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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-17 · Heft 20 (17.5.1870) · p. Seite 390

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 20 (17.5.1870)
Date
1870-05-17
Page
Seite 390 (sequence 6)
Language
German
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das alte Wort, wen der Herr verderben will, den blendet er, bei den orthodoxen Fanatikern bewährt. Denn wenn sie die Auflösung der jüdischen Gemeinden erreichen, so wird dies zunächst für die sg. orthodoxe Sache den größten Schaden bringen. Denn wenn es ihr auch gelingen wird, an großen Plätzen die Mittel zu finden, eine besondere Gemeinde zu bilden, so werden an viel mehr Orten ihnen die Mittel abgehen, eine Gemeinde für sich herzustellen, und die andere Seite wird für die Erlegung ihrer viel bedeutenderen Beiträge viel bestimmtere Bedingungen stellen, als bis jetzt geschehen, da sie überall theils um des Friedens willen Alles gehen ließ, theils vom Gesetze zu ihren Beiträgen angehalten wurde, ohne daß auf chre Wünsche Rücksicht genommen ward. Endlich mag ich noch hinzufügen, daß die Gemeinden in den annectirten Provinzen nicht glauben mögen, sie würden hierbei unberührt bleiben, weil das Gesetz von 1847 für sie nicht gültig ist. Welche neue gesetzliche Bestimmung auch getroffen werde, sie wird sich auf den ganzen preußischen Staat erstrecken. — Es ist hier nicht ohne Sensation geblieben, daß der Fürstbischof von Breslau, vr. Förster, an seine Diöcesanen den Befehl erlaffen, nichts gegen den Syllabus zu sprechen oder zu schreiben, da dieser nichts enthalte, was aus der Lehre der katholffchen Kirche sich nicht von selbst verstehe. Hiermit hat dieser Priester den Gesetzen der Staaten — denn sein Sprengel liegt theils in Oesterreich, theils in Preußen —, die chm seine hohen Gehälter zahlen, den Krieg erklärt, und zwar im Namen der kacholischen Kirche. Wenn dies die deutsche Opposition im Concil ist, so hat sie wenig zu bedeuten. Karlsruhe, 26. April. (Privatmitth.) Auf das auch von Ihnen wiedergegebene Rundschreiben des Sy" nagogenrathes Gailingen hat der Synagogenrach Freiburg eine Erwiderung an alle israelitischen Gemeinden Badens versandt. Er beschuldigt die Gailinger, daß chr Circulär vorzugsweise vom eigenen Interesse ausgegangen, da gerade aus Gailingen viele Israeliten jetzt auswärts wohnen und nach Gailingen zahlen müßten, und die Gemeinde Randegg ebenfalls aus dem Landes- und dem Gailinger Bezirksverbande austreten wolle. Der Rach, das Freiburger Bürgerrecht zu erwerben, wäre wohlfeil für diejenigen, die chn ercheilen, nicht aber für die, welche chn ausführen sollen, diesen würde er 6000 fl. kosten. Man wolle keine Centralisation, die nur Lasten aufbürde und keinen Borcherl bringe, und daß man eine Landesversammlung anstrebe, habe den Zweck, eine gleichmäßige Drgauisation der Gemeinden zu Stande zu bringen auf der Grundlage der Autonomie, wolle also nicht zerstören, sondern anfbauen. Barme», 25. April. Eine intereffante Rechtsfrage, schreibt die „Elb. Ztg.", bietet folgende Affaire: Ein hiesiger Bürger chrfftlicher Religion ist verlobt mit einer in Schwelm wohnenden Jüdin und wollte, da die Religionsverschiedenheit eine kirchliche Trauung unmöglich macht, sich nicht in Schwelm, sondern in Barmen auf dem Civilwege trauen lassen. Die Behörde in Schwelm verweigert aber das Aufgebot, da eine Ehe eines Christen mit einer Jüdin nach preußischem Landrecht unstatthaft sei. Die Frage ist nun die, ob die Schwelmer Behörde, obwohl die Trauung nicht in Schwelm vollzogen werden soll, trotzdem berechtigt ist, einer nach rheinischem Recht zulässigen Trauung auf die angeführte Weise Hiudernffse in den Weg zu legen. Aus der Provinz Posen, im Mai. (Privatmitth.) Das 12. Programm der städtischen Mittelschule zu Posen enthält in seinem ersten Theile die Fortsetzung des im vorjährigen Programm erschienenen, vom Rector Herrn Hielscher verfaßten Aufsatzes über „die Mittelschule und die Elementarschulen in Posen." Am Schluffe desselben sagt der Verfasser: „Wie sehr die Confessionellen auch dagegen protestiren mögen, sie ändern doch das Factum nicht, daß die Gebildeten unserer Zeit, — die Confessionellen selbst mit eingeschloffen — mit ihrer ganzen Lebeusanschauung, mit ihrer Herzensrichtung und Gesinnung über die Confessionalität hinaus- und emporgewachsen find zu der Humanität, welche 'als die edelste Frucht der Religion, der Wissenschaft der Kunst bezeichnet werden darf rc. Schon die Gegenwart gehört der Humanität, die Zukunft wird ihr noch mehr gehören. Die Pädagogik ist die rechte Hand der Humanität, sie kann nicht rückwärts-, sie muß vorwärts zeigen. Die Tendenz unseres Zeitalters ist die Versöhnung; die Schule darf nicht ferner einseitig kirchlichen Jntereffen dienen. Sie ercheilt nach wie vor, den Religionsuu- I terricht confesfionell, aber in allen übrigen Lectionen uMerrichtet und erzieht sie die Schüler aller Bekennt-

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