. Wir unsererseits erkennen allen, innerhalb der ungarischen Judenheit bestehenden Richtungen mit Fortbestand des unantastbaren einheitlichen Judenthums ihre Berechtigung zu und wollen Keiner einen Gewissenszwang angethan wissen. „Wir verwahren uns aber auf das Entschiedenste dagegen, daß wir oder irgend ein Bruchthcil unserer Gemeinde eine neue jüdische Sccte gebildet oder auch nur zu bilden beabsichtigt hätten. Schluß der Sitzung 1 \k Uhr Nachmittags. Ich werde nicht ermangeln den Lesern dieses Bl. auch den Inhalt der einzureichenden Petition und den Erfolg derselben mitzutheilen. Der von dem genialen Dr. Beck, früher Prediger der isr. Gemeinde in Eperies, in dieser Debatte eingenommene Standpunkt steht nicht vereinzelt da, und der von dem wackern Maun Heinrich Ellenberger gestellte Antrag dürfte mit einigen Modificationen der einzige Ausweg sein, um dem müde gehetzten Lande den Frieden zu geben, und die verbitterten Gemüther zu versöhnen. Dies um so eher, da auch im gegnerischen Lager die Aussendung einer solchen Commission proponirt wird. S.r. Frankreich. Paris, im April. Herr Cr«mieux ist zum Berichterstatter über den Antrag des Herrn Steinäcker auf Abschaffung der Todessttase ernannt worden. — Eine Thatsache, die in einem geordneten Rechtsstaate kaum begreiflich ist, ist folgende, über welche die „Presse israelite“ ausführlich berichtet. In Seppois le-Bas wurden 1848 gegen die Israeliten dieses Ortes Mißhandlungen, namentlich Plünderung, ausgeübt. Der kaiserliche Gerichtshof von Colmar erklärte durch Urtheil vom 13. Juli 1855 die Gemeinde des Ortes dem französischen Gesetze gemäß für schuldig, die Summe 54,452 Frs. an die Beschädigten zu zahlen. Dieses Urtheil ist bis heute noch nicht ausgeführt! Alle Reclamattonen der Betreffenden halfen zu nichts. Sie recurrirten zuletzt bei dem Senate und am 20. Mär; 1868 erklärte der Senat die Beschwerde für gerechtfertigt und übersandte sie dem Minister des Innern. Dcmungeachtet ist noch heute nichts gezahlt. Der Minister sandte die Beschwerde an den Präfccten, der Präfect an den Maire, der Maire replicirte, die Mit gliederzahl und Steuern der Gemeinde hätten sich gemindert; die Petitionäre wiesen nach, daß das Gegcntheil der Fall sei — aber sie erhielten nichts. Eine neue Beschwerde beim Senate, abermalige Rechtser - klarung des Letzteren, nochmalige Ueberwcisung an den Minister — wird es dies Mal Helsen? Man muß zugestchen, daß, wenn dies die gesetzliche Procedur in Frankreich ist, das französische Gesetz an großen Mängeln leidet. In anderen Staaten muß der Berur- 20 *

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