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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-17 · Heft 20 (17.5.1870) · p. Seite 394

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 20 (17.5.1870)
Date
1870-05-17
Page
Seite 394 (sequence 10)
Language
German
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394 noch als Motiv angesehen wird, kann morgen bei abermaligem Sturmlauf unserer Gegner durch die Legislative zum Beschlüsse erhoben werden. Es ist keine Schande, einen Culturkampf zu führen, und angesichts der faktischen Zustände für Erhaltung unserer konfessionellen Autonomie einzutrcten. Legen wir die Hände in den Schoß, werden unsere Widersacher Ungarn mit galizischcr Barbarei überziehen. (Beifall von allen Seiten.) Prediger vr. Kohn: Bei unseren Gegnern handelt es sich nicht darum, ob Congreß oder nickt Congreß, sondern ob es zulässig sei, daß das Kind lesen und schreiben lerne, oder nicht. Bei den Polen bestand schon vor Jahrhunderten eine complicirtere Verfassung, als unsere jetzige, die sie bestimmt nicht perhorresciren würden, würde dieselbe nur eine Hierarchie gründen, und sich — wie dies das „Peßak-bethdin" verlangt — in einem Rabbiner-Collegium culminiren. Moritz Wahrmann: Hätte der Reichstag anstatt der Schaffung des Gesetzartikels 53: 1868 die Religionsfreiheit proclamirt, wäre die Einberufung des Congresses überflüssig geworden. Gegenüber organisirtcn Kirchen jedoch mußte der Minister auch für Organisation der Juden sorgen, und hat er dies in liberalster Weise gethan. Ist denn aber die 9k e l igionsfreiheit auch heute sckon faktisch ins Leben zetteten? Bis dieser Zeitpunkt cingelangt ist, müssen wir dabei beharren, der Krone gegenüber ein den übrigen Religionsgenossenschaften gleiches Recht zu haben. Die Geschichte des Judenthums ist die Geschichte der Freiheit, und verleugnen auch wir diese Vergangenheit und jene ruhmvollen Kämpfe unseres Stammes nicht! Man gebe uns die ganze Freiheit und wir werden sie mit Jubel begrüßen; bis dahin aber wollen wir an dem gegebenen Boden unserer Statuten, an unserer erlangten Autonomie festhalten, und das Halbe nicht von uns werfen, bevor wir das Ganze erlangt haben. Bei den jetzigen Zuständen sich passiv verhalten, hieße unsere Autonomie preisgeben, und unsere soeiale Stellung untergraben. — Redner weiß es aus Erfahrung, daß in den Landtagscommissionen über Motive ebenso eingehend debatttrt wird, wie über den Beschluß; überdies sei es auch auf dem gewöhnlichen Civilwege nicht gleich, aus welchen Gründen ein Streitfall zu Gunsten einer Partei entschieden wird. Wir müssen auch zur Entkräftung der „Motive" Resoluttonen fassen, uns verwahren, petitioniren, kurz Alles veranlassen, was unser Stteben fördern kann. Redner ist überzeugt, daß die Legislatton bei besserer Jnformatton den Forderungen der vaterländischen Judenheit und deren cultuellen Bestrebungen gerecht werden wird.— (Lebhafter Beifall.) Heinrich Ellenberger kann weder Resolutton noch Petttion billigen, und bringt folgenden Antrag ein: „Behufs Berathung über Herstellung des Friedens unter den stteitigen Parteien möge eine Commission, bestehend aus 10—15 Mitgliedern, entsendet werden, in welche jedoch kein gewesener Congreßdeputirte gewählt werden möge." Der Anttag wird einstimmig abgelehnt, hingegen die vom Präses zur Verlesung gebrachte Resolution angenommen, und zugleich der Beschluß gefaßt, daß der Vorstand mit Eingabe einer Petitton in geeigneter Weise und Zeit an den Reichstag bettaut wird. Die Resolution lautet: „In der am 18. März d. I. abgehaltcncn Sitzung des hohen Abgeordnetenhauses sind in Folge einer vom „Schomrecha-dath"-Vercinc und von angeblich 305 jüdisch-ungarischen Gemeinden eingereichten Petitionen die heiligsten Interessen der vaterländischen Judenheit zur Sprache gekommen. Auf Grundlage der in dieser Petition angeführten Angaben sind dabei Gcsichtspuntte ausgestellt und vorgebliche Thatsachen constatirt worden, welche diese Interessen auf das Ernstlichste gefährden, und der Wahrheit ebenso widersprechen, wie sie für die gedeihliche Entwickelung, ja für den Fortbestand der ungarischen Judenheit die schädlichsten Folgen haben müssen. „Angesichts dieser Vorgänge, deren stillschweigendes Hinnehmen eine schwere Unterlassungssünde wäre, hält die Repräsentanz der Pester israelitischen Rcligionsgemeinde es für ihre Pflicht, zu erklären: „Daß die Behauptung, es gebe in Ungarn zwei verschiedene jüdische Sectcn, ebenso unwahr, als für das jüdische Gesammt- und Gemeindeleben gefährlich ist. „Diese Behauptung ist unwahr, weil die Thatsachen sie Lügen strafen. „Bei allen Vorgängen, welche die ungarische Judenheit in der letzten Zeit bewegten, ist auch Nichts geschehen, was zu einer derartigen Annahme berechtigte. Neue Sccren stellen neue Dogmen auf, oder erklären alte für abgeschafft. Das aber ist unseres

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