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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-17 · Heft 20 (17.5.1870) · p. Seite 389

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 20 (17.5.1870)
Date
1870-05-17
Page
Seite 389 (sequence 5)
Language
German
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nem Schwager Herrn Oppenheim mittheilte, daß derselbe mich vielmehr vollkommen überzeugte, den fraglichen Artikel vor mehreren Jahren ausgearbeitet und einigen Gelehrten mitgetheilt zu haben." Ich erspare mir hier ausführlich den juridischen Beweis zu führen, daß der fragliche Artikel schon seit Jahren in meinem Pulte liege und daß ich davon mehren Freunden Mittheilung machte, da der Gegenstand zu geringfügig ist. Nur derjenige, der Streit sucht, kann hierin ein Plagiat finden! Rabb. D. Oppenheim. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, tz. Mai. (Privatmitth.) 8. Mit vollem Rechte haben Sie die preußischen Gemeinden aufgefordert, bei der Frage um die, die Berfaffung der jüdischen Gemeinden betreffenden §§ des Gesetzes vom 23. Juli 1847 nicht müßig zu bleiben. Das Beispiel in den jetzigen Wirren der ungarischen Judenhell, welche nicht allein den Bestrebungen der orthodoxen Fanatiker, sondern noch mehr der Unthätigkeit der liberalen Partei zuzuschreiben sind, möge zur Warnung dienen. Den Gegnern völlig freien Raum lassen, daß sie ungehindert und unwidersprochen auch die plumpesten Angriffe auszuführen vermögen, heißt die eigene Sache aufgeben. Es ist.'ein Wahn, wenn man glaubt, daß gerade die Plumpheit und Gemeinheit des Angreifers diesen in den Augen der Unparteiischen und Vernünftigen blos und als ungerechtfertigt hinstellt. Die Heftigkeit und scheinbare Unumwundknheit macht den unkundigen Dritten glauben, daß doch etwas daran sein müsse, und wird ihm keine Widerlegung dargeboten, so wird er Jenem Zugeständniffe gewähren, noch dazu, wenn derselbe sich eines allgemeinen Princips und der Schlagwörter desselben geschickt zu bedienen weiß. Dabei müßte man niemals aus den Augen lassen, daß man bei der Beurtheilung jüdischer Angelegenheiten auf Unparteilichkeit in der nichtjüdischen Sphäre nicht zu rechnen hat. Die Radicalen werden, wo es die Auflösung derDersaffung einer bestehenden Religionsgenossenschaft gilt, aus Princip zusammen; die ReacrionLren werden dasselbe thun, well sie darin eine Auflösung und Zersetzung des Judenthums wittern, und in den Centren werden nur wenige sein, welche nicht völlige Gleichgültigkell oder gar eine geheime Schadenfreude hegen, „wie es jetzt bei den Juden hergehe." Geschieht also nichts von der andern Seite, so daß den Gesetzgebern ein starker Beweis, daß die Juden in ihrer Mehrhett keine Auflösung ihrer bestehenden Gemeindeverfassung, sondern nur eine Verbesserung derselben wollen, geboten wird, so kam der Sieg der Gegner nicht ausbleiben. Nachdrücklich muß hierbei hervorgehoben werden, daß es sich in dieser Angelegenhell durchaus nicht um Orthodoxie oder Reform handelt, sondern daß auf der einen Seite die orthodoxen Fanclliker und Radicalen stehen, welche um jeden Preis aus dem Gemeindeverbande austreten wollen, auf der andern Selle alle diejenigen, welche den örtlichen Gemeindeverband, und damll alle die mll ihm verbundenen Institute erhalten wollen. Denn das Ausland darf nicht vergeffen, daß es in Preußen keine Organisation der gesammten Landes- oder Provinzialsynagoge giebt, sondern nur Ortsgemeinden, hierund da mll einigen kleinen Fllialen. Eine Verwaltung von oben herab mit noch besonderen Lasten giebt es hier nicht, sondern jede Gemeinde verwaltet sich selbst unter der Aufficht der Bezirksregierung, welche letztere freilich nicht immer ohne Beschwerlichkell, in manchen Punkten nützlich ist. Wie gesagt, die Gemeindeverfassung nach dem Gesetze vom 23. Juli 1847 bedarf der Verbesserungen, die aber lange nicht so von Belang sind, daß deshalb mll einem Male tabula rasa gemacht werden sollte. Wir müssen vor Allem darauf bestehen, daß sie nicht beseitigt werden, wenn nicht andere Bestimmungen gesetzlich an die Stelle treten, da sonst den persönlichen Wühlereien und zerstörenden Einflüssen, den Zänkereien, dem Hader und Haß, wozu zahllose Individuen unter unseren Glaubensgenossen allzusehr geneigt sind, ein freier Spielraum eröffnet würde. Daß hierdurch Religion und Sittlichkell keinen geringen Schaden erleiden würden, ist offenbar; dies fft es aber, was jenen orthodoxen Fanatllern am wenigsten am Herzen liegt. Dem Staate aber kann es nicht gleichgiltig sein, ob ein beträchtlicher Thell seiner Bevölkerung sich in die traurigsten Zwistigkellen verliert, oder nicht, und den Kirchlichgesinnten unter den Gesetzgebern mag eS bewußt werden, daß so Etwas ansteckend ist, und leicht auf ihr eigenes Gebiet hinüberspringen könnte. Uns schelltt, daß sich auch hier

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