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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-10 · Heft 19 (10.5.1870) · p. Seite 373

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 19 (10.5.1870)
Date
1870-05-10
Page
Seite 373 (sequence 9)
Language
German
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373 überzeugen zu wollen. In der Sitzung v. 21. April bei dem Vortrage über die Nachweisungen über verschiedene kleinere Fonds warf Df. Volk die Frage ans, ob nicht gewisse Fonds am Besten unter die Staatsbürger nach Berhältniß der Confession vertheilt würden , zumal doch todte Fonds sich leichter vertheilen ließen, als lebendige Professoren, welche nach einer, in einem Ausschußprotokolle enthaltenen, dem Minister v. Schlör in den Mund gelegten Erklärung zu 2/s den Katholiken und '/» den Protestanten, nach dem Verhältnisse der Bevölkerung, an den technischen Lehranstalten in Zukunft zugetheilt werden sollen. Hierauf ergriff der Abgeordnete für Nürnberg, Advocat Df. Frankenburger das Wort, und gereicht es ihm zum Ruhme, daß er sich zum thatkräftigen Vertheidiger seiner Glaubensgenossenschaft und ihrer Rechte gemacht. Redner mochte dem Minister v. Schlör Gelegenheit zu einer Aeußerung geben, welche zur Aufklärung und Beruhigung der Gemüther dringend nothwendig sei. Wenn bei Anstellung von Lehrern an technischen Anstalten die Confession berücksichtigt werden solle, so wäre der technischen Wissenschaft in Bayern das Ende bereitet. Wenn man so verfahren will, dann ist Alles zu viel, was man auf diese Anstalten verwendet. Wohin , meint Redner, denn die ewige Betonung und Berücksichtigung der Confessionsverhältnisse führen soll, und ob denn im bayrischen Staate nur Katholiken und Protestanten wohnen und nicht auch andersgläubige steuerpflichtige Staatsbürger, und ob man denn glaube, fragt Dr. F., ohne alle Rücksicht auf diese den Staat unter Kacholiken und Protestanten theilen zu dürfen, und bemerkt, daß verfassungs- und gesetzgemäß auch jene Staatsbürger, welche nicht den beiden Confessionen angehören, Anspruch auf Staatsämter haben. Redner verweist darauf, daß an einer bayr. Universität ein Lehrer wirke, der weder katholisch noch protestantisch sei, ein Beispiel, dessen man sich nicht zu schämen hat. Zu diesem Lehrer (Prof. Dr. Herz in Erlangen, dessen Biographie wir in Nr. 13 der A. Z. d. I. v. 1869 gaben, wird von Katholiken und Protestanten in ihrer körperlichen Noth Zuflucht genommen, und er habe Allen geholfen und helfe Allen, ohne zu fragen, welcher Confession sie angehören. Seine Aufopferungsfähigkeit, seine Uneigennützigkeit sind ebenso bekannt, wie sein Streben so häufig mit Erfolg gekrönt ist, er gereicht nicht blos der Universität, der er angehört, sondern dem ganzen Lande zur höchsten Ehre und Zierde. (Bravo von beiden Seiten.) Vom grünen Tische erfolgte darauf keine weitere Erklärung. Es wäre wirklich höchste Zeit, daß wir Juden in Bayern auch das erreichen, was uns Recht, Gesetz und Verfassung gewährleistet, nämlich die Realisirung des in den Staatsgrundgesetzen verbürgten Grundsatzes von der Gleichberechtigung aller Confessionen, wonach der Zutritt zu allen öffentlichen Aemtern im Staatsleben unabhängig von der Confession ist, und wenn auch nicht zu verkennen ist, daß Ausnahmen in einzelnen Ressorts gemacht wurden, so werden wir im Großen und Ganzen dennoch als Stiefkinder des Staates behandelt. Bis heute ist in Bayern noch kein jüdischer Richter angestellt, obwohl es jüdische Candidaten gibt, und gerade im Ressort des Justizministeriums sollte doch Recht und Gerechtigkeit nach allen Seiten gehegt und gepflegt werden, abgesehen, daß es schon an sich eine Versündigung an der Menschheit ist dem Dienste derselben auch nur eine tüchtige Kraft zu entziehen. Man glaubt uns Juden in Bayern irgend eine Gnade oder ein Concessiönchen machen zu dürfen, als wenn wir nicht vollen Anspruch hätten, eine durchaus gleiche, dem Gesetze und der Verfassung entsprechende Stellung wie alle übrigen Staatsbürger im Staatsleben einzunehmen. Berichtigung. Der in Oberfranken zum Land - rache gewählte Fabrikant Silbermann von Haußen ist kein Jsraelite, was in Bezug auf meine Correspondenz in Nr. 13 zu berichtigen bitte. Sigmund Heumann. Naugard, 22. April. (Privatmitth.) Der Vorstand der hies. Synagogen-Gemeinde hat dem Dr. M. Pinner in Berlin aus seine Einsendung einer Petttion an den norddeutschen Reichstag folgendermaßen geantwortet : „Ew. Wohlgeboren haben den Unterzeichneten Vorstand zu veranlassen gesucht, einer von Ihnen beabsichtigten Petition an den Norddeutschen Reichstag beizutreten, deren Zweck unter Anderem die Aufhebung des Judengesetzes vom Jahre 1847 ist und deren Mottve Sie in dem zugeferttgten sogenannten „Offenen Sendschreiben" darzulegcn sich bemühen. Bevor wir jedoch der Angelegenheit näher zu treten uns herbeilassen können, müssen wir eine genaue 19

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