Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1870)
- Date
- 1870-05-03
- Page
- Seite 363 (sequence 19)
- Language
- German
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363 Aufmerksamkiit behandelte, weil es das einzige Kind war, dessen Mutter mir zum neuen Jahre 5 fl. geschenkt hatte. Ich züchtigte das Kind, und als spater Herr Director Deutsch in den Lehrsaal trat und von dem Vorgefallenen Kenntniß erhielt, stellte er mich barsch zur Rede und drohte mir mit Enlaffung. Ich sagte: „Ich kann ja gehen," und Herr Director Deutsch sagte: „Sie sind entlassen. Sie gehen gleich'." Ich begehrte die Ausbezahlung meines rückständigen Gehaltes und eine Entschädigung für 14 Tage Kündigungsfrist, wurde jedoch kurz zurückgewiesen und erhielt den Auftrag, sofort das Institut zu verlassen. Auf meine Bemerkung, daß ich kein Geld habe, mir keine Wohnung nehmen könne und nicht wüßte, wo ich übernachten solle, wurde mir gestattet, bis zu Mittag im Hause zu bleiben, sonst würde ich mit Polizei hinausgewiesen. Dieser Aeußerung gab der Herr Director noch dadurch Nachdruck, daß er dem Hausgesinde zurief, daß ich nicht mehr zum Institute gehöre. Ich ging, versetzte einige Kleidungsstücke, um Geld für eine Wohnung aufzubringen, und kehrte wieder in die Anstalt zurück, wo ich noch in einem Briefe an den Herrn Director meine Ansprüche auseinandersetzte und den Abend über sehr aufgeregt verlebte. Am andern Morgen kam der Hausmeister mit dem Aufträge, ich müffe sofort das Institut verlassen. Den Herrn Director konnte ich nicht sprechen, weil er beschäftigt war; so ging ich und kam um 10 Uhr Vormittags wieder. Ich wurde eingelassen, wiederholte mein Begehren, doch der Herr Director wollte von einer Entschädigung nichts wissen und mir nur den Gehalt mit einigen kleinen Abzügen auszahlen. Wenn mir das nicht recht sei, solle ich klagen, sagte mir der Herr Director. Ich fragte, warum er mich so behandle, und er antwortete mir, ich sei grob gewesen. Ich sagte, das sei nicht wahr, ich habe mir viel gefallen lassen, aber das lasse ich mir nicht gefallen; der Herr Director gab mir darauf eine Ohrfeige. Unwillkührlich griff ich in meine Rocktasche, ich fand dort mein Taschenmesser geöffnet, wie ich es in der Hast eingesteckt hatte, und wollte mit demselben auf die Hand, die gegen mich ausholte, einen Hieb führen, traf aber unglücklicherweise in die Brustgegend. Es öffnete sich in dem Moment die Seitenthür, das Stubenmädchen trat ein und sah, wie ich aus Mund und Nase blutete, so hatte mich der Herr Direktor geschlagen. Ich sagte dem Mädchen: „Sehen Sie, wie mich der Herr Director zugerichtet hat. Sie werden das beschwören müssen." Ich lief in meinem Zorne aufgeregt fort, man lief mir nach und schrie, es kam ein Civilwachmann und arretirte mich. Präs.: Sie sind seit 19. Februar d. 2. in Haft? — Angekl.: Zu dienen. — Präs.: Der Herr Director hatte ihnen blos eine Rüge.ertheilt, und Sie sollen es gewesen sein, der gesagt hat: „Ich gehe"? — Angekl.: Der Herr Director hat mir mit der Entlastung gedroht; ich antwortete: „Ich kann auch gehen", und der Herr Director sagte nun: „Jetzt gehen Sie augenblicklich!" — Präs.: Sie sind schon mit dem offenen Messer in die Wohnung des Directors gegangen, ein Zeichen, daß Sie schon etwas vorhatten. — Angekl.: Das offene Messer hatte ich zufällig bei mir, und ich erkläre mir das so. Ich aß eben Brod, als der Hausmeister eintrat und mir meldete, daß ich sofort die Austalt verlassen solle. In meiner Aufregung mochte ich das Messer, welches ich zum Brodschneiden benutzt hatte, offen in die Tasche gesteckt haben. Ich hatte nicht vor, dem Herrn Director ein Leid zu thun; ich konnte ja nicht erwarten, daß ich so mißhandelt werden würde. Präs.: Die Mißhandlung wird von dem Herrn Director in Abrede gestellt. — Angekl.: Er möge das beeiden. — Präs.: Hat Jemand gesehen, daß Sie verletzt wurden? — Angekl.: Das Stubenmädchen. — Präs.: Es wird behauptet, Sie hätten sich selbst mit dem Messer verwundet. — Angekl.: Die Aerzte, welche mich untersuchten, haben das für unmöglich bezeichnet und angegeben, ich müsse geschlagen oder gebissen worden sein. Präs.: Erinnern Sie sich, welche Sckümpfworte Sie gegen Herrn Director Deutsch gebrauchten? — Angekl.: Ich weiß es wirklich nicht; wenn mir das Wort „Dieb" entfuhr, so ist das auch nichts so Arges, denn es war im Zorne gebraucht, und Niemand wird einen so hochgestellten Mann im Ernste für einen Dieb halten. Bertheidiger: Ist es vorgekommen, daß auch Herr Director Deutsch öfter Knaben zu züchtigen pflegte, lag das überhaupt in seiner Methode?— Präs.: Ich weiß nicht, wohin das führen soll. — Bertheidiger: Zu dem ganz logischen Schlüsse, daß dasjenige, dessen sich mein Client schuldig gemacht und um dessentwillen er zur Anstalt hinausgejagt wurde, in der Anstalt selbst üblich war und vom Herrn Director selbst an gewendet Es wird zur Vernehmung der Zeugen geschritten. Herr Joi-l Deutsch, Director des israelitischen Taubstmnmen-Jnstitutes, kaiserlicher Rath, wird vorgerufen. Präs.: Ist es üblich, daß die Lehrer eine vierzehntägige Aufkündigung einhallen müssen?— Zeuge: Ja, in der Regel. — Präs.: Ist die körperliche Züchtigung in dem Institute gestattet? — Zeuge: Die Disciplin kann nicht entbehrt werden, jedoch sind dabei Berständniß, väterlicher Sinn und Gerechtigkeit erforderlich. Es wurde ein Mädchen gezüchtigt, welches ohnehin die Wange eingebunden hatte, und ein Knabe, der auf einem Auge erblindet ist. — Präs.: Haben Sie den Angeklagten deshalb entlassen? — Zeuge: Nein, ich sagte, wenn es sich wiederholen sollte, müßte ich ihn entlassen, und er sagte mir: „Ich gehe gleich." — Pr äs.: Sie haben sich geweigert, die Forderungen des Bardach anzuerkennen? — Zeuge: Ich sagte, er solle sich an den Vorstand wenden oder mich verklagen, und diese meine Bemerkung beantwortete er mit Insulten und mit Stößen. Ich stieß ihn von mir und erhielt einen zweiten Stoß, von einem Messer sah ich nichts, und erst nachdem er weg war und ich mir den Rock aufknöpfte, quoll das Blut hervor, ich