Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 20 (17.5.1870)
- Date
- 1870-05-17
- Page
- Seite 393 (sequence 9)
- Language
- German
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393 sich an die ihrer Partei angehörenden rabbinischen Autoritäten des Auslandes wendete, und ein ganzes Buch von Gutachten sammelte, und es dem Landtage gegenüber actenmäßig belegen und beweisen konnte, daß die Congreßstatuten antijüdisch, religionswidrig wären, und einen Eingriff in die Gewissens - und Glaubensfreiheit involvirten, hatte die Congreßpartei blos die einzige, aber auch ihrer unwürdige Taktik ergriffen, auf diese ausländischen Rabbiner, welche sich gegen die Statuten erklärt hatten in dem Izraelita küzlöny weidlich und wacker loszuschimpfen. Sie hielt cs unter ihrer Würde, ebenfalls von ausländischen rabbinischen Autoritäten, die doch allenfalls in der Schulfondfrage wenigstens als unparteiische Richter gelten müssen, für die Zweckmäßigkeit und Rechtlichkeit der Statuten Gutachten einzuholen, und es wäre ihr ja ein Leichtes gewesen durch ein paar Hundert rabbinische Gutachten den Gegenbeweis zu liefern, daß die Congreßstatuten in ihrem organisatorischen Theile eher noch den Paragraphen des Schulchan Aruch, als den Anforderungen religionsfreiheitlichcr Strebungen Concessionen machen. — -psu — Diese Unterlassungssünden haben sich durch den Landtagsbeschluß vom 18. März, welcher die Statuten als außer Kraft gesetzt erklärte, auch furchtbar gerächt. — Der Landtag ging in der correctesten Weise vor, und konnte derselbe bei dieser Sachlage auch keinen andern Beschluß fassen. — Den Gesuchen der 306 Gemeinden, welche gegen die Gültigkeit der Congreßstatuten petitionirten, und sich nebst den Gutachten der inländischen auch auf das verdammende Urtheil, ja das Anachema der ausländischen Rabbiner stützen konnten, lag kein anderes Gesuch irgend einer andern Gemeinde oder irgend ein anderes informirendes und als unparteiisch geltendes Schriftstück vor; und nachdem der Landtag die Principien der Religions- und Gewiffensftecheit zu den seinigen machte, mußte er eine solche Resolution fassen. Herr Jakob Länhi, Präses der Gemeinde, eröffnet 7*10 Uhr Vormittags die Sitzung. Die Repräsentanten sind zahlreich erschienen. Präsident Lünyi theilt mit, daß der Gemeindeausschuß in seiner jüngst stattgehabten Sitzung nach eingehender Berathung über den Landtagsbeschluß vom 18. v. M. einen Beschluß faßte, demgemäß die Gemeinde gegen die im besagten Beschlüsse ausgesprochenen Principien Verwahrung einzulegen hätte. Dies könnte am geeignetsten in Form einer Resolution geschehen und sollte noch überdies der Vorstand mit Ueberreichung einer Petition an die Legislative betraut werden. — Hierüber eröffne nun Vorsitzender die Discussion. Derselbe erklärt, daß das Präsidium — nachdem man sich über das Vorgehen geeinigt haben wird — eine bereits formulirte Resolution vorlegen könne. Vorstandsmitglied Philipp Holitscher: Der Eongreß habe sich nur mit administrativen Angelegenheiten beschäftigt. Behaupten, daß der Congreß ein Schisma hervorgerufen hat, hieße sagen, daß unsere Religion sich mit Ordnung und Wissen nicht vereinbaren ließe. vr. B. Beck bedauert, sich seinem Vorredner nicht anschließen zu können, nachdem die Resolution nicht gegen den Landtagsbeschluß, sondern gegen die Motive zu fassen beabsichtigt wird. Der Beschluß des Landtages muß uns — die wir eine Religion der Freiheit haben — nur willkommen sein; die Begründung dieses Beschlusses beruhe allerdings auf einer falschen Jnformatton, ist daher auch unrichtig; gegen Motive jedoch — meint Redner — wäre ein Einschreiten unzulässig. vr. Hirschler bekämpft die vielseitigen Beschuldigungen, als hätte die Congreßmajorität eine Spattung des bisher einigen Judenthums provocirt. Zerwürfnisse waren schon ftüher da, dieselben haben in neuerer Zeit nur einen prägnanteren Ausdruck erhalten. Redner erinnert daran, daß die jetzigen Wühler es waren, die vor einigen Jahren drei unserer größten Männer, nämlich Jellinek, Mannheimer und Horowitz, des Meineides anklagten darob, weil diese „vor Gott und ihrem Gewissen" erklärten, es gebe nur ein Judenthum und einerlei Bekenner des mosaischen Glaubens. Wir haben es noch immer mit denselben Frömmlern zu thun, die im berühmten und zugleich berüchtigten „Peßak-beth-din" zu Nagy Mihäly vor gar nicht langer Zeit ein Berdummungssyftem decrettrten. Der jetzige Führer der Schomre-ha-dath rühmt sich dessen, seit 17* Jahren nicht im Bette geschlafen, und während dieser Zeit nicht 8 Tage in einem Orte geweilt zu haben; unsere Gegner ließen durch „fahrende Brüder" und mittelst geistlicher Pression gegen Bildung, Gesittung und Civilisation ankampfen. Nunmehr dürfen wir bei aller Toleranz nicht länger ruhig zusehen. Was heute nur